Archiv: Gemeinde Ilvesheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ilvesheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Vorlesen

Archiv

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2002

Artikel vom 23.09.2004

1. Überarbeitung der vorhandenen Globalberechnung für Entwässerungs- und Wasserversorgungsbeiträge aus dem Jahr 1987,
hier: Beschlussfassung des Gemeinderates über die Beitragssätze und not-wendige Satzungsänderungen.

Beschluss:

I. Es wird ein einheitlicher Wasserversorgungs-, Kanal- und Klärbeitrag für die Gesamtgemeinde festgesetzt. Der Abwasserbeitrag wird wie bisher in Teilbeiträgen (Kanal- und Klärbeitrag) erhoben.

II. Die dem Gemeinderat als Anlage vorliegende Globalberechnung vom 12.09.2002 wird mit ihrem gesamten Inhalt beschlossen. Insbesondere werden folgende Ermessens- und Prognoseentscheidungen getroffen:

1. Die Globalberechnung für den Wasserversorgungs-, Kanal- und Klärbeitrag wird generell sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf das Jahr 2015 ausgerichtet, wobei die Zukunftsinvestitionen an der Verbandskläranlage den Zeitraum 2002 bis 2010 umfassen

2. Die aktuelle Kapazitätsberechnung der Kläranlage wird voll inhaltlich beschlossen.

3. Die Kosten wurden nach dem Nominalwert ermittelt. Beim Wasserversorgungsbeitrag wurden die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) eingestellt.

4. Auf der Kostenseite der Globalberechnung werden folgende Entscheidungen getroffen:

a) Die Zuleitungssammler und Regenbehandlungsanlagen werden in der Globalberechnung dem Klärwerk zugeordnet.

b) Die künftigen Investitionskosten (einschl. dem voraussichtlichen Herstellungsjahr) werden, wie in den Anlagen zur Globalberechnung dargestellt, beschlossen.

c) Für die künftigen Investitionen wird eine Preissteigerungsrate unter Berücksichti-gung des langjährigen Baupreisindices für diese Anlagenteile von 1 v.H. / Jahr zugrunde gelegt.

d) Das anteilig einbezogene Anlagevermögen der Zweckverbände entspricht deren Angaben.

e) Die künftigen Zuwendungen werden anhand der derzeit geltenden Förderrichtlinien ermittelt.

f) Der Straßenentwässerungsanteil für das Klärwerk wird entsprechend der Rechtsprechung mit 5 v. H. angesetzt.

g) Die Ermittlung des Straßenentwässerungsanteiles wurde in der Globalberechnung vom Dezember 1987, aufgestellt von der Fa. Schneider & Zajontz GmbH, Heilbronn, sehr ausführlich und begründet durchgeführt. Der Straßenentwässerungsanteil für das Kanalnetz wurde für die Baugebiete „Staarenhöhe, südw. Teil“ und „Hinter der Mühle“, beruhend auf dem fiktiven Dreikanalsystem für den Kanalbeitrag, berechnet. Diese Baugebiete sind für die Verhältnisse in unserer Gemeinde repräsentativ. Es ergab sich ein Straßenentwässerungsanteil von 25 %, der, wie die aktuelle Überprüfung der damaligen Ergebnisse ergeben hat, in der neuen Globalberechnung übernommen werden kann. Dieser Anteil wird auch der Regenwasserbehandlung zugrunde gelegt.
Der Straßenentwässerungsanteil für das Kanalnetz, die Zuleitungssammler und die Regenüberlaufbecken wird deshalb auf 25 % festgesetzt

5. Die Ermittlung der Beitragsflächen wurde in der Globalberechnung vom Dezember 1987, aufgestellt von der Fa. Schneider & Zajontz GmbH, Heilbronn, sehr ausführlich durchgeführt.
Die damalige Zusammenstellung der Flächen (Flächentabelle) wurde bei der Überarbeitung der Globalberechnung aktualisiert und an die aktuellen Gegebenheiten (inzwischen vorliegende neue und geänderte Bebauungspläne, geplante Zukunftsflächen) entsprechend dem Anhang 1 der Globalberechnung vom 12.09.2002 angepasst.

