Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2006
icon.crdate03.07.2006
1. Sanierung des Außengeländes der Friedrich-Ebert-Schule.
Ausspracheergebnis:
Die Mitglieder des Gemeinderates sprechen sich mehrheitlich für die Verwirklichung von Variante 1 (1 Pavillon mit Anschluss an das Grundschulgebäude) aus.
Hinsichtlich der Ausführung der Überdachung (Kunststoff oder Glas) soll getrennt abgestimmt werden.
2. Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden gGmbH (KliBA)
hier: Beitritt der Gemeinde Ilvesheim.
Ausspracheergebnis:
Die Mitglieder des Gemeinderates empfehlen einstimmig den Beitritt zur Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden gGmbH (KliBA).
3. Eröffnung einer Kinderkrippe in der Gemeinde Ilvesheim zur Betreuung von Kleinkindern im Alter von unter drei Jahren in Zusammenarbeit mit dem Verein Kinderkiste e.V. Heidelberg
hier: Erfahrungsbericht und vorläufige Kostenbilanz seit der Inbetriebnahme der Einrichtung.
Ausspracheergebnis:
Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen vom Erfahrungsbericht und der vorläufigen Kostenbilanz Kenntnis.
4. Einrichtung einer Kreisverkehrsanlage an der Kreuzung Schlossstraße/Seckenheimer Straße (Ortseingang Süd); Vorstellung des Verfahrensstandes.
Ausspracheergebnis:
Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen vom Verfahrensstand Kenntnis und empfehlen einstimmig den Abschluss der Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg.
5. Allgemeine (Überörtliche) Finanzprüfung der Gemeinde Ilvesheim (Haushaltsjahre 1997 bis 2002) und des Eigenbetriebes Wasserversorgung (Wirtschaftsjahre 1997 bis 2001);
hier: Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO.
Ausspracheergebnis:
Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen von der Informationsvorlage der Verwaltung Kenntnis.
6. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.05.2006-kein Anbau von Gen-Mais in Ladenburg und Ilvesheim!
Die Futter- u. Nahrungsmittelproduktion in der Rhein-Neckar-Region soll gentechnikfrei bleiben!
Beschluss:
Die Gemeinde Ilvesheim wird als nach dem kommunalen Vorsorgeprinzip verantwortliche Gemeinde und als Grundeigentümerin folgende Maßnahmen ergreifen:
Aufnahme einer Bestimmung in alle künftigen Pachtverträge der Gemeinde mit Landwirten, dass der Anbau gentechnisch manipulierter Pflanzen unzulässig ist.
Bemühungen der Verwaltung, bei Landesregierung, Bundes-Sortenamt und ggf. bei örtlichen Landwirten, die für die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen ihre Flächen zur Verfügung stellen oder ihre Lohnarbeit anbieten wollen, jeweils die Rücknahme einer solchen Förderung des Anbaus erreichen.
Bereitschaft des Bürgermeisters, im Sinne eines vorsorgenden Verbraucherschutzes die lokale Öffentlichkeit über Entwicklungen in der landwirtschaftlichen Erprobung und Anwendung gentechnisch veränderter Organismen, auch auf privaten Flächen der Gemarkung, jetzt und künftig nach dem Stand seiner Kenntnisse zu informieren.
Fassung der unten angeführten symbolischen Entscheidung des Gemeinderats, der z.Zt. auf Initiative des B.U.N.D. entstehenden Region für gentechnikfreien Landbau Rhein-Neckar beitreten zu wollen.
ENTSCHLIESSUNG DES GEMEINDERATES DER GEMEINDE ILVESHEIM BETREFFEND EINE LANDWIRTSCHAFT
OHNE GENTECHNISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim unterstützt die aktuelle Initiative des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschlands (B. U. N. D.), eine „Region Rhein-Neckar für gentechnikfreien Landbau“ zu schaffen uns signalisiert ihre Bereitschaft zum beitragsfreien Beitritt.
Zu dieser Unterstützung gehören folgende Forderungen der Initiative an die baden-württembergische Landesregierung, welche von der Gemeinde Ilvesheim vollinhaltlich mitgetragen werden.
Kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Ladenburg oder an anderen Standorten in Baden-Württemberg!
Einsatz der Landesregierung für den Schutz der gentechnikfreien Pflanzenproduktion und für die Beibehaltung des in Deutschland geltenden Gentechnik-Gesetzes.
Unterstützung des Netzwerkes der Regionen Baden-Württembergs für gentechnikfreien Landbau und der Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung des Willens der großen Bevölkerungsmehrheit im Recht des Verbraucherschutzes.
Die Beschlussfassung erfolgt:
Zu Ziffer 1) mit 12 Ja-Stimmen sowie 4 Enthaltungen;
Zu Ziffer 2) mit 10 Ja-Stimmen sowie 6 Enthaltungen;
Zu Ziffer 3) mit 15 Ja-Stimmen sowie 1 Enthaltung;
Zu Ziffer 4) mit 8 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen sowie 4 Enthaltungen.
Bürgermeisteramt