Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 28.02.2013
icon.crdate05.03.2013
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 28.02.2013
1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefaßter Beschlüsse aus GR- Sitzung am 24.01.2013:
1.1 Bündelausschreibung 2014-2015 für den kommunalen Erdgasbedarf; hier: Teilnahme der Gemeinde Ilvesheim; Beschluß.
Die Gemeinde Ilvesheim beteiligt sich gem. Sachverhalt an der Bündelausschreibung des kommunalen Gasbedarfs der Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.
2. Forschungsprojekt Arisierung und Wiedergutmachung in Ilvesheim; Beschluss
Der Gemeinderat ist sich seiner besonderen Verantwortung vor der eigenen Geschichte bewusst und unterstützt deshalb das Forschungsvorhaben „Arisierung und Wiedergutmachung in Ilvesheim“ in ideeller und finanzieller Form.
Die Mittel für das auf ein Jahr angelegte Forschungsprojekt von Herrn Markus Enzenauer trägt die Gemeinde Ilvesheim mit anteilig 20.000 Euro.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
3. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; hier: örtliche Bedarfsplanung;
Beschluss
Der quantitative Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Ilvesheim für das Kindergartenjahr 2013/2014 und auch 2014/2015 wird in Zusammenarbeit mit den konfessionellen Trägern nicht gedeckt werden können. Daher wird die neue Kindertagesstätte von Heinrich-Vetter-Stiftung und Johanniter-Unfall-Hilfe mit zwei Ganztagesgruppen im Kindergartenbereich in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufgenommen. Hierdurch wird auch das Betreuungsangebot an Ganztagesplätzen erweitert.
Im Bereich der Kleinkindbetreuung wird zusätzlich zu dem Träger der „Kinderkiste e.V.“ auch die neue Kindertagesstätte von Heinrich-Vetter-Stiftung und Johanniter-Unfall-Hilfe mit 20 Krippenplätzen und 20 Plätzen in betreuten Spielgruppen in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufgenommen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst
4. Ausschreibung über die Sanierung der Straßenbeleuchtung, hier: Umrüstung auf LED-Technik; Beschluss
Mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik werden folgende Firmen beauftragt:
Los 01 und 02 in Höhe von 139.651,25 € werden an die EnBW Regional AG, Ettlingen vergeben.
Los 03 – 07 in Höhe von 225.542,68 € werden an die HFGL Elektrotechnik GmbH, Hirschberg vergeben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
5. Sanierung der Friedrich Ebert-Schule (ehemaliges Hauptschulgebäude)
– h i e r – Grundsatzbeschluss über die weitere Vorgehensweise (Variante Neubau als Anbau); Beschluss
Der Gemeinderatsbeschluss vom 22.03.2012 wird in folgenden Punkten wie folgt abgeändert:
Der fehlende schulische Platzbedarf für eine durchgängig 4-zügige Grundschule erfolgt über einen Neubau (Variante 1 –Anbau-). Grundlage hierfür ist die Kostenschätzung von Herrn Architekten Alfred Reiser vom 04.02.2013. Im Haushalt 2013 ff werden hierfür 3,1 Mio. € veranschlagt. Der Raumbedarf dafür ist noch vom Gemeinderat festzulegen.
Das ehemalige Hauptschulgebäude wird insoweit ertüchtigt, dass die Kernzeitbetreuung in den EG-Räumen und teilweise im UG untergebracht werden kann, im Haushalt 2013 werden hierfür 100.000,-- € veranschlagt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
6. Änderung des Bebauungsplanes Mahrgrund II für einen Teilbereich entlang der Goethestraße 11; h i e r :
1. Aufstellungsbeschluss
2. Vorlage des Bebauungsplanentwurfes
3. Anordnung zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (§ 3 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB); Beschluss.
- Der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird für den wie folgt begrenzten Geltungsbereich zugestimmt:
- im Süden durch die Goethestraße,
- im Osten durch das Flst.-Nr. 2890 (Goethestraße 23),
- im Norden durch die private Grünfläche der Flst.-Nrn. 2891/1 und 2891/4 und der Wohnbaufläche des Flst.-Nr. 2891/2
- sowie im Westen durch das Flst.-Nr. 2892 (Goethestraße 9).
- Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Mahrgrund II, 1. Änderung“ wird zugestimmt.
- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Offenlage der Unterlagen wird angeordnet.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.