Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2003
icon.crdate23.09.2004
1. Haushalt der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2003;
hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass
Beschluss:
Dem Haushaltsentwurf 2003 wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2003 erlassen.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 15 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme (GR. Zitzelsberger.)
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt nach Bestätigung deren Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.
2. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschafts-jahr 2003;
hier: Abschließende Beratung und Feststellung
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2003, der in der Entwurfsfassung der Niederschrift als Bestandteil beigefügt ist, wird wie folgt festgesetzt:
1. In den Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je 1.104.007
davon entfallen
auf den Erfolgsplan 734.897
auf den Vermögensplan 369.110
2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-
aufnahmen für Investitionen (Kreditermäch-
tigung) in Höhe von 263.000
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-
tigungen in Höhe von 0
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe
von 275.000
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
3. Öffentlicher Personennahverkehr;
hier: Einführung der Preisstufe 0 in Ilvesheim; Informationsvorlage
Kenntnisnahme:
Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von der Informationsvorlage der Verwaltung Kenntnis.
4. Vereinsförderrichtlinien
hier: Jugendförderung.
Beschluss:
Die Vereinsförderrichtlinien vom 20. April 2000 in der Fassung vom 23.05.2002 werden wie folgt geändert:
II. Jugendförderung
Jugendförderung:
6) Bezuschussung von Veranstaltungen zugunsten von Kindern- und
Jugendlichen
Für eine Veranstaltung zugunsten von Kindern und Jugendlichen in den unten genannten gebührenpflichtigen gemeindeeigenen Einrichtungen wird ein Zuschuss i.H.d. zu entrichtenden Gebühr/Miete gem. der jeweils gültigen Satzung/Mietpreistabelle gewährt.
Die Veranstaltungen müssen allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit, zur aktiven Teilnahme offen stehen.
Die Regelung gilt für Veranstaltungen in folgenden gemeindeeigenen Einrichtungen:
· Bürgerhaus Hirsch
· Jugendzentrum
· Feuerwehrgerätehaus
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
5. Kernzeitbetreuung/Verlässliche Grundschule
hier: Neufestsetzung der Gebühren für die Teilnahme an der Kernzeitbetreuung
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung an der Friedrich-Ebert- Grund- und Hauptschule wird einstimmig erlassen.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung an der Friedrich-Ebert- Grund- und Hauptschule ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.