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ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2007

icon.crdate01.10.2007

Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse:

Herr Bürgermeister Metz gibt folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:

Nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats am 26. Juli 2007:

· Festlegung der Besoldung des neu gewählten Bürgermeisters in Besoldungsgruppe A 15.
· Anpassung der Wochenarbeitszeit (Aufstockung) im Rahmen der verlässlichen Grundschule bzw. flexiblen Nachmittagsbetreuung durch Gruppen- und Betreuungszeiterweiterung
· Anpassung des Reinigungsbedarfsplanes sowie der Personalausstattung im Bereich Reinigung Schule/Mehrzweckhalle an die geänderte Nutzung durch Erweiterung des Betreuungsangebotes verlässliche Grundschule – flexible Nachmittagsbetreuung in der Mehrzweckhalle

Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09. August 2007:

· Neubeschaffung von Schulmobiliar im Haushaltsjahr 2007

TOP Schulferienbetreuung von Grundschulkindern durch die Gemeinde
hier: Ausweitung des Angebots

Beschluss:

Aufgrund des angezeigten Bedarfs an einer Ausweitung der freiwilligen Ferienbetreuung für die anstehenden Herbst- (29.10. – 02.11.2007) und Fastnachtsferien (04.02. – 08.02.2008) wird den Eltern der Grundschulkinder umgehend eine verlässliche Betreuungszusage für diese Zeiträume erteilt und das notwendige Betreuungspersonal eingestellt.

Da auch in den Oster-, Pfingst- und kompletten Sommerferien ein Betreuungsbedarf angezeigt wurde, wird im Januar 2008 den Eltern der Grundschulkinder des Schuljahres 2007/2008 sowie den Eltern der Schulanfänger im Schuljahr 2008/2009 das Angebot der Gemeinde auf eine durchgängige Ferienbetreuung im Jahr 2008 schriftlich mit verbindlichen Anmeldungen unterbreitet.

Diese Angebotsunterbreitung mit verbindlicher Anmeldeaufforderung wird auch in den folgenden Schuljahren jeweils zu Jahresbeginn durchgeführt.

Sollte pro angebotener Ferienwoche die Zahl der zu betreuenden Kinder auf über 25 ansteigen, sind von der Gemeinde künftig 3 Betreuungskräfte bereitzustellen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Wie bisher ist ein Zustandekommen der Ferienbetreuung von einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern abhängig.

TOP Antrag der SPD-Fraktion auf Vergabe von Bauplätzen auf Erbpacht im Baugebiet „Mahrgrund II“

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die zum Verkauf stehenden gemeindeeigenen Bauplätze im Baugebiet Mahrgrund II sowie den Bauplatz Flst.Nr. 4240 mit 473 m² auch als Erbpachtgrundstücke mit folgenden Konditionen zu vergeben:

1. Erbpachtzins ausgehend von 390,- €/m² bzw. 350,-€/m² (Flst.Nr. 4240): 4%

2. Ermäßigung bei Kindern 1%/je Kind, max. 2%, beschränkt auf max. 10 Jahre (abhängig vom Kindergeldbezug).

Wie bisher erfolgt die Vergabe der Grundstücke nach keinen Kriterien sondern nach dem Eingang der Bewerbung.

Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Ziffer 1 und 2, das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:
Zu Ziffer1: einstimmig
Zu Ziffer 2: 9 Ja- Stimmen bei 7 Gegen-Stimmen und einer Enthaltung

TOP Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ilvesheim

hier: Antrag des Vereins für Vogelfreunde und Vogelschutz 1963 Ilvesheim e.V. auf Gewährung eines Investitionszuschusses

Beschluss:

Da der Balkenmäher des Vereins für Vogelfreunde und Vogelschutz 1963 Ilvesheim e.V. auch zur Pflege von gemeindeeigenen Grundstücken eingesetzt wird, wird die diesjährige Ersatzbeschaffung abweichend von den Regelungen der Ziffer VI der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ilvesheim bezuschusst.

Analog zu den bisherigen Einzelfallentscheidungen wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % der Beschaffungskosten (2.500 Euro), d.h. ein Betrag in Höhe von 625 Euro gewährt.

Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips; die Deckung der Ausgabe ist gewährleistet.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

TOP Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim
hier: Änderung der Betriebssatzung (Erhöhung des Stammkapitals)

Beschluss:

1. Die Gemeinde Ilvesheim überlässt ihrem Eigenbetrieb Wasserversorgung Räume und Flächen (Büro bzw. Werkstatt mit Lagerfläche und 1 Stellplatz) im Bauhof.

Die genutzten Bauhofgrundstücksflächen im Verkehrswert von 60.000 Euro (gem. dem Gutachten des Gutachterausschusses der Gemeinde Ilvesheim vom 14.12.2006) werden im Wege einer Stammkapitalerhöhung durch eine entsprechende Sacheinlage auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim übertragen, da sie eine wesentliche Betriebsgrundlage des BgA Wasserversorgung darstellen.

2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung vom 14.12.2000 in der Fassung vom 17.12.2001 wird wie folgt geändert:Satzung

zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim am 27.09.2007 folgende

Satzung

zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung vom 14.12.2000 in der Fassung vom 17.12.2001 beschlossen:

§ 1

§ 2 erhält folgende Fassung:

Das Stammkapital des Eigenbetriebes wird auf 640.000 € festgesetzt.

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Abweichend hiervon kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

TOP Stellungnahme der Gemeinde Ilvesheim zum Bebauungsplan “3.9-Wallstadter Straße“ (geplantes Einkaufszentrum in Ladenburg) und der dafür erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020

Beschluss:

Gegen den Bebauungsplan “3.9-Wallstadter Straße“ der Stadt Ladenburg bestehen keine Einwendungen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

TOP Sanierung von Kanalleitungen

Beschluss:

Die Firma Sax und Klee GmbH, Mannheim, wird mit den Kanalsanierungsarbeiten in der Scheffelstrasse und der Dieselstrasse auf der Basis der Submission zum Preis von € 67.675,45 beauftragt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Bürgermeisteramt