Ämter & Behörden
Landtag von Baden-Württemberg
Gesetze zu verabschieden ist die wichtigste Aufgabe der demokratisch gewählten Volksvertretung (Legislative). Hierzu zählt auch die Bewilligung des Staatshaushaltsplans, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes aufgeführt sind. Zu dem überwacht der Landtag die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Eine weitere wesentliche Funktion des Landesparlaments besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane, etwa des Ministerpräsidenten.
Der 16. Landtag von Baden-Württemberg besteht aus 143 Mitgliedern. 47 Abgeordnete bilden die Fraktion der GRÜNEN, 43 die Fraktion der CDU, 19 die der SPD, 18 die der AfD, 12 die der FDP/DVP. Vier Abgeordnete sind fraktionslos.
Die 16. Wahlperiode endet am 30. April 2021.

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