Auf der Flächenseite der Globalberechnung werden folgende Entscheidungen getroffen:

a) Die Flächen werden getrennt nach Bebauungsplangebieten, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich und künftige Baugebiete erfasst.

b) Die Grundstücksflächen werden pro Buchgrundstück oder durch Schätzung ermittelt. Die Schätzung wurde unter Zugrundelegung der Umgebungsbebauung für ein-zelne Quartiere vorgenommen.

c) Bei Außenbereichsgrundstücken wurde § 10 Abs. 3 Nr. 1 KAG berücksichtigt und das tatsächliche Maß der baulichen Nutzung zugrunde gelegt.

d) In Bebauungsplanbereichen wird das Maß der baulichen Nutzung aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes entnommen. Sofern im Einzelfall dieses überschritten wird, ist das überhöhte Maß einbezogen worden.

e) Im unbeplanten Innenbereich wird bei bebauten Grundstücken das tatsächliche Maß der baulichen Nutzung zugrunde gelegt; bei unbebauten Grundstücken das überwiegende Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung.

f) Bei den künftigen Baugebieten wurde sowohl die Nettobaulandfläche als auch das Maß der baulichen Nutzung nach dem Stand der Planung angenommen. Der Flächenabzug für Straßenflächen wird in diesen Gebieten entsprechend dem Anhang 1 der Globalberechnung vom 12.09.2002 angenommen.

g) Der Flächennutzungsplan ist auf das Planjahr 1995 ausgelegt. Da dieser Zeitpunkt von dem in Ziffer II 1 genannten Jahr abweicht, wird beschlossen, bereits bekannte Veränderungen, insbesondere die Baugebiete „Mühlkopf“, „Nahversorgung Nord“ und „Kurze Mulde“, entsprechend dem Anhang 1 der Globalberechnung vom 12.09.2002 zu berücksichtigen.

6. Für das öffentliche Interesse werden 5 v. H. in Abzug gebracht.

7. Für den Gebührenfinanzierungsanteil werden nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils sowie des öffentlichen Interesses vom verbleibenden beitragsfähigen Aufwand 5 v. H. in Abzug gebracht.

8. Die danach ermittelten Beitragsobergrenzen betragen

Wasserversorgungsbeitrag3,22 DM / 1,65 € / netto / m² Nutzfläche
Kanalbeitrag9,62 DM / 4,92 € / m² Nutzfläche
Klärbeitrag5,87 DM / 3,00 € / m² Nutzfläche


III. Die Beitragssätze werden mit Wirkung ab dem 01.01.2003 wie folgt festgelegt:

Wasserversorgungsbeitrag1,65 € / netto / m² Nutzfläche
Kanalbeitrag4,92 € / m² Nutzfläche
Klärbeitrag3,00 € / m² Nutzfläche


Beschlussfassung erfolgte einstimmig

2. UA 7050 Abwasserbeseitigung
hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2003, Änderung (Neu-fassung) der Abwassersatzung.

Beschluss:

1. Zum 31.12.2001 beträgt der vorläufige Stand der aufgelaufenen Überdeckungen aus Vorjahren 160.823,26 €. Der Betrag wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschrif-ten (§ 9 Abs. 2 KAG) bei den kommenden Gebührenkalkulationen ausgeglichen.

2. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr 2003, in der Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 8.752 € berücksichtigt wurden, wird zugestimmt.

Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 1,74 €/m³ wird im kommenden Haushaltsjahr 2003 unverändert beibehalten und in der kompletten Neufassung der Ab-wassersatzung zum 01.01.2003 wie in der Anlage zu TOP 3 dargestellt, übernommen.

3. Der verbleibende vorläufige Stand der restlichen Überdeckungen in Höhe von 109.379,26 € wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KAG) bei den kommenden Gebührenkalkulationen ausgeglichen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

3. Abwasserbeseitigung
hier: Erlass der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.

Beschluss:

1. Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) tritt zum 01.01.2003 in Kraft.

2. Der Abwasserteilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1 AbwS) wird dabei auf 4,92 € / m² Nutzungsfläche festgesetzt.
Der Abwasserteilbeitrag für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks ( § 32 Nr. 2 AbwS) wird dabei auf 3,00 € / m² Nutzungsfläche festgesetzt.

3. Die Abwassergebühr (§ 41) wird auf 1,74 € / m³ Abwasser festgesetzt.

4. Gleichzeitig tritt die Abwassersatzung vom 19.02.1988 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) ist an anderer Stelle des Amtsblattes veröffentlicht.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

4. 6.8150 Eigenbetrieb Wasserversorgung
hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2003, Änderung (Neufassung) der Wasserversorgungssatzung; Beschluss

Beschluss:

1. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 wird auf die Erhebung einer Grund-/Zählergebühr verzichtet. Die daraus entstehenden Mindereinnahmen werden auf die Verbrauchsgebühr umgelegt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

2. Die Verbrauchsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen wird ab dem 01.01.2003 auf 1,70 Euro/m³ festgesetzt.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen.

