Seite drucken

In der Übersicht

Hundesteuer

Die Hundehaltung ist innerhalb von vier Wochen bei der Gemeinde anzuzeigen. Steuerpflichtig sind alle Hunde die älter als drei Monate sind.

  • 1. Hund jährlich: 96,00 Euro
  • 2. Hund jährlich: 192,00 Euro
  • jeder weitere Hund jährlich: 192,00 Euro
  • Zwingersteuer jährlich: 288,00 Euro
  • Gefährlicher Hund: --

Realsteuern

  • Grundsteuer A: Hebesatz 350 v.H.
  • Grundsteuer B: Hebesatz 360 v.H.
  • Gewerbesteuer: Hebesatz 380 v.H.

Wasser

Gebühren ab 01.01.2017

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Ilvesheim in der Fassung vom 12.12.2016

Abwasser

Abwassergebühren:

Seit dem 11.03.2010 sind die Gemeinden Baden-Württembergs durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim (Aktenzeichen 2S 2938 / 08) verpflichtet, die Abwassergebühren nach Schmutz- und Regenwasser getrennt zu berechnen (sog. "gesplittete" Abwassergebühr). Die bisher ausschließlich an die bezogene Frischwassermenge gekoppelte Gebührenabrechnung ist aufgrund der Rechtsprechung nicht mehr zulässig.

Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ergeben zusammen die neue Abwassergebühr.

Gebühren ab 01.01.2017:

  • Schmutzwassergebühr (je m³ Abwasser) 1,55 Euro/m³
  • Niederschlagswassergebühr (je m² versiegelte Fläche) 0,64 Euro/m²

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Ilvesheim in der Fassung vom 12.12.2016

Abwasserbeitrag:

  • 4,92 Euro/m² Nutzungsfläche f.d öffentl. Abwasserkanal
  • 3,00 Euro/m² f.d. mechanischen u. biologischen Teil des Klärwerks

Kindergarten

Die aktuellen Gebühren für unsere Kindergärten können Sie einsehen.

Kernzeitbetreuung

Die Gebühren für die Kernzeitbetreuung können Sie einsehen.

http://www.ilvesheim.de/