Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ilvesheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ilvesheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Rathaus
Spielanlage
Gemeinde Ilvesheim
Neckarschleife
Altstadt
Schloss Ilvesheim
Vorlesen

Archiv

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2005

icon.crdate01.08.2005

1. Sicherung des Seitenkanals Ladenburg auf Gemarkung Ilvesheim;
hier: Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren

Beschluss:

Seitens der Gemeinde Ilvesheim wird ergänzend zu den in den Planunterlagen zur Sicherung des Seitenkanals Ladenburg auf Gemarkung Ilvesheim aufgeführten Maßnahmen (Variante 2) die Umsetzung der nachstehend aufgeführten Punkte gefordert:

1. Verringerung der Spundwandhöhe auf die geringste, technisch vertretbare Höhe und zusätzlich Darlegung von Vorhabensvarianten mit Wasserlinie 0 cm, 45 cm und 75 cm Spundwandhöhe;

2. Verbesserung der Betriebswege insbesondere Aufbringen eines für Fußgänger und Radfahrer nutzbaren Belags;

3. Gestalterische Verbessung und intensive Pflege des Bereichs um das „Blindenbad“;

4. Anbringen von Schutzgeländer an gefährdeten und unfallträchtigen Bereichen.

5. Erweiterung des Bereiches im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens um eine zusätzliche Pufferzone über 50 m hinaus (100 m) unter Berücksichtigung im Erdreich gelagerter Tanks (z.B. Öl).

6. Verdoppelung der Ausstiegshilfen aus dem Kanal und damit Verringerung der Abstände von 200 m auf 100 m.

7. Anbringen von durchgehenden Haltegriffen.

8. Aufzeigen der Schallimmission und Vibrationen unter Wasser nach Ausbau des Kanals.

9. Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen auf Ilvesheimer Gemarkung.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

2. Ersatzneubau der Neckarkanalbrücke in Ilvesheim im Zuge der L 538;
hier: Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren

Beschluss:

Dem Neubau der Neckarkanalbrücke im Zuge der L 538 nach Variante 2 wird, wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 21.03.02 beschlossen, zugestimmt.

Seitens der Verwaltung wird ergänzend gefordert:

1. die vorgesehenen Lärmschutzwände entgegen dem Planentwurf auf der ausgewiesenen Grünfläche zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg, ohne Reduzierung der Gesamtlänge, zu errichten.

2. Zusätzlich sind alle bisher vorhandenen Treppen wieder anzulegen.

3. Auch muss bereits mit dem Planfeststellungsverfahren die besondere Verkehrssituation im Kreuzungsbereich (Feudenheimer Straße, Goethestraße , Lessingstraße , Scheffelstraße ) für Ausbauten berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für eine Radwegeplanung die Feudenheimer- und Seckenheimer Straße betreffend.

4. Ferner wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Lärm- und Feinstaubgutachten zur Beurteilung der gegenwärtigen Situation gefordert, da nach dem Ausbau von einer verstärkten Verkehrsbelastung auszugehen ist (LKW, PKW).

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

3. Neubau eines Multifunktionsgebäudes ;
hier: Projektstatusbericht Nr. 14 sowie Vergabe von Nachträgen

Beschluss:

Der Vergabe folgender Aufträge an die Schreinerei Markant, Eppelheim, wird zugestimmt:

· Verkleidung der Fenster: 9.876,24 € brutto.

· Sandkasteneinfassung, Terrassenbelag: 7.856,68 € brutto.

· Balkonbelag EG und OG: 9.687,16 € brutto.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

4. Erschließung „Mahrgrund II“;
hier: Gestaltung des Straßenverkehrsraums

Beschluss:

Der Gestaltung des Straßenraums wird, wie im Sachverhalt dargestellt, zugestimmt. Details werden nach einer entsprechenden Bemusterungsfahrt durch den Technischen Ausschuss festgelegt.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 17 Ja-Stimmen sowie einer Enthaltung. Der Gemeinderat Adelmann hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

5. Bebauungsplan „Schlossfeld“;
hier: Vorstellung des Ergebnisses aus der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

1. Den im Sachverhalt vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

2. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der Anregungen modifiziert.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

6. EDV-Anlage im Rathaus der Gemeinde Ilvesheim;
hier: Austausch der Hard- und Software

Beschluss:

Das PC-Netz im Rathaus wird entsprechend den Verwaltungsvorschlägen erneuert und auf Vorschlag des kivbf beschränkt ausgeschrieben.

Das PC-Netz (Hard-/Software und damit zusammenhängende Dienstleistungen) wird für 48 Monate gemietet.

Die erforderlichen Mittel für die Anmietung der EDV-Anlage werden im diesjährigen Verwaltungshaushalt überplanmäßig bereitgestellt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

7. Räume des ehem. Polizeipostens im Rathaus Ilvesheim;
hier: Vermietung an Dritte

Beschluss:

Die Räume des ehemaligen Polizeipostens im Erdgeschoss des Rathausgebäudes werden zu den im Sachverhalt genannten Konditionen und Bedingungen an Herrn Nicolas Würfel, Bechtheimer Str. 10, 68549 Ilvesheim vermietet.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 16 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung.

