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 :: Leben & Wohnen :: Steuern & Gebühren :::::::::::::::::::::::::::



 Hundesteuer


Die Hundehaltung ist innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde anzuzeigen. Steuerpflichtig sind alle Hunde die älter als drei Monate sind.

  • 1. Hund jährlich: 84,00 EUR
  • 2. Hund jährlich: 168,00 EUR
  • jeder weitere Hund jährlich: 168,00 EUR
  • Zwingersteuer jährlich: 252,00 EUR
  • Gefährlicher Hund: --



 Wasser



 Abwasser

  • Abwassergebühren: 2,20 EUR/m³
  • Abwasserbeitrag:
    2,10 EUR/m² Nutzungsfläche f.d öffentl. Abwasserkanal
    1,35 EUR/m² f.d. mechanischen u. biologischen Teil des Klärwerks

 

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   :: 01 August 2010

:: Realsteuern



Grundsteuer A
Hebesatz 320 v.H.

Grundsteuer B
Hebesatz 330 v.H.

Gewerbesteuer
Hebesatz 380 v.H.

:: Kindergartenbeitrag



1 Kind:
80,00 EURO

2 Kind *:
44,00 EURO

3 Kind *:
00,00 EURO

4 Kind *:
00,00 EURO

* Nur wenn gleichzeitig mehrere Kinder den Kindergarten besuchen.

Für das Mittagessen im kommunalen Kinder- garten wird eine monatliche Gebühren-pauschale nach folgender Staffelung erhoben:

Inanspruchnahme des Essens an 1 Wochentag 13,00 EURO

Inanspruchnahme des Essens an 2 Wochentagen
26,00 EURO

Inanspruchnahme des Essens an 3 Wochentagen
39,00 EURO

Inanspruchnahme des Essens an 4 Wochentagen
52,00 EURO

Inanspruchnahme des Essens an 5 Wochentagen
65,00 EURO




(c) Gemeinde Ilvesheim • Schloßstraße 9 • 68549 Ilvesheim
 Fon: 0621/49660-0 • Fax: 0621/49660-50
Mail: Gemeinde@Ilvesheim.de