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ReadSpeaker
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86825 Bad Wörishofen
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 25.11.2010

icon.crdate04.12.2010

Tagesordnung:

  1. Bestellung der Urkundspersonen

Zu Urkundspersonen wurden GR Lohnert und GR Reiser bestellt.

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2010

Antrag des Angelsportverein 1928 e.V. Ilvesheim auf Durchführung und Bezuschussung einer Entschlammung des Weihers Mahrhöhe

Die Gemeinde Ilvesheim schließt mit Herrn Adelmann und dem Angelsportverein 1928 e.V. eine Vereinbarung zum Zwecke der Übernahme einer Ausfallbürgschaft ab. Der Beschluss steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Genehmigung wurde inzwischen erteilt.

Bündelausschreibung 2012-2013 für den kommunalen Strombedarf

Die Gemeinde Ilvesheim beteiligt sich sowohl an der Vorbereitung als auch an der neuen Bündelausschreibung des kommunalen Strombedarfs der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Der Ökostromanteil beträgt rd. 50 %. Die Abnahmestellen werden von der Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen festgelegt.

  1. Fragen und Anregungen von Bürgern

Herr Jahnel regte beim Stadionumbau an, die Laufbahn wie bisher zwischen Tribüne und Spielfeld zu belassen.

  1. Betreuung von Kindern an der Friedrich-Ebert-Grundschule in Ilvesheim außerhalb der Unterrichtszeit durch die Gemeinde Ilvesheim

hier: Gebührenkalkulation und Neufassung der Gebührensatzung

Beschluss:

Der vorliegenden Gebührenkalkulation wird mit ihrem gesamten Inhalt, insbesondere den Prognosen und Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen, zugestimmt.

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit wird in Form der für alle Gemeinderäte beigefügten Anlage Nr. 05 erlassen.

Die Neufassung der Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule bzw. der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grund- und Hauptschule vom 24.07.2008 außer Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 11 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen (Fraktion der Freien Wähler und von Bündnis 90/Die Grünen)

Hinweis: Die Veröffentlichung der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit erfolgt an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt.

  1. Schulferienbetreuung von Kindern an der Friedrich-Ebert-Grundschule durch die Gemeinde Ilvesheim

hier: Gebührenkalkulation und Neufassung der Satzung

Beschluss

Der vorliegenden Gebührenkalkulation wird mit ihrem gesamten Inhalt, insbesondere den Prognosen und Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen, zugestimmt.

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Schulferienbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grundschule wird in Form der für alle Gemeinderäte beigefügten Anlage Nr. 04 erlassen.

Die Neufassung der Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der freiwilligen Schulferienbetreuung von Grundschulkindern durch die Gemeinde Ilvesheim an der Friedrich-Ebert-Grund- und Hauptschule vom 24.07.2008 außer Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 11 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen (Fraktion der Freien Wähler und von Bündnis 90/Die Grünen)

Hinweis: Die Veröffentlichung der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Schulferienbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grundschule erfolgt an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt.

  1. Entwicklung eines Gewerbegebiets in Ilvesheim-Nord/Feudenheimer Straße; hier:

 
  • Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf

  • Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens

  • Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

  • Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Beschluss

  1. Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage dieses Entwurfes einen Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens zu stellen und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu beantragen.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden durchzuführen

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

  1. Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Neckarstadion; hier: Auswahl der optionalen Ausstattung

Beschluss:

Die Neuordnung des Neckarstadions erfolgt auf der bereits beschlossenen Planungsvariante A 2 mit Tribüne, Koordinationsparcours und Finnenbahn mit Ausnahme des Multifunktionsspielfeldes.

Das Budget wird entsprechend der im Sachverhalt aufgeführten Kostenschätzung wie folgt festgelegt und gedeckelt:1.170.700 Euro netto zzgl. Nebenkosten.

Die Entscheidung über eine Überdachung der Tribüne und den Betrieb einer Solaranlage zur Finanzierung der Überdachung wird gesondert behandelt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

  1. Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Neckarstadion; hier:Übertragung der Vergabebeschlüsse auf den Technischen Ausschuss

Beschluss:

Aufgrund der Tatsache, dass der Neubau der Umbau des Neckarstadions unter Termindruck erfolgt, wird die Vergabe der einzelnen Gewerke auch bei Überschreitung der entsprechenden Wertgrenze von 60.000,-- € auf den Technischen Ausschuss unter folgenden Voraussetzungen übertragen:

  • Das Submissionsergebnis liegt innerhalb der Kostenschätzung bzw. trägt nicht zu einer Gefährdung der Budgetwahrung bei.

