Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2003
icon.crdate23.09.2004
1. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2003;
hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass.
Beschluss:
Dem Haushaltsentwurf 2003 der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2002 erlassen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt nach Bestätigung deren Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.
2. Veranschlagung von kalkulatorischen Kosten nach § 12 Abs. 1 GemHVO;
hier: Angemessene Verzinsung des Anlagekapitals.
Beschluss:
Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals gem. § 12 Abs. 1 GemHVO wird rückwirkend zum 01.01.2003 auf 5,5 % festgesetzt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
3. Sanierung der Friedrich Ebert Schule, Einbau von Heizungen in den Windfang.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
4. Sanierung der Friedrich Ebert - Schule, hier: Ausbau und Lagerung der Bleiverglasung der Grundschule.
Beschluss:
Die Mosaikfenster der Friedrich Ebert Grundschule werden ausgebaut und fachgerecht gelagert. Mit den Arbeiten wird die Firma Glaswerk, Mannheim, zum Preis von 1.577,00 gemäß dem Angebot vom 27. März 2003, beauftragt. Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Dem Rat ist ein Konzept zu unterbreiten, das den weiteren Verbleib der Fenster zum Thema hat.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 16 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme.
5. Verzinsung für die von der Gemeinde Ilvesheim an ihren Eigenbetrieb Wasserversorgung gewährten Kassenkredite
hier: Festsetzung einer angemessenen Verzinsung.
Beschluss:
1. Der GR-Beschluss vom 22.06.1994 wird aufgehoben.
2. Nach § 13 Satz 1 EigBVO werden Guthaben und Kassenkredite des eigenbetriebes Wasserversorgung bei der Gemeinde Ilvesheim rückwirkend ab dem 01.01.2003 banküblich, d.h. entsprechend der jeweils geltenden Konditionen auf den Girokonten der Gemeinde Ilvesheim, verzinst.
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhält für Guthaben bei der Gemeinde Ilvesheim jeweils den höchsten Guthabenzins, den die Gemeinde Ilvesheim erhält; für Kassenkredite zahlt der Eigenbetrieb Wasserversorgung jeweils den niedrigsten Überziehungszins, den die Gemeinde Ilvesheim zahlen muss.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
6. Erweiterung des kommunalen Kindergartens um 2 Gruppen in Container-Bauweise
hier: Vergabe der einzelnen Gewerke.
Beschluss:
Der kommunale Kindergarten wird durch eine Container-Anlage erweitert, die Anlage wird erworben.
Mit der Errichtung der Container-Anlage wird die Fa. Graeff, Mannheim, zum geprüften Angebotspreis von 185.234,60-- brutto, beauftragt.
Mit den Abbrucharbeiten wird die Fa. Siebenhaar zum geprüften Angebotspreis i.H.v. 11.098,-- brutto, beauftragt.
Mit den Erd- und Betonarbeiten wird die Fa. Zalewski, Mannheim, zum geprüften Angebotpreis i.H.v. 6.257,84 brutto, beauftragt.
Mit den Entwässerungsarbeiten wird die Fa. Streib, Mannheim, zum geprüften Angebotspreis i.H.v. 3.341,95 brutto, beauftragt.
Mit den Landschaftsarbeiten wird die Fa. Motz + Kadner, Mannheim, zum geprüften Angebotspreis i.H.v. 12.490,88 brutto, beauftragt.
Mit den Zaunarbeiten wird die Fa. Motz + Kadner, Mannheim, zum geprüften Angebotspreis i.H.v. 4.266,48 brutto, beauftragt.
Mit den Pflasterarbeiten wird die Fa. Streib, Mannheim, zum geprüften Angebotspreis i.H.v. 5334,96 brutto, beauftragt.
Mit den Elektroarbeiten wird die Fa. Dietz, Mannheim, zum geprüften Angebotspreis i.H.v. 1.386,20 brutto , beauftragt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
7. Neufestsetzung der Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens
hier: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens.
Beschluss:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens wird erlassen.
Die Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
8. Erhebung von Vorauszahlungen nach § 45 ff. der aktuellen Wasserversorgungssatzung (WVS) bzw. § 43 ff. der aktuellen Abwassersatzung (AbwS)
hier: Änderung der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung.
Beschluss:
1. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird in der an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlichten Fassung beschlossen.
2. Die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung wird in der an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlichten Fassung beschlossen
3. Beide Satzungen treten zum 01. Januar 2004 in Kraft.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.