3. Der entsprechenden Satzungsänderung bzw. der kompletten Neufassung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2003 wird zugestimmt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


5. Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim
hier: Erlass der Wasserversorgungssatzung.

Beschluss:

1. Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) in der als Anlage beigefügten Fassung tritt zum 01.01.2003 in Kraft.

2. Der Wasserversorgungsbeitrag (§ 35 WVS) wird dabei auf 1,65 € / m² Nutzungsfläche festgesetzt.

3. Die Verbrauchsgebühr (§ 41 WVS) wird auf 1,70 € / m³ festgesetzt.

4. Gleichzeitig tritt die Wasserversorgungssatzung vom 19.02.1988 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) ist an anderer Stelle des Amtsblattes veröffentlicht.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


6. Vorlage der Jahresrechnung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflege-heim Ilvesheim“ für das Haushaltsjahr 2001;
hier: Feststellung nach § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Abs. 2
GemO.

Beschluss:

Die Jahresrechnung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ für das Haushaltsjahr 2001 wird gem. § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Absatz 2 GemO wie folgt festgestellt:

Haushaltsrechnung

SolleinnahmenSollausgaben
Verwaltungshaushalt794.818,49 DM794.818,49 DM
Vermögenshaushalt642.136,52 DM642.136,52 DM
Gesamthaushalt1.436.955,01 DM1.436.955,01 DM


Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2001: 21.930,52 DM

Vermögensrechnung

Die Jahresrechnung 2001 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.692.938,04 DM ab.
Deckungskapital zum 01.Januar 2001: 4.874.144,75 DM
Zunahme/Abnahme 2001: 323.589,65 DM
Deckungskapital zum 31. Dezember 2001: 5.197.734,40 DM

Die Jahresrechnung 2001 wird zur Aufsichtsprüfung bereitgestellt

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

7. Sanierung des Gemeindewohnhauses Mühlenweg 24;
hier: Vergabe diverser Gewerke.

Beschluss:

1. Die Spenglerarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 3.822,20 an die Firma Leutz, Mannheim vergeben.
2. Die Gerüstbauarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 3.006,72 an die Firma Litterer, Mannheim vergeben.
3. Die Glaserarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 4.022,88 an die Firma Koepke, Mannheim vergeben.
4. Die Schreinerarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 2.893,27 an die Firma Kreuzer, Ilvesheim vergeben.
5. Die Fliesenarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 7.830,00 an die Firma Groß, Mannheim vergeben.
6. Die Bodenbelagsarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 2.445,86 an die Firma Weinberger, Mannheim vergeben.
7. Die Maler- und Tapezierarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 3.479,78 an die Firma Verst, Ludwigshafen vergeben.
8. Die Wärmedämmarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 27.846,76 an die Firma Groth, Billroda vergeben.
9. Die Dachdeckerarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 12.013,77 an die Firma Motz & Kadner, Mannheim vergeben.
10. Die Schlosserarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 4.620,28 an die Firma Altscher, Mörlenbach vergeben.
11. Die Zimmererarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 20.183,47 an die Firma Wilch, Zwingenberg vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

8. Öffentlicher Personennahverkehr
- Einführung der Preisstufe 0
- Buslinienverkehr im 15-Minuten-Takt
Informationsvorlage

Kenntnisnahme:

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von der Informationsvorlage der Verwaltung Kenntnis.


9. Mitteilungsblatt der Gemeinde Ilvesheim;
hier: Antrag der FWV vom 21.11.2002, Mitteilungsblatt „Ilvesheim informiert“ –Richtlinien für das Amtsblatt.

Beschlussvorschlag:

Auf der Basis der zuvor gemachten Ausführungen wird die Ziffer 4.5 der Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Ilvesheim vom 28.Juli 1995 gestrichen.

Die bisherige Ziffer 4.6 rückt in der Aufzählung auf und erhält die Ziffer 4.5.

Die Beschlussfassung wird mit 11 Nein-Stimmen gegen 6 Ja-Stimmen sowie 1 Enthaltung abgelehnt.

10. Kindergartensituation;
hier: Antrag der CDU GR-Fraktion vom 13.09.2002.

Beschluss:

Die Gemeinde prüft im Rahmen der Gesamtkonzeption, ob neben dem geplanten multifunktionalen Betreuungszentrum auf dem Gelände der Friedrich-Ebert-Grund- und Hauptschule im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten ein Kindergarten im Bereich Ilvesheim-Nord/Neubaugebiet „Mahrgrund“ errichtet werden kann.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen.