Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2007
icon.crdate26.09.2007
1.Benennung eines Mitgliedes des Gemeinderats zur Vornahme der Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters, Herrn Andreas Metz, gem. § 42 Abs. 6 GemO
Beschluss:
Herr Gemeinderat Gebhard Rudolph nimmt die Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters, Herrn Andreas Metz, im weiteren Verlauf der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.09.2007 vor.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 15 Ja-Stimmen, sowie einer 1 Enthaltung.
2. Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters, Herrn Andreas Metz
Vornahme der Vereidigung und Verpflichtung:
GR Gebhard Rudolph verliest den Diensteid nach dem Landesbeamtengesetz:
Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Herr Bürgermeister Metz wiederholt unter Heben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel.
GR Gebhard Rudolph bringt die Verpflichtungsformel zur Vorlesung:
Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsamkeit den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Ilvesheim gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern.
Bürgermeister Andreas Metz spricht die Verpflichtungsformel nach und wird von Herrn GR Gebhard Rudolph durch Handschlag für die erste Amtszeit als Bürgermeister für die Gemeinde Ilvesheim verpflichtet.
Bürgermeisteramt