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 :: Leben & Wohnen :: Steuern & Gebühren :::::::::::::::::::::::::::



 Hundesteuer


Die Hundehaltung ist innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde anzuzeigen. Steuerpflichtig sind alle Hunde die älter als drei Monate sind.

  • 1. Hund jährlich: 96,00 EUR
  • 2. Hund jährlich: 192,00 EUR
  • jeder weitere Hund jährlich: 192,00 EUR
  • Zwingersteuer jährlich: 288,00 EUR
  • Gefährlicher Hund: --



 Wasser



 Abwasser

  • Abwassergebühren:
    Seit dem 11.03.2010 sind die Gemeinden Baden-Württembergs durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim (Aktenzeichen 2S 2938 / 08) verpflichtet, die Abwassergebühren nach Schmutz- und Regenwasser getrennt zu berechnen (sog. "gesplittete" Abwassergebühr). Die bisher ausschließlich an die bezogene Frischwassermenge gekoppelte Gebührenabrechnung ist aufgrund der Rechtsprechung nicht mehr zulässig.

    Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ergeben zusammen die neue Abwassergebühr.

    Die Gebührensätze werden rückwirkend zum 01.01.2010 folgendermaßen festgesetzt:
    • Schmutzwassergebühr (je m³ Abwasser) 1,32 Euro/m³
    • Niederschlagswassergebühr (je m² versiegelte Fläche) 0,74 Euro/m²

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Ilvesheim in der Fassung vom 24.11.2011
  • Abwasserbeitrag:
    2,10 EUR/m² Nutzungsfläche f.d öffentl. Abwasserkanal
    1,35 EUR/m² f.d. mechanischen u. biologischen Teil des Klärwerks

 

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   :: 06 Februar 2012

:: Realsteuern



Grundsteuer A
Hebesatz 320 v.H.

Grundsteuer B
Hebesatz 330 v.H.

Gewerbesteuer
Hebesatz 380 v.H.



(c) Gemeinde Ilvesheim • Schloßstraße 9 • 68549 Ilvesheim
 Fon: 0621/49660-0 • Fax: 0621/49660-50
Mail: Gemeinde@Ilvesheim.de