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ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 30.06.2022

icon.crdate06.07.2022

1. Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.20221.1 Errichtung einer neuen Kindertagespflegestelle - Antrag auf Förderung; BeschlussBeschluss: Aufgrund des Antrags bewilligt der Gemeinderat, zur Einrichtung der neuen Kindertagespflegestelle für fünf U3-Kinder, eine einmalige Förderung i.H.v. 5.000,--Euro.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.2 Abschluss einer Vereinbarung zur Anmietung für Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen, Obdachlosen und sonstigen Personen auf dem Areal westlich der Mozartstraße; Beschluss. Beschluss:Die Verwaltung wird beauftragt, die städtebauliche Vereinbarung zur Anmietung vonWohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen, Obdachlosen und sonstigen Personen wie folgt abzuändern:

·        Anmietung maximal der Hälfte des neu geschaffenen Wohnraums einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen.

·        Anmietungsdauer bis zu 15 Jahren mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren.

·        Der Wohnraum darf nur für die Unterbringung von Geflohenen, Obdachlosen oder Menschen mit erschwertem Zugang zu Wohnraum genutzt werden.

Das Gremium hat den Beschluss mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen gefasst.

1.3 Antrag auf Überlassung des Hallenbadgebäudes zur provisorischen Nutzung durch die swim2grow GmbH; Beschluss.Beschluss:Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Angebots der swim2grow GmbH vom 09. Mai 2022, ein Pachtverhältnis für das Gebäude des ehemaligen Hallenbades zur eigenverantwortlichen Nutzung als Schwimmschule abzuschließen.Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen.

1.4 Veräußerung und Belastung von Wohnungserbbaurechten, Flst.Nr. 2905/1 Goethestraße 4, Wohnung Nr. 11  hier: Zustimmung der Gemeinde gem. § 5 des Erbbauvertrages vom 09.12.98 in der Fassung der Änderungvom 22.12.98; Beschluss:Der Veräußerung und der Belastung des Wohnungserbbaurechtes auf dem Grundstück Flst.Nr. 2905/1, Goethestraße 4, Wohnung Nr. 11, wird zugestimmt.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2. Neubau eines Kombibades - h i e r - Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe); Beschluss

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungsgemeinschaft bestehend aus den Planungsbüros Kplan Aktiengesellschaft für Projektentwicklung und Gesamtplanung, 93326 Abensberg, Baurconsult Architekten/Ingenieure, 97437 Haßfurt, Ihf, Beratende Ingenieure und Sachverständige VBI/VDI Ingenieurgesellschaft mbH Fey und Partner, 42281 Wuppertal (TGA), bis eischließlich der Leistungsphase 6 zu beauftragen. Grundlage hierfür ist das Angebot vom 19. Oktober 2016. Die Planungsleistungen sind vertraglich so zu terminieren, dass nach Abschluss der Sanierung der Mehrzweckhalle mit dem Bau des Kombibads begonnen werden kann.
  2. Aufgrund der aktuellen unsicheren Versorgungslage mit dem Energieträger Gas sind alternative Heizungslösungen zu erarbeiten.
  3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind 2023 entsprechend vorzuziehen.

Das Gremium hat den Beschluss mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen gefasst

3. Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), hier: Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen nach § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO); Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die sich abzeichnenden überplanmäßigen Aufwendungen zur Finanzierung des ÖPNV im Haushaltsjahr 2022 werden nach § 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 Ziffer 3.2 der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Ilvesheim vom Gemeinderat genehmigt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

4. Kosten der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge aus der Ukraine, hier: Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen nach § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO); Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die sich abzeichnenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zur Finanzierung der Unterbringung und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge, die im Haushaltsjahr 2022 entstehen, werden nach § 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 Ziffer 3.2 der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Ilvesheim vom Gemeinderat genehmigt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Überarbeitung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zum 01.07.2022 in der vorgelegten Form.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

6. Neubau eines Stauraumkanals in der Neckarstraße - h i e r - Abschluss eines Ingenieurvertrages; Beschluss

Beschlussvorschlag:

-       Zur Entlastung des Kanalnetzes bei Starkregenereignissen und zur Optimierung der Entwässerung wird in der Neckarstraße ein Stauraumkanal eingebaut.

-       Das Ing.-Büro E. Schulz GmbH, Hirschberg, wird mit den Planungsleistungen zum Einbau eines Stauraumkanals in der Neckarstraße beauftragt. Es wird die Honorarzone zwei vereinbart.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

7. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines um die Gemeinde Edingen-Neckarhausen erweiterten gemeinsamen Gutachterausschusses im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 2) zwischen der Stadt Weinheim und den Städten Hemsbach, Ladenburg, Schönau und Schriesheim, sowie den Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Heddesbach, Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Laudenbach und Wilhelmsfeld zur Übertragung der Aufgabe zur Bildung des Gutachterausschusses gemäß § 1 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung zu. Die Zustimmung gilt auch für Änderungen, die sich gegebenenfalls im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch das Regierungspräsidium ergeben, solange diese nicht die Grundzüge der Vereinbarung betreffen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.