  • Die Vergabe kann dadurch früher erfolgen bzw. die Vergabe im GR würde eine zeitliche Verzögerung bedeuten.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

  1. Ausstattung der Haltestellen der Buslinien 625,626 und 628, Information, Aussprache

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

  1. Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die im Anhang beigefügte Neufassung der Hauptsatzung.

Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 25.09.2003, zuletzt geändert am 27.07.2006, außer Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 16 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung (GR Lohnert)

Hinweis: Die Veröffentlichung der Neufassung der Hauptsatzung in der Gemeinde Ilvesheim erfolgt an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt.

  1. Teilnahme an der Bündelausschreibung Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen

Beschluss:

Die Gemeinde Ilvesheim nimmt an der Bündelausschreibung der Gt-service GmbHBetrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen“ teil, die Kosten i.H.v.3.226,-- €netto werden im kommenden Haushalt bereitgestellt.

Die Gemeinde bevollmächtigt die Gt-service GmbH und ihre Dienstleister dazu, bei Ihrem derzeitigen Netzbetreiber bzw. Vertragspartner für die Straßenbeleuchtungs-leistungen die Daten anzufordern.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

  1. Erlass einer neuen Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eröffnung der Sitzung auf Antrag der Fraktion der Freien Wähler Ilvesheim mit 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung von der Tagesordnung abgesetzt.

  1. UA 7050 Abwasserbeseitigung; Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

hier: Festsetzung der zukünftigen Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr und Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Informationsvorlage/Beschluss

Beschluss:

Die Informationsvorlage der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Aufgrund des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010 erfolgt in Ilvesheim eine nach Schmutz- und Regenwasserbeseitigung differenzierte Gebührenbemessung; die Einführung der sog. gesplitteten Abwassergebühr erfolgt rückwirkend zum 01.01.2010.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Arbeitsschritte zur Umsetzung des Urteils in Zusammenarbeit mit den beiden beauftragten Firmen "Pöyry Deutschland GmbH" und "Vermessungsbüro/Geo-Informations-zentrum Kieser & Dr. Neureither" möglichst zeitnah - unter Beachtung der im Sachverhalt genannten Beschlüsse der zuständigen Gremien - umzusetzen.

Die Ermittlung des Versiegelungskatasters erfolgt - unter Einbindung der Grundstückseigentümer - im Rahmen des ALK/ALB-Verfahrens mit Befliegung.

Grundlage für das Versiegelungskataster, die spätere Kalkulation und Satzungsregelung bilden die vom Gemeinderat am 21.10.2010 getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen der Niederschlagswassergebühr.

Nach Abschluss aller notwendigen Arbeiten beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren und die Neufassung der Abwassersatzung, die rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft tritt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

  1. Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim

hier: Vergabe/Beauftragung der technischen Betriebsführung

Beschluss:

Auf Grundlage ihres Angebots/Vertragsentwurfs vom 21.10.2010 wird die MVV Energie AG, Luisenring 49, 68159 Mannheim mit der technischen Betriebsführung des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim beauftragt.

Die Verwaltung/Betriebsleitung wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag über die technische Betriebsführung der Wasserversorgung in der Gemeinde Ilvesheim mit der MVV Energie AG abzuschließen. Dieser Vertrag tritt am 01.01.2011 in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre bis zum 31.12.2015.

Im Rahmen des Leistungspaketes 3 übernimmt die MVV Energie AG die jährliche Ausschreibung der Tiefbauarbeiten zur Störungsbeseitigung; die Ausschreibungsergebnisse werden im Gemeinderat bekanntgegeben.

Zum Ansprechpartner des Auftraggebers, der berechtigt ist, Aussagen und Entscheidungen zu treffen, die für die Durchführung der Betriebsführung erforderlich sind, wird der technische Betriebsleiter des Eigenbetriebes Wasserversorgung nach § 6 der Betriebssatzung benannt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

  1. Verbesserung der Abwassersituation in der Ringstraße, hier: Nachtrag und Kostenfeststellung

Beschluss:

Die Firma Sonntag, Bingen, wird mit den Nachtragsarbeiten zum Preis von € 7.891,93 Netto beauftragt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

  1. Bekanntgaben und Anfragen

Bzgl. des Artikels von Bündnis 90/Die Grünen im Mitteilungsblatt vom 28.10.2010 wurde nochmals die genaue Vorgehensweise der Verwaltung in der Angelegenheit „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Friedrich-Ebert-Schule“ erläutert.

Andreas Metz

Bürgermeister