Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2011
icon.crdate02.08.2011
1. Bestellung der Urkundspersonen
2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Keine Bekanntgaben
3. Fragen und Anregungen von Bürgern
4. Einrichtung einer fünften Gruppe im Kindergarten Sonnenburg“; Einrichtung einer Ganztagesgruppe im Kommunalen Kindergarten „Rappelkiste“; Beschluss.
Beschluss:
1. Im Kindergarten „Sonnenburg“ wird ab dem Januar 2012 eine fünfte Gruppe mit Öffnungszeiten VÖ eingerichtet.
2. Im Kindergarten „Rappelkiste“ wird eine fünfte Gruppe mit Öffnungszeiten GT eingerichtet.
Die Beschlussfassung zu 1. und zu 2. erfolgte jeweils einstimmig.
5. „Abgestimmte Vergabe“ der Kindergartenplätze; Beschluss.
Tageseinrichtungen für Kinder leisten im Rahmen der in SGB VIII geregelten Jugendhilfe als Einrichtungen selbständiger Träger einen eigenständigen Beitrag zur Realisierung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Zu den rechtlichen Grundlagen gehören das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz BaWü und das Kindertagesbetreuungsgesetz BaWü.
Bei der Vergabe der Kindergartenplätze steht für die Gemeinde allem voran die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergarten-Platz. Dieser beginnt mit der Vollendung des dritten Lebensjahres und gilt nur für einen Platz im Regelkindergarten, nicht für verlängerte Öffnungszeit (VÖ) und nicht für ganztags (GT).
Damit dies reibungslos gelingt, sollen die in Ilvesheim zur Verfügung stehenden Kindergarten-Plätze künftig nach einheitlichen Kriterien, in Abstimmung mit den Trägern und der Gemeindeverwaltung vergeben werden.
Hierdurch können die vorhandenen Einrichtungen zudem gleichmäßig ausgelastet werden, und die Eltern/Personensorgeberchtigten erhalten für ihre persönliche Planung rechtzeitig eine Platzzusage für ihr Kind. Es wird dadurch nur noch Zusagen für einen Kindergartenplatz geben.
Hierfür haben die Träger und Leitungen der drei Einrichtungen Kommunaler Kindergarten Rappelkiste, Evangelischer Kindergarten Sonnenburg und Katholischer Kindergarten St. Josef in einem gemeinsamen Gespräch am 04.05.2011 sowie in der letzen Kindergarten-Kuratoriumssitzung am 14.07.2011 einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur künftigen Platzvergabe erarbeitet.
Hiernach werden die Kindergartenplätze nach den folgenden Kriterien vergeben:
1. Kinder, die in der Gemeinde Ilvesheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
2. Kinder U3, die bereits die Einrichtung besuchen
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung bereits besuchen (Geschwisterkinder)
4. Kinder, deren Familien (Mütter oder/und Väter) besonderen Belastungen ausgesetzt sind
5. Kinder, deren Eltern den Wunsch nach einer religiösen Erzeihung haben, bzw. Kinder, deren Eltern den Wunsch nach keiner religiösen Erziehung haben
6. Wohnortnähe
Für die Vergabe von Ganztagesplätzen, auf die kein! Rechtsanspruch besteht, ist geplant, diese nach den folgenden Kriterien zu vergeben:
1. Kinder, die in der Gemeinde Ilvesheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
2. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung bereits ganztags besuchen (Geschwisterkinder)
3. Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind oder einer Ausbildung nachgehen sowie alleinerziehende Elternteile; der Nachweis hat über eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu erfolgen.
4. Kinder, deren Familien (Mütter oder/und Väter) besonderen Belastungen ausgesetzt sind (z.B. Kind ist in der Einrichtung aus pädagogischen oder sozialen Gründen besser aufgehoben als zuhause)
Die Vergabe der Ganztagesplätze soll aufgrund einer einzelfallbezogenen Entscheidung einvernehmlich durch die Träger erfolgen.
Desweiteren wurde seitens der Träger und Leitungen der Einrichtungen die folgende Vorgehensweise zum Ablauf des Verfahrens der abgestimmten Platzvergabe gemeinsam erarbeitet und wie folgt festgeschrieben:
Die Gemeindeverwaltung wird die Eltern/Personensorgeberechtigten eines jeden Kindes mit einem Brief und einem beigefügten Rückmeldeformular anschreiben. Dieses Anschreiben erfolgt auf Grundlage der Liste der Einwohnermeldedatei.
