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ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2003

icon.crdate23.09.2004

1. Sanierung der Friedrich-Ebert-Schule; hier: Zusammenstellung der Nachträge des nichttechnischen Bereichs;

Beschluss:
Die Firma Weisenburger, Rastatt, wird mit Nachträgen in Höhe von € 116.930,00 bei einem zusätzlichen Mehraufwand von € 52.232,09 beauftragt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


2. Einbau einer Brandmeldeanlage in die Neckarhalle;

Beschluss:
Der Einbau einer Brandmeldeanlage mit Rauchabzug in der Neckarhalle wird zum geprüften Angebotspreis von € 22.400,06 an die Firma Sauter, Bretten, vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


3. Seniorenstift Heinrich-Vetter; hier: Vergabe der Pflege der Außen- u. Park-anlagen;

Beschluss:
Die Parkpflege und Unterhaltungsmaßnahmen für den Heinrich-Vetter-Park werden auf der Grundlage der Submission vom 21. März 2003 für die Jahre 2003 bis inkl. 2005 zum geprüften Preis von € 16.774,04 an die Firma Mayer & Bühler, Mannheim, als günstigste Bieterin, vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen sowie 5 Enthaltungen.


4. Geschirrmobil und Gläserspülmaschine der Gemeinde Ilvesheim; hier: Aufhebung der Benutzungsordnung für das Geschirrmobil und die Gläserspülmaschine der Gemeinde Ilvesheim;

Beschluss:
1. Die Benutzungsordnung für das Geschirrmobil und die Gläserspülmaschine der Gemeinde Ilvesheim vom 20.10.1994, in der Fassung der Euro-Anpassungssatzung vom 22.11.2001, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

2. Die kostenlose Verleihung des Geschirrs und des Bestecks entsprechend der Regelungen der o.g. Benutzungsordnung an die bisherigen örtlichen Nutzer, beschränkt auf die Vereine und Organisationen, wird von der SpVgg 03 Ilvesheim e.V. übernommen und bis zum Ablauf des Jahres 2003 sichergestellt.
Die bisherigen örtlichen Nutzer, beschränkt auf die Vereine und Organisationen, werden von der Verwaltung schriftlich über die Neuorganisation informiert.
Zur Durchführung dieser Aufgabe wird das Geschirr und Besteck kostenlos an die SpVgg übergeben.
3. Die beiden Geräte (Geschirr- und Gläserspülmaschine) werden im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ilvesheim zum Erwerb angeboten. Für den Verkauf wird ein Mindestgebot in Höhe von 100 € festgesetzt; die beiden Geräte können auf dem Bauhof in Augenschein genommen werden. Wenn kein örtlicher Verein Interesse an dem Erwerb hat, erfolgt auch ein Verkauf an private oder sonstige Interessenten.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 11 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen.


5. Sanierungsverfahren „Ortsmitte Ilvesheim“; hier: Vergabe der Architektenleistungen für die Platzgestaltung auf einem Teilbereich des Grundstücks Flstr.Nr. 174, Schlossstraße 12 einschl. der Umgestaltung der Schloss- u. Kirchenstraße im angrenzenden Bereich;

Beschluss:
Die Architektenleistungen für die Platzgestaltung auf einem Teilbereich des Grundstücks Flst.Nr. 174, Schlossstraße 12, einschließlich Umgestaltung der Schloss- und Kirchenstraße im angrenzenden Bereich, werden Herrn Landschaftsarchitekt Reinwald auf der Grundlage des Angebots vom 27.02.2003 übertragen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


6. Nahversorgung Ilvesheim Mitte; hier: Vorstellung des Ergebnisses des Arbeitskreises Ortseingang Mitte sowie Grundsatzbeschluss;

Beschluss:
Die Gemeinde Ilvesheim beabsichtigt die Verbesserung der Nahversorgung in Ilvesheim Mitte durch einen Vollsortimenter mit mindestens 1.000 m² Verkaufsfläche. Von den beiden vorgestellten Entwürfen soll Variante 2 (ehemaliges Gelände Klee KG) als künftiger Standort dienen. Ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren wird nach Rücksprache mit dem Investor/Eigentümer in die Wege geleitet.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 11 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen.


7. Schulferienbetreuung von Grundschulkindern durch die Gemeinde;

Beschluss:
Die Gemeinde bietet für die erste Osterferien- und erste Pfingstferienwoche sowie die ersten drei Wochen der Sommerferien im Jahr 2003 die Schulferienbetreuung an.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der freiwilligen Schulferienbetreuung von Grundschulkindern durch die Friedrich-Ebert-Grund- und Hauptschule wird erlassen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der freiwilligen Schulferienbetreuung von Grundschulkindern durch die Gemeinde an der Friedrich-Ebert- Grund- und Hauptschule ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.


8. Förderung der konfessionellen Kindergärten in Ilvesheim; hier: Antrag des kath. Pfarramtes St. Peter auf Gewährung von div. Zuschüssen für den Kinder-garten St. Konrad;

Beschluss:

Zur Sicherstellung eines reibungslosen und ordnungsgemäßen Betriebes des kath. Kindergartens St. Konrad werden während der besonderen Situation bis zu seiner Schließung im Herbst 2005 alle baulichen Maßnahmen, unabhängig davon, ob sie investiven oder Unterhaltungscharakter haben, mit einem Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 70 % gefördert, sofern die beabsichtigten Maßnahmen im Kindergarten St. Konrad vor ihrer Durchführung mit der Gemeinde Ilvesheim abgeklärt sind und von dem dafür nach der Hauptsatzung der Gemeinde Ilvesheim zuständigen Gremium genehmigt wurden.

Für die im Sachverhalt genannten Maßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von 70 %, d.h. ein Betrag in Höhe von 2.223,16 € gewährt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


9. L 597 neu MA-Friedrichsfeld-Ladenburg 3. BA (Neckarbrücke Ladenburg), hier: Umstufungskonzept des betroffenen Straßennetzes;

Beschluss:

Dem vom Straßenbauamt Heidelberg mit Schreiben vom 25.02.03 mitgeteilten und in obigem Sachverhalt dargestellten Umstufungskonzept für die künftige Struktur des klassifizierten Straßennetzes im Planungsgebiet nach Bau und Inbetriebnahme der Neckarbrücke im Zuge der L 597 Mannheim-Friedrichsfeld – Ladenburg, 3. Bauab-schnitt, wird zugestimmt.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 16 Ja-Stimmen sowie 1 Enthaltung.