Katastrophenschutz ist eine Aufgabe des Staates. Für die Erfüllung
dieser Aufgabe sind die Katastrophenschutzbe-
hörden und der Katastrophenschutz-
dienst zuständig. Zum Schutz der Bürger treffen die Landratsämter,
Bürgermeisterämter der Stadtkreise, Regierungspräsidien
sowie das Innenministerium alle Vorbereitungen für den Fall
von Katastrophen. Sie sind verantwortlich für einen wirksamen
Katastrophenschutz-
dienst. Sie erstellen die Pläne, nach denen sich im Falle einer
Katastrophe die Maßnahmen zum Schutz der Bürger richten.
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