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ReadSpeaker
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Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Bekanntgabe der Gemeinderatsbeschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2021

icon.crdate03.05.2021

1. Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse Gemeinderat vom 25.03. und 31.03.2021
1.1 Personalangelegenheit - hier Neubesetzung der Fachbereichsleitung Hauptamt - Zentrale Dienste-; Beschluss.

Der Einstellung einer Beamtin als Fachbereichsleitung Hauptamt/Zentrale Dienste wird zugestimmt.
Diese wird nach der einvernehmlichen Einigung des Versetzungszeitpunkts zwischen dem alten und neuen Dienstherrn zur Gemeinde Ilvesheim versetzt.

Diese wird mit der Tätigkeitsaufnahme in die Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 eingewiesen und zeitgleich zur Gemeindeoberamtsrätin ernannt.

1.2 Personalangelegenheit — hier — Antrag auf ein zinsloses Arbeitgeberdarlehen eines Mitarbeiters; Beschluss.

Der Gewährung eines zinslosen Arbeitgeberdarlehens an einen Beschäftigten wird zugstimmt. Die Darlehensgewährung und die entsprechenden Rückzahlungsmodalitäten sind in einem schriftlichen Darlehensvertrag zu vereinbaren.

2. Einführung eines Helfer-vor-Ort Systems in Ilvesheim; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Freiwillige Feuerwehr mit der Durchführung einer 24monatigen Testphase zur Erprobung eines Helfer-vor-Ort Systems in Ilvesheim.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Mittel bereitzustellen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Nach 18 Monaten wird eine Evaluation stattfinden und diese im Gemeinderat vorgestellt.

Die Beschlussvorlage wurde von den Mitgliedern des Gemeinderates einstimmig angenommen.

3. Weiterentwicklung der Kinderbetreuung U3, hier: Antrag auf kommunale Förderung; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

Der Umbau einer Wohnung Am Mühlkopf 17 zu einer Tagespflegeeinrichtung mit 7 Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige wird auf Antrag einmalig bezuschusst.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

4. Erlass einer neuen Benutzungsordnung für die Gemeindebibliothek der Gemeinde Ilvesheim
hier: Neufassung der Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Ilvesheim; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

1. Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Ilvesheim nebst Gebührenverzeichnis tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

2. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek
in der Fassung vom 26.09.2003 nebst Gebührenverzeichnis
außer Kraft.

Die Mitglieder des Gemeinderates beschlossen mehrheitlich mit 16 JA-Stimmen und einer  Enthaltung die Neufassung der Satzung.

Hinweis: Die Satzung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

5. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2021; Abschließende Beratung und Feststellung.

Beschlussvorschlag:

Dem Haushaltsentwurf der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim IIvesheim für das Jahr 2021 mit den gesetzlichen Anlagen und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 — 2024 werden zugestimmt und der Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil beigefügten Entwurfs festgestellt.

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmten dem Haushaltsentwurf 2021 einstimmig zu.

6. Sanierung der Mehrzweckhalle (mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Rappelkiste") —hier— Beauftragung der Fachplaner; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

Die Vergabe der Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung ergeht an Herzog und Partner, Mannheim:
Vorläufige Honorarermittlung auf Grundlage der Kostenschätzung der Studie:
73.897,70 € + 3 % NK +19 % MWST= 90.576,41 E brutto

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.