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Verkehrshinweis zur Tempo-30-Zone und den verkehrsberuhigten Bereichen in Ilvesheim

Artikel vom 05.05.2008

Innerhalb des Wohngebietes müssen sich die Fahrzeugführer gegenüber Fußgängern und Radfahrern, vor allem gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen besonders rücksichtsvoll verhalten, wenn nötig die Fahrgeschwindigkeit weiter verringern und stets bremsbereit sein.

Tempo 30-Zone - Doch warum das ganze?

  • Die Ilvesheimer Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf ein intaktes Wohnumfeld. Dementsprechend muss der motorisierte Verkehr darauf Rücksicht nehmen. In Ilvesheim sind zurzeit rd. 5.200 Kraftfahrzeuge zugelassen, davon allein rd. 4.600 PKW. Dazu kommen noch viele Pendler und der Durchreiseverkehr.
  • 30 Km/h erhöhen die Wohnqualität. Die Abgasbelastung und der Verkehrslärm wird verringert. Die Verkehrssicherheit nimmt spürbar zu; somit profitieren alle davon.
  • Der Brems/-Anhalteweg wird kürzer: 30 Km/h = etwa 12m / 50 Km/h = etwa 25m (auf der Basis durchschnittlicher Werte)
  • 30 Km/h mindern die Unfallgefahren.

„Verkehrsberuhigter Bereich“ - was ist das eigentlich?

Dies ist zum Teil unbekannt, obwohl es diese Einrichtung schon seit über zwei Jahrzehnten gibt. Deshalb hier einmal die ausgehenden Bestimmungen der im Volksmund gerne genannten „Spielstraße“:

  • Fußgänger dürfen in diesem Bereich die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten (4 bis 7 km/h).
  • Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen ihrerseits den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen unzulässig, außer zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen.
  • Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, ist an der Ausfahrt gegenüber dem Verkehr „draußen“ immer wartepflichtig, auch dann, wenn draußen ein Fahrzeug von links kommt.

Diese sechs Punkte sollte man zweimal lesen, um sie sich wirklich einzuprägen. Denn viele Verkehrsteilnehmer haben in der Tat nur eine unzureichende Ahnung von diesen Regelungen. Insbesondere wird in solchen verkehrsberuhigten Bereichen leider oft zu schnell gefahren.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Einhaltung der maximalen Geschwindigkeit von 30 Km/h in der Tempo 30-Zone bzw. der Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich.

Bürgermeisteramt Ilvesheim
- Ordnungsamt

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