Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2008
icon.crdate01.12.2008
1.Bestellung der Urkundspersonen
2.Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Metz wurde zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Ilvesheim bestellt.
3.Fragen und Anregungen von Bürgern
Es lagen keine Fragen und Anregungen vor.
4. Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 4398, Drosselweg 1, Ilvesheim; hier: Projektstatusbericht.
Es war kein Beschluss zu fassen.
5. Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 4398, Drosselweg 1, Ilvesheim; hier: Vorstellung der Außenfassade
Beschluss:
Die Ausführung der Außenfassade des Kinderhauses erfolgt in einem beige/-sandfarbenen Ton entsprechend der vorgestellten Muster.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung.
6. Etablierung eines Gemeindlichen Vollzugsdiensts
Beschluss:
Die Einrichtung eines Gemeindliches Vollzugsdienstes wird dauerhaft eingerichtet. Zu diesem Zweck wird der derzeitige Beschäftigungsumfang von 8 Stunden/Woche auf 16 Stunden/Woche erhöht. Das Arbeitsverhältnis von Frau Schemel wird in ein unbefristetes umgewandelt.
Die Beschlussfassung zu Satz 1 und 3 erfolgte einstimmig, zu Satz 2 mit 12 Ja- Stimmen und 4 Nein-Stimmen.
7. Einführung eines Mittagessensangebotes im kommunalen Kindergarten
hier: Gebührenkalkulation und Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des kommunalen Kindergartens
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des kommunalen Kindergartens in der als Anlage beigefügten Fassung tritt zum 01.12.2008 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens vom 21.10.1993 in der Fassung vom 26.07.2007 außer Kraft.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Satzung ist hier veröffentlicht.
8. Eigenbetrieb Wasserversorgung
hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2009 und Änderung der Wasserversorgungssatzung
Beschluss:
1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Wirtschaftsjahr 2009 wird mit ihrem gesamten Inhalt, insbesondere den Prognosen und Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen, zugestimmt.
2. Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 16.12.2002 in der Fassung vom 14.12.2006 wird hinsichtlich der Verbrauchsgebühr, diese beträgt ab 01.01.2009 € 2,15/m³, geändert.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr € 2,15/m³.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Satzung ist hier veröffentlicht.
9. UA 7050 Abwasserbeseitigung
hier:
1. Feststellung des Jahresergebnisses 2007
2. Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen
Beschluss:
1. Das gebührenrechtliche Jahresergebnis für 2007 wird - wie im Sachverhalt und der Anlage Nr. 02 ermittelt - festgestellt.
2. Der Ermittlung der Kostenüber- bzw. –unterdeckung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG zum 31.12.2007 wird - wie im Sachverhalt und der Anlage Nr. 03 dargestellt - zugestimmt.
Die Beschlussfassung zu Nr. 1 und Nr. 2 erfolgte einstimmig.
10. UA 7050 Abwasserbeseitigung
hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2009 und Änderung der Abwassersatzung
Beschluss:
1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr 2009 wird mit ihrem gesamten Inhalt, insbesondere den Prognosen und Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen, zugestimmt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
2. Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 16.12.2002 in der Fassung vom 16.12.2004 wird hinsichtlich der Abwassergebühr, diese beträgt ab 01.01.2009 € 1,95/m³, geändert.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 9 Ja- Stimmen und 8 Nein-Stimmen.
Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt ergänzt:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Eigenbetriebs Abwasser zu prüfen.
Die Beschlussfassung zu Nr 3 erfolgte mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zu prüfen.
Die Beschlussfassung zu Nr. 4 erfolgte mit 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Satzung ist hier veröffentlicht.
11. Förderung und Unterstützung der Ilvesheimer Handwerker und Gewerbetreibenden
- Antrag der Fraktion Die Freien Wähler
Beschluss:
Die Verwaltung nimmt in Form eines Runden Tisches Kontakt zu den Ilvesheimer Handwerkern und Gewerbetreibenden auf.
Die Verwaltung erarbeitet eine Vergabeordnung, die dem Gemeinderat vorgelegt wird.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
12. Stellungnahme der Gemeinde Ilvesheim zur Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020 im Parallelverfahren aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der B 3 in Schriesheim“
Beschluss:
Gegen die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020 im Parallelverfahren aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der B 3 in Schriesheim“ werden von Seiten der Gemeinde Ilvesheim keine Bedenken geltend gemacht.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
13. Bekanntgaben und Anfragen
Es liegen keine Beschlüsse vor.
Bürgermeisteramt