Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2003
icon.crdate23.09.2004
1. Erschließung und Überplanung des Neubaugebiets Mahrgrund II
hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages nach § 124 i.V.m. § 11 BauGB.
Beschluss:
Zwischen der MVV Energie AG und der Gemeinde Ilvesheim wird nach § 124 i.V.m. § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag über die Erschließung des Baugebietes Mahrgrund II mit folgendem Leistungsumfang abgeschlossen:
· Baulandumlegung/ÖBVI (Bodenordnung, Umlegung, Katasterfortführung)
· Projektsteuerung (Technische und Kaufmännische Projektsteuerung, Finanzierungsbetreuung, Gesamtabrechnung)
· Planungsleistungen (Grundleistungen der Leistungsphase 1 9 HOAI für Entwässerungsanlagen, Wasserversorgung inkl. Hausanschlussleitungen, Verkehrsanlagen, wenn erforderlich Lärmschutzeinrichtungen, Freianlagen und Grünflächen)
· Örtliche Bauleitung (§ 57 HOAI)
· Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo nach BaustllVO)
· Trassenkoordination
· Bauvermessung gem. § 96 HOAI
· Geotechnische Betreuung
· Erstellen von Bestandsplänen
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
2. Vorlage der Jahresrechnung der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2002;
hier: Feststellung nach § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Abs. 2 GemO.
Beschluss:
Die Jahresrechnung der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2002 wird gem. § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Absatz 2 GemO wie folgt festgestellt:
Haushaltsrechnung
Solleinnahmen | Sollausgaben | |
Verwaltungshaushalt | 421.240,44 | 421.240,44 |
Vermögenshaushalt | 58.338,85 | 58.338,85 |
Gesamthaushalt | 479.579,29 | 479.579,29 |
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2002 7.518,58
Vermögensrechnung
Die Jahresrechnung 2002 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.331.848,33 ab.
Deckungskapital zum 01.Januar 2002 2.657.559,38
Zunahme/Abnahme 2002 - 47.020,23
Deckungskapital zum 31. Dezember 2002 2.610.539,15
Die Jahresrechnung 2002 wird zur Aufsichtsprüfung bereitgestellt
Die Jahresrechnung der Gemeindestiftung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 19.12.2003 bis einschließlich Donnerstag, 08.01.2004, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
3. Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2002; hier: Feststellung gem. § 95 Abs. 2 GemO.
Beschluss:
Die Jahresrechnung der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2002 wird gem. § 95 Abs. 2 GemO wie folgt festgestellt:
Haushaltsrechnung
Solleinnahmen | Sollausgaben | |
Verwaltungshaushalt | 10.357.168,74 | 10.357.168,74 |
Vermögenshaushalt | 2.321.023,68 | 2.321.023,68 |
Gesamthaushalt | 12.678.192,42 | 12.678.192,42 |
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2002 648.500,36
Vermögensrechnung
Die Jahresrechnung schließt mit einer Bilanzsumme von 28.944.847,14 ab.
Deckungskapital zum 01. Januar 2002 24.537.821,48
Zunahme 2002 249.990,17
Deckungskapital zum 31. Dezember 2002 24.787.811,65
Die Jahresrechnung 2002 wird zur Aufsichtsprüfung bereitgestellt.
Die durch Mehreinnahmen und eingesparte Ausgaben gedeckten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden genehmigt.
Die Jahresrechnung der Gemeinde wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 19.12.2003 bis einschließlich Donnerstag, 08.01.2004, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Bekanntmachung der Gemeinde Ilvesheim über die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
4. Vorlage des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
hier: Feststellung gem. § 16 Abs. 3 EigBG.
Beschluss:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2002 wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG i.V.m. § 12 EigBVO wie folgt festgestellt:
2.1 Feststellung des Jahresabschlusses
2.1.1 Bilanzsumme 1.668.304,47
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 1.359.811,00
das Umlaufvermögen 288.220,20
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 261.342,44
die empfangenen Ertragszuschüsse 246.576,00
die Rückstellungen 7.700,00
die Verbindlichkeiten 1.152.686,03
2.1.2 Jahresverlust -81.586,00
Summe der Erträge 630.444,70
Summe der Aufwendungen 712.030,70
2.2 Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von 81.586,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Gewinne künftiger Jahre ausgeglichen.
2.3 Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung nach § 6 der Betriebssatzung vom 14.12.2000 wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 19.12.2003 bis einschließlich Donnerstag, 08.01.2004, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Wasserversorgung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
5. UA 7011 Abwasserbeseitigung;
hier:
1. Feststellung der Jahresergebnisse 2000, 2001, 2002
2. Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen.
Beschluss:
1. Die Jahresergebnisse für die Jahre 2000, 2001 und 2002 werden - wie im Sachverhalt und der Anlage Nr. 01 ermittelt - festgestellt.
2. Bei der in einer gesonderten Vorlage vorgelegten Gebührenkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2004 werden die restlichen 7.354,49 der Kostenüberdeckung des Jahres 2000 sowie 48.180,51 der Kostenüberdeckung des Jahres 2001 berücksichtigt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
6. UA 7050 Abwasserbeseitigung
hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2004.
Beschluss:
1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr 2004, in der Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 55.535 berücksichtigt wurden, wird zugestimmt.
2. Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 1,74 /m³ wird im kommenden Haushaltsjahr 2004 unverändert beibehalten.
Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
7. Eigenbetrieb Wasserversorgung
hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2004, Änderung der Wasserversorgungssatzung.
Beschluss:
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 16.12.2002 in der Fassung vom 26.06.2003 wird geändert.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 15 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
8. Auswechseln von defekten Wasserleitungskreuzen.
Beschluss:
1. Die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der ausgeschriebenen sechs Schieberkreuze werden an die Firma Diringer & Scheidel, Mannheim, zum Preis von 54.764,51 brutto auf der Grundlage der Submission vom 13.11.2003 vergeben.
2. Die Ingenieurleistungen werden an das Planungsbüro GKW Ingenieure, Mannheim, für die Grundleistungen zur Sanierung von sechs Schieberkreuzen ohne die örtliche Bauüberwachung auf der Basis eines Pauschalangebotes zum Preis von (der Preis wird im Zuge einer Tischvorlage aufgelegt) vergeben.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
3. Das Einmessen der Schieberkreuze auf Landeskoordinaten zur Einspielung der Daten nach Ingrada wird auf Stundenbasis, gemäß dem Angebot vom 14.04.2003 an das Planungsbüro GKW Ingenieure, Mannheim, vergeben.
Dieser Absatz wurde vertagt.
9. Kommunalisierung des Kindergartenwesens;
hier: örtliche Bedarfsplanung nach dem neuen Kindergartengesetz.
Beschluss:
Der quantitative Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Ilvesheim für das Kalenderjahr 2004 ist in Zusammenarbeit mit den konfessionellen Trägern gedeckt. Das qualitative Betreuungsangebot entspricht zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten in den Ilvesheimer Kindergärten sowie der aktuellen Finanzlage der Gemeinde den vorhandenen Möglichkeiten. Eine Erweiterung des Angebots des qualitativen Bedarfs durch die Kindergartenträger ist in gegenseitigem Einvernehmen kurzfristig in Angriff zu nehmen (Kinderkrippe, Ganztagsbetreuung, Hort).
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.