Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2006
icon.crdate02.10.2006
1. Umsetzung von Maßnahmen aus dem Pflege- und Entwicklungsplan für das Gebiet „Unterer Neckar“
Beschluss:
Der Durchführung von Erdarbeiten auf gemeindeeigenen Flächen (westliche Neckaruferseite im Bereich des Gewannes „Schlossfeld) für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Pflege- und Entwicklungsplan wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Gemeinde hierdurch keine Kosten entstehen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
2. Einrichtung einer Kreisverkehrsanlage an der Kreuzung Schloss-straße/Seckenheimer Straße (Ortseingang Süd); hier: Abschluss einer Vereinbarung bezüglich der Kostenübernahme
Beschluss:
Der im Sachverhalt vereinbarten Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ilvesheim und der Firma Proconcept GmbH bzw. der Firma ACTIV-IMMOBILIEN GmbH & Co.KG wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für den Bau des Kreisverkehrsplatzes erforderlichen vertraglichen Grundlagen mit dem Land Baden-Württemberg und den o.a. Investoren abzuschließen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
3. Sanierung der Gemeindewohnhäuser; hier:
Zustimmung zum Sanierungsplan
Beauftragung von Herrn Architekt Koller mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahmen
Beschluss:
Die gemeindeeigenen Wohnhäuser Am Freibad 2, Heddesheimerstr. 33, Königsbacherstr. 25, Mühlenweg 3, Mühlenweg 7, Mühlenweg 24, werden entsprechend dem von Herrn Architekt Koller aufgestellten Sanierungsplan saniert.
Mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahmen wird Herr Architekt Koller entsprechend dem Honorarangebot vom 03.05.2006 beauftragt.
Die Objekte Heddesheimer Str. 33 sowie Königsbacher Str. 25 werden noch in diesem Jahr saniert, die übrigen Objekte sollen zeitnah umgesetzt werden.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
4. Abwicklung des Haushaltsplans 2006; hier: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreis 5420 HeizungskostenBeschluss:
Die überplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreis 5420 Heizungskosten werden gem. den §§ 2 und 5 Abs. 3 Nr. 3.2 der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Ilvesheim genehmigt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
5. Vorlage der Jahresrechnung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ für das Haushaltsjahr 2004;hier: Feststellung nach § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Abs. 2 GemO
Beschluss:
Die Jahresrechnung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ für das Haushaltsjahr 2004 wird gem. § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Absatz 2 GemO wie folgt festgestellt:
Haushaltsrechnung
Solleinnahmen | Sollausgaben | |
Verwaltungshaushalt | 404.616,52 € | 404.616,52 € |
Vermögenshaushalt | 51.130,00 € | 51.130,00 € |
Gesamthaushalt | 455.746,52 € | 455.746,52 € |
Die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2004 1.811,42 €
Vermögensrechnung
Die Jahresrechnung 2004 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.173.961,93 € ab.
Deckungskapital zum 01.Januar 2004 2.606.134,80 €
Zunahme/Abnahme 2004 -90.813,36 €
Deckungskapital zum 31. Dezember 2004 2.515.321,44 €
Die Jahresrechnung 2004 wird zur Aufsichtsprüfung bereitgestellt
Die Jahresrechnung der Gemeindestiftung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 06.10.2006 bis einschließlich Montag, 16.10.2006, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Bekanntmachung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ über die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
6. Vorlage der Jahresrechnung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ für das Haushaltsjahr 2005; hier: Feststellung nach § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Abs. 2 GemO
Beschluss:
Die Jahresrechnung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ für das Haushaltsjahr 2005 wird gem. § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Absatz 2 GemO wie folgt festgestellt:
Haushaltsrechnung
Solleinnahmen | Sollausgaben | |
Verwaltungshaushalt | 384.432,29 € | 384.432,29 € |
Vermögenshaushalt | 34.363,65 € | 34.363,65 € |
Gesamthaushalt | 418.795,94 € | 418.795,94 € |
Die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2005 15.476,59 €
Vermögensrechnung
Die Jahresrechnung 2005 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.027.281,72 € ab.
Deckungskapital zum 01.Januar 2005 2.515.321,44 €
Zunahme/Abnahme 2005 -88.599,13 €
Deckungskapital zum 31. Dezember 2005 2.426.722,31 €
Die Jahresrechnung 2005 wird zur Aufsichtsprüfung bereitgestellt
Die Jahresrechnung der Gemeindestiftung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 06.10.2006 bis einschließlich Montag, 16.10.2006, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Bekanntmachung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ über die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
7. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2006; hier: Abschließende Beratung und Feststellung des HaushaltsplansBeschluss:
Der Haushaltsplan der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2006 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil beigefügten Entwurfs festgestellt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt nach Bestätigung deren Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.
8. Vorlage des Jahresabschlusses 2004 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
hier: Feststellung gem. § 16 Abs. 3 EigBG
Beschluss:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2004 wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG i.V.m. § 12 EigBVO wie folgt festgestellt:
2.1 Feststellung des Jahresabschlusses
2.1.1Bilanzsumme 1.487.593,93 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 1.379.548,74 €
das Umlaufvermögen 108.045,19 €
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 346.836,65 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 201.966,00 €
die Rückstellungen 7.900,00 €
die Verbindlichkeiten 930.891,28 €
2.1.2Jahresverlust -33.817,51 €
Summe der Erträge 761.524,42 €
Summe der Aufwendungen 795.341,93 €
2.2 Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von -33.817,51 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Gewinne künftiger Jahre ausgeglichen.
2.3 Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung nach § 6 der Betriebssatzung vom 14.12.2000 wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 06.10.2006 bis einschließlich Montag, 16.10.2006, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Bekanntmachung der Gemeinde über die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004 sowie die Bilanz zum 31.12.2004 des Eigenbetriebes Wasserversorgung sind an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
9. Vorlage des Jahresabschlusses 2005 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
hier: Feststellung gem. § 16 Abs. 3 EigBG
Beschluss:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2005 wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG i.V.m. § 12 EigBVO wie folgt festgestellt:
2.1 Feststellung des Jahresabschlusses
2.1.1Bilanzsumme 1.482.078,03 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 1.373.549,71 €
das Umlaufvermögen 108.528,32 €
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 324.190,54 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 179.761,00 €
die Rückstellungen 8.958,00 €
die Verbindlichkeiten 969.168,49 €
2.1.2Jahresverlust -22.646,11 €
Summe der Erträge 776.582,84 €Summe der Aufwendungen 799.228,95 €
2.2 Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von -22.646,11 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Gewinne künftiger Jahre ausgeglichen.
2.3 Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung nach § 6 der Betriebssatzung vom 14.12.2000 wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 06.10.2006 bis einschließlich Montag, 16.10.2006, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Bekanntmachung der Gemeinde über die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005 sowie die Bilanz zum 31.12.2005 des Eigenbetriebes Wasserversorgung sind an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.
Bürgermeisteramt