Es gibt eine Stichtagsregelung geben (wie bei der Schulanmeldung). Die Eltern aller Kinder, die im nächsten Kindergartenjahr drei Jahre alt werden, sollen angeschrieben werden. Der nächste Serienbrief ist dabei zum 01.01.2012 geplant.
Das Rückmeldeformular soll auch in den Einrichtungen ausgegeben werden, ohne dabei allerdings eine Platz-Zusage zu geben. Die Rückmeldeformulare sind dann bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Auf dem Rückmeldeformular können die Eltern zwei Alternativen für die gewünschte Einrichtung angeben. Außerdem soll es eine Spalte „sonstige Gründe“ geben; hier können die Eltern ggf. noch Anmerkungen zu ihrer persönlichen Situation eintragen.
Nach Eingang der Rückmeldeformulare bei der Gemeindeverwaltung wird eine Gesamtliste erstellt.
Die Trägerversammlung soll in nicht-öffentlicher Sitzung anhand dieser Gesamtliste im Einvernehmen über die Vergabe der Plätze nach den o.g. aufgestellten Kriterien entscheiden.
Die Trägerversammlung besteht aus den Trägern der drei Kindergärten und den Kindergarten-Leitungen.
Die Zusagen für die Plätze werden zentral von der Gemeindeverwaltung aus erfolgen. Die Vergabe und die Zusage der Plätze sollen sechs Monate vor der Aufnahme in die Einrichtungen erfolgen.
Mit dem Zusage-Schreiben gehen die Eltern in die jeweilige Einrichtung und melden ihr Kind dort selbst an. Die jeweilige Leitung regelt die Aufnahme des Kindes.
Es wird ein zentraler Abgleich in der Gemeindeverwaltung über die Annahme der Plätze erfolgen.
Beschluss:
Die Kindergartenplätze werden künftig nach o.g. Kriterien und Verfahren der „abgestimmten Vergabe“ vergeben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
6. Neufestsetzung der Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens hier: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens; Beschluss
Beschluss:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Satzung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Satzung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
7. Entwicklung eines Gewerbegebiets in Ilvesheim-Nord/Feudenheimer Straße hier:
a.) Zustimmung zum Vorentwurfes
b) Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens
c) Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
im Parallelverfahren
d) Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Beschluss.
Beschluss:
Dem Vorentwurf des Gewerbegebietes „Ilvesheim-Nord/Feudenheimer Straße“ wird zugestimmt. Auf der Grundlage der modifizierten Planung wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens sowie auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu stellen. Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird angeordnet.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
8. Finanzielle Abwicklung des Haushaltsplans 2011 der Gemeinde Ilvesheim; hier: Halbjahresbericht; Informationsvorlage
Ohne Beschlussfassung
9. Verbesserung der Abwassersituation in der Ringstraße; hier: Kostenfeststellung und Nachtrag, Beschluss
Beschluss:
- Dem geprüften Nachtrag 1 der Firma Heberger Bau, Schifferstadt, vom 18.05.2011 wird zugestimmt.
- Den Mehrkosten, aufgrund von Mengenmehrungen, wird zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
10. Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Neckarstadion; hier: Änderung der Ausführungsplanung im Bereich der Außenanlagen; Beschluss.
Beschluss:
Die Neuordnung des Neckarstadions erfolgt auf der Planungsvariante Zaunanlage/Parken Variante 2.
Der Beschluss wurde mit 13 Ja- Stimmen und 3 Nein- Stimmen gefasst.
11. Verkaufsoffener Sonntag am Sonntag, 28.08.2011, anlässlich der
Ilvesheimer Insel-Kerwe vom 26.08. bis 29.08.2011;hier:Antrag des Bundes der Selbständigen vom 28.06.2011 auf Erlasseiner Rechtsverordnung; Beschluss
Beschluss:
Dem Antrag des Bundes der Selbständigen wird zugestimmt.Die erforderliche Rechtsverordnung wird erlassen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Rechtsverordnung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
12. Erlass einer Verordnung zur Verlängerung der Sperrzeit während der Kerwe (26. bis 29. August 2011); Beschluss.
Beschluss:
Anlässlich der diesjährigen Kerwe wird die Rechtsverordnung zur Regelung der Sperrzeit erlassen.
Der Beschluss wurde mit 15 Ja- Stimmen und 1 Nein- Stimme gefasst.
Die Rechtsverordnung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
13. Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Weges "Seckenheimer Straße", Flst.-Nr.: 1675/24 nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz; Beschluss.
Beschluss:
Der Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche mit der Flst.Nr. 1675/24 nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz sowie der Eintragung eines Wegerechts in Form einer Baulast für das Grundstück Flst.Nr. 1675/23 wird zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
14. Bekanntgaben und Anfragen