Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 27.04.2017
icon.crdate02.05.2017
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 27.04.2017
1.Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR-Sitzung am 06.04.2017
1.1 Personalangelegenheit – hier – Neubesetzung der Stelle „ständige Stellvertretung der Kindergartenleitung“ in Vollzeit; Beschluss
Beschluss durch offene Wahl:
Die Stelle der ständigen Stellvertretung der Kindergartenleitung wird befristet auf Probe auf eine Beschäftigte übertragen. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gefasst.
1.2 Personalangelegenheit – hier – befristete Neueinstellung eines Fachangestellten für Bäderbetriebe in Vollzeit; Beschluss.
Beschluss durch offene Wahl:
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt wird ein Fachangestellter in Vollzeit befristet bis zum Ende der letzten Freibadsaison unseres Bades im September 2018 eingestellt. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD.
Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.
1.3 Personalangelegenheit - hier befristete Beschäftigungsverhältnisse mit pädagogischem Fachpersonal im kommunalen Kindergarten; Beschluss.
Beschluss durch offene Wahl:
1.
Das mit einer Beschäftigten in Vollzeit mit einer Eingruppierung nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst befristet vereinbarte Beschäftigungsverhältnis wird ab 05.07.2017 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis umgewandelt.
Die Eingruppierung erfolgt unverändert nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
2.
Ein Beschäftigter wird nach erfolgreicher Absolvierung seiner Prüfung zum staatlich geprüften Kinderpfleger unmittelbar als Kinderpfleger in Vollzeit unbefristet eingestellt.
Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
2. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2017; Abschließende Beratung und Feststellung
Beschluss:
Dem Haushaltsentwurf der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil beigefügten Entwurfs festgestellt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
3. Kommunalisierung des Kindergartenwesens - hier - örtliche Bedarfsplanung; Beschluss.
Beschluss:
Der quantitative und qualitative Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Ilvesheim für die Kindergartenjahre 2017/2018, 2018/2019 und voraussichtlich auch 2019/2020 wird in Zusammenarbeit mit den konfessionellen Trägern sowie dem privaten Träger „des Zauberlehrlings“ in den ortsansässigen Kindergärten gedeckt.
Bei der Kleinkindbetreuung liegt die Versorgungsquote über dem Landes- und Kreisdurchschnitt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
4. Überarbeitung der Polizeiverordnung; Beschluss
Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Polizeiverordnung tritt nach Streichung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 und § 6 Abs. 3 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Polizeiverordnung vom 16.04.2015 wird aufgehoben.
Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen gefasst.
Der Verordnungstext wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
1.1 Personalangelegenheit – hier – Neubesetzung der Stelle „ständige Stellvertretung der Kindergartenleitung“ in Vollzeit; Beschluss
Beschluss durch offene Wahl:
Die Stelle der ständigen Stellvertretung der Kindergartenleitung wird befristet auf Probe auf eine Beschäftigte übertragen. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gefasst.
1.2 Personalangelegenheit – hier – befristete Neueinstellung eines Fachangestellten für Bäderbetriebe in Vollzeit; Beschluss.
Beschluss durch offene Wahl:
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt wird ein Fachangestellter in Vollzeit befristet bis zum Ende der letzten Freibadsaison unseres Bades im September 2018 eingestellt. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD.
Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.
1.3 Personalangelegenheit - hier befristete Beschäftigungsverhältnisse mit pädagogischem Fachpersonal im kommunalen Kindergarten; Beschluss.
Beschluss durch offene Wahl:
1.
Das mit einer Beschäftigten in Vollzeit mit einer Eingruppierung nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst befristet vereinbarte Beschäftigungsverhältnis wird ab 05.07.2017 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis umgewandelt.
Die Eingruppierung erfolgt unverändert nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
2.
Ein Beschäftigter wird nach erfolgreicher Absolvierung seiner Prüfung zum staatlich geprüften Kinderpfleger unmittelbar als Kinderpfleger in Vollzeit unbefristet eingestellt.
Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
2. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2017; Abschließende Beratung und Feststellung
Beschluss:
Dem Haushaltsentwurf der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil beigefügten Entwurfs festgestellt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
3. Kommunalisierung des Kindergartenwesens - hier - örtliche Bedarfsplanung; Beschluss.
Beschluss:
Der quantitative und qualitative Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Ilvesheim für die Kindergartenjahre 2017/2018, 2018/2019 und voraussichtlich auch 2019/2020 wird in Zusammenarbeit mit den konfessionellen Trägern sowie dem privaten Träger „des Zauberlehrlings“ in den ortsansässigen Kindergärten gedeckt.
Bei der Kleinkindbetreuung liegt die Versorgungsquote über dem Landes- und Kreisdurchschnitt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
4. Überarbeitung der Polizeiverordnung; Beschluss
Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Polizeiverordnung tritt nach Streichung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 und § 6 Abs. 3 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Polizeiverordnung vom 16.04.2015 wird aufgehoben.
Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen gefasst.
Der Verordnungstext wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.