Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2010
icon.crdate31.01.2011
1. Bestellung der Urkundspersonen
2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2010
- Der Gemeinderat stimmt der Ernennung von Frau Gemeindeinspektorin Vanessa Brinzer zur Beamtin auf Lebenszeit mit Wirkung ab. 01.01.2011 zu.
- Der Gemeinderat stimmt der Beförderung bzw. Ernennung von Frau Vanessa Brinzer zur Gemeindeoberinspektorin (A 10) zum 01.01.2011 zu. Die Einweisung in die entsprechende Planstelle ist zeitgleich umzusetzen. Die erforderlichen zusätzlichen Personalmittel sind bei der Haushaltsplanung 2011 zu berücksichtigen.
3. Fragen und Anregungen von Bürgern
Es lagen keine Fragen und Anregungen vor.
4. Kleinkindbetreuung;
hier: Kinderkrippe „Kinderkiste“, Festsetzung der Gebühren und des Zuschusses der Gemeinde Ilvesheim zu den Gebühren; Beschluss
Beschluss:
In Absprache mit dem Betreiber der Kinderkrippe in Ilvesheim, dem Verein Kinderkiste e.V. Heidelberg, werden die Gebühren für die Nutzung einer 8,5-stündigen Betreuung an fünf Tagen in der Woche und bei 11 Monatsbeiträgen auf 480,00 Euro/Monat festgesetzt.
Verringert sich die Inanspruchnahme auf 3 Tage pro Woche, reduziert sich die monatliche Gebühr auf 288 Euro/Monat , bei einer Nutzung an 2 Tagen pro Woche beträgt die monatliche Gebühr 192 Euro/Monat.
Alle Gebühren werden durch einen einkommensabhängigen Zuschuss der Gemeinde Ilvesheim zusätzlich subventioniert, hierfür werden folgende Kriterien und Zuschusshöhen festgelegt:
Einkommensstufe | 5-tägig | 3-tägig | 2-tägig | |
7 Stunden tägliche | monatliche Gebühr | 420 | 250 | 170 |
Betreuungszeit | Zuschuss bei | |||
Jahreseinkommen | ||||
1 | bis 21.000 | 140 | 85 | 60 |
2 | ab 21.001 bis 30.000 | 110 | 65 | 45 |
3 | ab 30.001 bis 39.000 | 80 | 45 | 30 |
4 | über 39.001 | 0 | 0 | 0 |
Einkommensstufe | 5-tägig | 3-tägig | 2-tägig | |
8,5 Stunden tägliche | monatliche Gebühr | 480 | 288 | 192 |
Betreuungszeit | Zuschuss bei | |||
Jahreseinkommen | ||||
1 | bis 21.000 | 160 | 96 | 64 |
2 | ab 21.001 bis 30.000 | 125 | 75 | 50 |
3 | ab 30.001 bis 39.000 | 90 | 54 | 36 |
4 | über 39.001 | 0 | 0 | 0 |
Das maßgebliche Bruttoeinkommen setzt sich wie folgt zusammen:
1. Als Einkünfte gilt die Summe der erzielten positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz der Zuschussberechtigten im vorangegangenen Kalenderjahr. Weicht das Einkommen im vorangegangenen Kalenderjahr vom aktuellen Einkommen erheblich ab, so ist das aktuelle Einkommen gemäß Nr. 2 nachzuweisen. Eine Verrechnung mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Den Einkünften werden darüber hinaus angerechnet:
- Arbeitslosengeld, Kranken-, Unterhalts- und Übergangsgeld
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und dem Wohngeldgesetz.
Nicht angerechnet werden Kindergeld und Leistungen der Pflegekasse.
2. Die Höhe des maßgebenden Jahreseinkommens ist durch Vorlage des entsprechenden Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheides nachzuweisen.
Ersatzweise kann der Nachweis durch Vorlage von Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers der letzten drei Monate und anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden.
Einen Zuschuss erhalten nur Eltern/Erziehungsberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ilvesheim haben. Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes in der Kinderkrippe zu stellen. Die gewährung des Zuschuss erfolgt immer erst ab dem Antragseingang bei der Gemeinde Ilvesheim.
Bei Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine Änderung der Einstufung zur Folge haben, ist unverzüglich ein neuer Antrag zu stellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Kind die Kinderkrippe verlässt.
Bei dem kommunalen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Ilvesheim, daher sind vorrangig die Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen.
Die Gemeinde Ilvesheim ist berechtigt, entsprechende Nachweise über die Antragstellung zu fordern.
Zu Unrecht erhaltene Leistungen müssen zurückerstattet werden.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
5. Neukonzeption/-anlegung Neckarstadion,
hier: Errichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA); Beschluss
Beschluss:
Die Sportstätten/-anlagen, die gem. der im Sachverhalt genannten öffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Ilvesheim auf dem Gelände des Neckarstadions errichtet und betrieben werden, sollen als Betrieb gewerblicher Art geführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater, der WIBERA AG, Stuttgart, die steuerrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines BgA zu prüfen.
Das bestehende Vertragsverhältnis mit der WIBERA AG, Stuttgart ist entsprechend zu erweitern.
Der Gemeinderat ist von den Ergebnissen der Prüfung kontinuierlich zu informieren.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
6. Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung; Beschluss
Beschluss:
Der Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung wird zugestimmt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Hinweis: Die beschlossene Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
7. Anmietung von Fotokopiersystemen im Rathaus und der Friedrich-Ebert-Schule; Beschluss
Beschluss:
Mit der Fa. Barth Büro Technik, Waghäusel, wird ein Miet- und Fullservicevertrag für insgesamt fünf Kopierer ( 1 x Rathaus mit 50 S/min, 2 x Rathaus mit 30 S/min und 2 x Schule mit 30 S/min) zum jährlichen Preis von 9.613,30 € geschlossen. Die Laufzeit des Miet- und Fullservicevertrages beträgt 48 Monate.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 17 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung (GR Reiser)
8. Bekanntgaben und Anfragen:
Bürgermeister Metz gibt die neuen Einwohnerdaten zum 30.09.2010 bekannt, demnach beträgt der Einwohnerbestand 8.459 Personen
Bürgermeister Metz gibt bekannt, dass am 01.02.2011 im Rathaus eine verkehrspolitische Fragestunde stattfindet.
Gemeinderätin Zühl-Scheffer fragt nach dem Stand hinsichtlich der Leitstelle Feuerwehr woraufhin Bürgermeister Metz erklärt, dass nach Gesprächen mit dem Landratsamt die Diskussion nun auf einer höheren Ebene geführt werde.
Gemeinderat Sauer übergibt einen Antrag der SPD-Fraktion hinsichtlich der Gestaltung der Grünanlagen, nachdem festgestellt wurde, dass vermehrt kleinere Grünanlagen geschottert würden, als Beispiel führt er die Grünanlage beim Übergnag der Ladenburger Straße auf. Herr Tholé entgegnet daraufhin, dass man aus Gründen der Verkehrssicherheit die besagte Grünanlage bei der Verkehrsinsel rückgebaut und mit Schotter aufgefüllt habe und verwies in diesem Zusammenhang auf die Präsentation der Interessensgemeinschaft Radverkehr, die im Technischen Ausschuss auch auf besagte Gefahrenstelle hingewiesen hatte.
Gemeinderat Gönnheimer fragt nach dem Stand der Arbeiten bezüglich der Friedhofsmauer, woraufhin Herr Tholé entgegnet, dass die Arbeiten beauftragt seien und dann zur Ausführung kommen, wenn es witterungsbedingt sinnvoll ist.
Bürgermeisteramt