8. Eröffnung einer Kinderkrippe für die Betreuung von Kleinkindern im Alter von unter drei Jahren in Zusammenarbeit mit dem Verein Kinderkiste e.V., Heidelberg;
hier: Festlegung der Gebührenhöhe und zusätzliche Subvention der künftigen Nutzer durch die Gemeinde Ilvesheim

Beschlussvorschlag:

In Absprache mit dem zukünftigen Betreiber der Kinderkrippe in Ilvesheim, dem Verein Kinderkiste e.V., Heidelberg, werden die Gebühren für die Nutzung auf 420,-- Euro/Monat - bei einer Nutzung der Einrichtung an fünf Tagen in der Woche und 11 Monatsbeiträgen im Jahr - festgesetzt.

Verringert sich die Inanspruchnahme auf 3 Tage/Woche reduziert sich die monatliche Gebühr auf 250,-- Euro, bei einer Nutzung an 2 Tagen/Woche beträgt die monatliche Gebühr 170,-- Euro.

Diese Gebühren werden durch einen einkommensabhängigen Zuschuss der Gemeinde Ilvesheim zusätzlich subventioniert; hierfür werden folgende Kriterien und Zuschusshöhen festgelegt:

Einen Zuschuss erhalten nur Eltern/Erziehungsberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ilvesheim haben.

Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes in die Kinderkrippe zu stellen; die Gewährung des Zuschusses erfolgt immer erst ab dem Antragseingang im Rechnungs- und Steueramt der Gemeinde Ilvesheim.

Bei Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine Änderung der Einstufung zur Folge haben, ist unverzüglich ein neuer Antrag zu stellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Kind die Kinderkrippe verlässt.

Bei dem kommunalen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Ilvesheim, daher sind vorrangig die Leistungen Dritter, insbesondere Sozial- und Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, Arbeitsagenturen u.a. in Anspruch zu nehmen.

Die Gemeinde Ilvesheim ist berechtigt, entsprechende Nachweise über die Antragstellung zu fordern.

Zu Unrecht erhaltene Leistungen müssen zurückerstattet werden.

Folgende Zuschusshöhen sind vorgesehen:

Einkommens-
stufe

BezeichnungInanspruchnahme
 
2-tägig3-tägig5-tägig
monatliche Gebühr170,00250,00420,00
Zuschuss
Monatseinkommen (Brutto)
1bis 1.750 Euro60,0085,00140,00
21.751 Euro bis 2.500 Euro45,0065,00110,00
32.501 Euro bis 3.250 Euro30,0045,0080,00
43.251 Euro bis 4.050 Euro15,0025,0050,00
5über 4.051 Euro0,000,000,00

Das maßgebliche Bruttoeinkommen errechnet sich folgendermaßen:

Einkünfte jährlich:

1. Bruttojahreseinkommen

2. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

3. Zinsen und sonstige Kapitalerträge

4. jährliche sonstige Einkünfte

5. Summe 1. bis 4. geteilt durch 12 = monatliches Bruttoeinkommen

Einkünfte monatlich:

6. Krankengeld

7. Arbeitslosengeld/-hilfe

8. Unterhalt/-vorschuss

9. Sozialhilfe

10. Wohngeld

11.Erziehungsgeld

12. Renten

Summe des monatlichen Bruttoeinkommens = Summe/Beträge 5. bis 11. abzgl. folgendem Freibetrag:

Einkommensstufe 1 = 200,-- Euro/Monat ab dem 2. im Haushalt lebenden Kind, ohne eigenes Einkommen

Einkommensstufe 2 = 175,-- Euro s.o.

Einkommensstufen 3 bis 5 = 150,-- Euro s.o.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 Ja- Stimmen sowie 5 Gegenstimmen.

9. Förderung von Investitionen der konfessionellen Kindergärten in Ilvesheim;
hier: Sanierung des Außengeländes des evang. Kindergartens und Erwerb einer Waschmaschine

Beschluss:

Die Zustimmung zum Erwerb der Waschmaschine wird gem. Ziffer 3.3. i.V.m. Ziffer 4.2.2 der Fördervereinbarung nachträglich erteilt.

Der Sanierung der Außenanlage wird im Sinne von Ziffer 3.3 der Fördervereinbarung zugestimmt und der Bauumfang, der Baubeginn und die voraussichtlichen Gesamtkosten werden - wie im Sachverhalt dargestellt - genehmigt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

10. Finanzielle Abwicklung des Haushaltsplans 2005 der Gemeinde Ilvesheim;
hier: Halbjahresbericht; Informationsvorlage

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von der Informationsvorlage der Verwaltung Kenntnis.

Bürgermeisteramt