Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2007
icon.crdate29.05.2007
1. Einrichtung einer Kreisverkehrsanlage an der Kreuzung Schlossstraße/Seckenheimer Straße;
hier: künstlerische Gestaltung
Beschluss:
- Die Schenkung der Heinrich-Vetter Stiftung, anlässlich ihres 10-jährigen Bestehens, an die Gemeinde Ilvesheim, in Form der künstlerischen Gestaltung des Innenbereiches der Kreisverkehrsanlage an der Kreuzung Schlossstraße / Seckenheimer Straße wird angenommen. (Die Richtlinien der Gemeinde Ilvesheim zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen).
- Die Gemeinde Ilvesheim stimmt der künstlerischen Gestaltung entsprechend dem von Herrn Dr. Fleckenstein vorgelegten Entwurf zu und ist damit einverstanden, dass dieser durch die Heinrich-Vetter-Stiftung mit der Realisierung beauftragt wird. Eventuelle Fachbehörden und der Grundstückseigentümer sind entsprechend einzubeziehen.
- Dem Wunsch der Stiftung den Kreisel- „Heinrich-Vetter Kreisel“ zu benennen sowie ein entsprechendes Metallrelief an noch festzulegender Stelle anzubringen, wird entsprochen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
2.Sanierung der Friedrich- Ebert-Schule , 5. Bauabschnitt (Außengelände);
hier: Vordachkonstruktion
Beschluss:
Die Firma Hestermann GmbH, Mosbach, wird auf der Basis der Submission vom 28. März 2007 mit der Erstellung der Vordachkonstruktion auf dem Gelände der Friedrich-Ebert-Schule zum Preis von € 89.893,79 beauftragt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
3.Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2007;
hier: Abschließende Beratung und Feststellung des Haushaltsplans
Beschluss:
Der Haushaltsplan der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2007 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil beigefügten Entwurfs festgestellt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt nach Bestätigung deren Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.
Bürgermeisteramt