
Schenkungsurkunde
766

URKUNDE
447 (14. März 766 - Reg. 22)
Schenkung des Ruotbert im gleichen Dorf (llvesheim) unter
König Pippin und Abt Gundeland
"In Christi Namen wende ich, Ruotbert, dem heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, eine Gabe
zu, von der ich wünsche, dass sie ewigen Bestand habe. Ich übergebe
und übertrage in pago lobudunensi (im Ladengau), und zwar im Dorf
Ulvinisheim (Ilvesheim/Neckar ö. Mannheim) zwei Joch Ackerland
vom gegenwärtigen Tage an als ewiges Besitztum.
Wenn aber jemand - ich glaube allerdings, dass dieser Fall durchaus
nicht eintreten werde - wenn ich selbst oder einer meiner Erben oder
Nacherben oder sonst ein beliebiger Mensch gegen diese von mir gemachte
Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder
verfälschen wollte, so wird er zunächst den Zorn des allmächtigen
Gottes und des Hl. Nazarius auf sich herabziehen, und außerdem
entrichte er als Buße an jenes Kloster und seine hochheilige Schatzkammer
ein Pfund Gold und zwei Einheitsgewichte Silber, und was er an Klagepunkten
vorbringt, sei nichtig. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit
fest und unverbrüchlich bestehen.
Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im
Kloster Lorsch am 14. März 766, im 14. Regierungsjahr unseres Herrn,
des Königs Pippin Handzeichen des Schenkgebers Ruotbert. Handzeichen
der (Zeugen)
Ruother, Bernoin und
Uodilbert Gerald.
Ich, der Amtsschreiber Wiglar, habe diese Schenkungsurkunde geschrieben
und unterschrieben."