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Änderung der Geschäftsordnung

Artikel vom 26.11.2007

Gemeinde Ilvesheim
Rhein-Neckar-Kreis

Gemäß § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22. November 2007 folgender

Änderung der Geschäftsordnung

zugestimmt:

I.

§ 27 Abs. 2a der Geschäftsordnung vom 26. September 2003 wird wie folgt geändert:

Abs. 2 Grundsätze für die Fragestunde:

a) Die Fragestunde findet in der Regel zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung statt.
Ihre Dauer soll 15 Minuten nicht überschreiten.

II.

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt mit der zustimmenden Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.

Ilvesheim, den 22. November 2007
Der Bürgermeister

M e t z

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