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ReadSpeaker
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86825 Bad Wörishofen
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Archiv

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 19.04.2012

icon.crdate24.04.2012

1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse aus GR- Sitzung am 22.03.2012:

Einstellung eines weiteren Mitarbeiters im Bauhof mit dem Schwerpunkt Garten-Landschaftsbau; Beschluss.

Für den Bauhof wird die Stelle eines/einer Landschaftsgärtners/-gärtnerin ausgeschrieben. Die entsprechenden Mittel sind im diesjährigen Haushalt bereitzustellen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2. Haushalt der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2012;

hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass

Dem Haushaltsentwurf 2012 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 in der Fassung des dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 GemO beschlossen.

Der nach § 85 Abs.4 GemO aufgestellte Finanzplan für die Jahre 2011 – 2015 mit Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss wurde mit 16 Ja- Stimmen und 2 Nein-Stimmen gefasst.

3. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2012; hier: Abschließende Beratung und Feststellung

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2012, der in der Entwurfsfassung dem Protokoll als Bestandteil beigefügt ist, wird aufgrund von § 14 EigBG, der §§ 1 - 4 EigBVO i.V.m. den §§ 79 ff und 96 GemO - wie folgt festgestellt:

1. In den Einnahmen und Ausgaben

in Höhe von je 1.523.340 €

davon entfallen

auf den Erfolgsplan 855.730 €

auf den Vermögensplan 667.610 €

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 490.500 €

3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 €

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 250.000 €

  1. Der Finanzplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung (nach § 4 EigBVO) für den Zeitraum 2011 – 2015 wird zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

4. Antrag der Fraktion Freie Wähler auf Herstellung eines Fußwegs über das Stauwehr; Beschluss.

Die Fraktion der Freien Wähler Ilvesheim beantragt, der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit der Stadt Ladenburg und der Gemeinde Edingen-Neckarhausen aufzunehmen mit dem Ziel, dass die Drei Kommunen gemeinsam die Zuwegungen zum bereits bestehenden Fußweg über das Stauwehr herstellen und dieses dann als zusätzliche Querungsmöglichkeit über den Neckar zur Verfügung steht.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Antrag auf Erteilung einer Befreiung wegen Errichtung eines Wind- und Wetterschutzes auf dem Grundstück Flst.Nr. 3789, Beethovenstraße 15, Ilvesheim; Vorlage gem. §§ 30, 31 i.V.m. 36 BauGB; Beschluss.

Zu dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung wegen Neubau eines Wind- und Wetterschutzes auf dem Grundstück Flst.Nr. 3789, Beethovenstraße 15, Ilvesheim wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

6. Bauantrag wegen Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 4228, Berliner Straße 3, Ilvesheim; Vorlage gem. §§ 30, 31 i.V.m. 36 BauGB; Beschluss.

Zu dem Bauantrag wegen Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 4228, Berliner Straße 3, Ilvesheim, wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Zur Realisierung von barrierefreien Grundrissen werden folgenden Befreiungen zugestimmt:

1.) Überschreitung der Grund- und Geschossflächenzahl um 3 m² bzw. 28 m²

2.) Überschreitung der Baugrenze mit einem Balkon mit den Ausmaßen 3,3 m x 2,5 m

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

7. Antrag auf Erteilung einer Befreiung wegen Errichtung eines Wind- und Wetterschutzes auf dem Grundstück Flst.Nr. 3789, Beethovenstraße 15, Ilvesheim; Vorlage gem. §§ 30, 31 i.V.m. 36 BauGB; Beschluss.

Zu dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung wegen Neubau eines Wind- und Wetterschutzes auf dem Grundstück Flst.Nr. 3789, Beethovenstraße 15, Ilvesheim wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

8. Freibad, Änderung des ermäßigten Personenkreises; hier: Änderung der Satzung über die Erhebung von Badegebühren für die Benutzung des Freibades Ilvesheim; Beschluss.

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Badegebühren für die Benutzung des Freibades Ilvesheim wird in Form der für alle Gemeinderäte beigefügten Anlage erlassen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die Satzung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.