Hundesteuer Die Hundehaltung ist innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde anzuzeigen. Steuerpflichtig sind alle Hunde die älter als drei Monate sind.
Wasser
Abwasser
[diese Seite drucken]
Grundsteuer A Hebesatz 320 v.H. Grundsteuer B Hebesatz 330 v.H. Gewerbesteuer Hebesatz 380 v.H.
1 Kind: 80,00 EURO 2 Kind *: 44,00 EURO 3 Kind *: 00,00 EURO 4 Kind *: 00,00 EURO * Nur wenn gleichzeitig mehrere Kinder den Kindergarten besuchen.
Für das Mittagessen im kommunalen Kinder- garten wird eine monatliche Gebühren-pauschale nach folgender Staffelung erhoben:
Inanspruchnahme des Essens an 1 Wochentag 13,00 EURO Inanspruchnahme des Essens an 2 Wochentagen 26,00 EURO Inanspruchnahme des Essens an 3 Wochentagen 39,00 EURO Inanspruchnahme des Essens an 4 Wochentagen 52,00 EURO Inanspruchnahme des Essens an 5 Wochentagen 65,00 EURO
(c) Gemeinde Ilvesheim Schloßstraße 9 68549 Ilvesheim Fon: 0621/49660-0 Fax: 0621/49660-50 Mail: Gemeinde@Ilvesheim.de