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Wasserversorgungssatzung - WVS

Artikel vom 23.09.2004

Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis

Satzung
zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser
(Wasserversorgungssatzung - WVS)

Aufgrund von den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim am 26. Juni 2003 folgende

S a t z u n g

zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser-versorgungssatzung - WVS) vom 16. Dezember 2002 beschlossen:

§ 1

§ 46 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Vorauszahlungen gem. § 45 werden zur Mitte des Kalendervierteljahres zur Zahlung fällig.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft.


Ilvesheim, den 26. Juni 2003

Der stellv. Bürgermeister

L o h n e r t

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen