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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 26.03.2015

Artikel vom 31.03.2015

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 26.03.2015

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR- Sitzung am 26.03.2015:

1.1 Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch Auszeichnungen der Gemeinde; hier: Ehrungsabend am 27. März 2015; Beschluss.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Ehrungen gemäß der Anlage 1 zur Vorlage.

Der Beschluss wurde mit 16 Ja- Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.

2. Bereitstelllung von Flächen für die Errichtung einer alla-hopp! - Anlage; Beschluss.

Beschluss:
Für die Errichtung einer alla-hopp!-Anlage werden Flächen im Bereich des Schlossfeldes - wie in Anlage 1 und 2 dargestellt - mit ca. 11.248 m² zur Verfügung gestellt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

3. Vorstellung der modifizierten Planung für das Schlossfeld; Beschluss

Beschluss:

Dem Entwurf der modifizierten Planung wird, wie in den Entwurfsplänen vom 10.03.2015 dargestellt, zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro conceptplan4 die modifizierte Planung noch in diesem Jahr zur Ausführung zu bringen.

Der Beschluss wurde mit 16 Ja- Stimmen, 1 Nein- Stimme und 1 Enthaltung gefasst.


4. Kommunalisierung des Kindergartenwesens;
Hier: örtliche Bedarfsplanung; Beschluss.

Beschluss:
Der quantitative Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Ilvesheim für das Kindergartenjahr 2014/2015 kann zum Großteil durch die Aufstockung von Plätzen im Kommunalen Kindergarten und durch die Inbetriebnahme einer Übergangsgruppe in den Räumlichkeiten der Krippe „Kinderkiste e.V.“ zum 01.05.2015 aufgefangen werden.

Im Kindergartenjahr 2015/2016 kann der quantitative Bedarf erstmals seit Jahren in Zusammenarbeit mit den konfessionellen Trägern und der Inbetriebnahme eines Teils der neuen Kindertagesstätte gedeckt werden. Zeitgleich kann bereits der Abbau der über die vergangenen Jahre benötigten Plätze (Erweiterungen/Überbelegungen) zum Normalmaß geplant werden, beginnend im Kommunalen Kindergarten.

Wenn im Kindergartenjahr 2016/2017 in der neuen Kindertagesstätte der Kindergartenbereich dann vollständig seinen Betrieb aufnimmt, wird die Rückführung im Kommunalen Kindergarten und den konfessionellen Kindergärten zur beim Bau geplanten Belegung weiterhin verfolgt. Berücksichtigt werden soll dabei die Entwicklung bzw. der Bedarf im Bereich der Unter -3Jährigen. Sollte diese Nachfrage steigen und die vorhandenen Plätze im Krippen- und Tagespflegebereich nicht ausreichen, könnten die Kindergärten in die Betreuung ab zwei Jahren einsteigen.

Im Bereich des qualitativen Bedarfs hat die Gemeinde für das Kindergartenjahr 2015/2016 erstmals das Ziel nach § 3 Abs. 1 Satz 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 19. März 2009 erreicht, ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung zu stellen.

Im Bereich der Kleinkindbetreuung wird in der neuen Kindertagesstätte zunächst eine Krippengruppe in Betrieb genommen. Bei Bedarf kann eine weitere Krippengruppe eingerichtet werden.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2015; Abschließende Beratung und Feststellung

Beschluss:
Dem Haushaltsentwurf der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2015 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und der Haushaltsplan für das Jahr 2015 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil beigefügten Entwurfs festgestellt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

6. Überarbeitung der Polizeiverordnung; Beschluss.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Beschlußvorschlag zu § 10, folgende Wege herauszunehmen:
„Die besonders gekennzeichneten Wege sind insbesondere der Schulweg Richtung Ladenburg sowie die Wege am Rand des Innenbereiches: der Sommerdamm vom Kriegerdenkmal bis zum Neckardamm/Heidelberger Straße und der Wohnstichweg auf den Neckarplatten.“

Der Antrag wurde mit 11 Ja- Stimmen und 7 Nein- Stimmen angenommen.

Beschluss:

  1. Die Polizeiverordnung wird wie folgt geändert:

§ 10 Gefahren durch Tiere

  • Die Absätze 1 und 2 des Paragraphen sollen erhalten bleiben.
  • Absatz 3 wird durch die neuen Absätze 4-6 ergänzt. Diese lauten wie folgt:

(3) Zur Vermeidung von Verunreinigungen sowie von Gefährdungen und Belästigungen sind Hunde im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an kurzer Leine bei Fuß zu führen.

(4) In den entsprechend ausgewiesenen Grün-und Erholungsanlagen, auf besonders gekennzeichneten Wegen sowie in den Kleingarten-Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

(5) Soweit Hunde an der Leine zu führen sind, darf nur so viel Leine gelassen werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgehen kann.

(6) Die Bestimmungen nach § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG über Naturschutzgebiete bleiben unberührt. Ebenso bleiben die Vorschriften der Polizeiverordnung des Innenministerium und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde unberührt.

  • Die Karte, in der die Bereiche der Grünanlagen (grün) sowie die besonders gekennzeichneten Wege (rot) farblich markiert sind, dient als Erläuterung der Polizeiverordnung und wird nicht zu deren Bestandteil. Somit ist bei Änderung von Bestandsflächen nur eine Änderung der Karte und nicht der Polizeiverordnung notwendig.
  • Die besonders gekennzeichneten Wege sind insbesondere der Schulweg Richtung Ladenburg sowie die Wege am Rand des Innenbereiches: der Sommerdamm vom Kriegerdenkmal bis zum Neckardamm/Heidelberger Straße und der Wohnstichweg auf den Neckarplatten.
  • Ein weiterer Bereich stellt Neckarplatten dar, die aufgrund einer Satzung als Außenbereich festgelegt sind. Dennoch sollte auch hier im befriedeten Bereich über eine entsprechende Beschilderung auf die Anleinpflicht hingewiesen werden (siehe Karte)
  • Über die entsprechenden Wege sowie neu auszuzeichnende Bereiche stimmt der Gemeinderat ab.


§ 15 Ordnungsvorschriften

  • Unter Absatz 1 Nr. 4 wird das Wort „frei“ durch „entsprechend § 10 Abs. 4 ohne Leine“ ersetzt.


§ 26 Ordnungswidrigkeiten

  • Absatz 1 Nr. 11 wird wie folgt angepasst:

11. entgegen §§ 10 Abs. 3 und 4 Hunde im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) und den entsprechend ausgewiesenen Grün-und Erholungsanlagen, auf besonders gekennzeichneten Wegen sowie in den Kleingarten-Anlagen frei umherlaufen lässt,

  • danach wird die Nummer 12 wie folgt eingefügt. Hierdurch verschieben sich die weiteren Nummern entsprechend um 1 Ziffer.

12. entgegen § 10 Abs. 3 und 4 Hunde frei umherlaufen lässt

  • Diese Ordnungswidrigkeiten ergeben sich automatisch aus der Änderung im § 10.
 
  1. Die Regelungen werden in einer Broschüre zusammengefasst, die im Mitteilungsblatt und auf der Homepage veröffentlicht und dann an Hundehalter und Neubürger ausgegeben wird.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.



7. Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Ilvesheim
a) Persönliche Vorstellung der Bewerber in einer öffentlichen Versammlung am Freitag, 24. April 2015, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle der Gemeinde Ilvesheim (§ 47 Abs. 2 Satz 2 GemO);
hier: Festlegung des Ablaufs und anderer Einzelheiten zur
Durchführung der Vorstellungsveranstaltung (Redezeit,
Fragezeit mit der Bevölkerung)
b) Höhe der Entschädigung für die Wahlhelfer;
Beschluss.


Beschluss:
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt folgenden Ablauf bzw. Einzelheiten zur Durchführung der Vorstellungsveranstaltung am 24. April 2015:

  • Die zugelassenen Bewerber stellen sich in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung den Bürgern vor.
  • Jedem zugelassenen Bewerber werden hierfür max. 15 Minuten Redezeit zur Verfügung gestellt.
  • Der jeweilige Bewerber darf vor und nach seiner Vorstellung nicht im Zuhörerraum der Mehrzweckhalle sein. Für diesen Zeitraum ist ein separater Aufenthaltsraum vorhanden.
  • Im Anschluss an die Einzelvorstellung der Bewerber haben nur die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilvesheim Gelegenheit, Fragen an die Bewerber zu stellen.
  • Pro Person (Bürger) dürfen höchstens zwei Fragen an den/die Kandidat(en) gestellt werden. Die Antwort der Kandidaten ist auf drei Minuten pro Kandidat beschränkt.
  • Diskussionen (Rede und Gegenrede) zwischen Bürgerinnen/Bürgern und Kandidat(en) sowie den Kandidaten untereinander sind nicht zugelassen. Erlaubt sind allerdings Verständnisfragen als Frage und Antwort formuliert.
  • Die Versammlungsleitung übernimmt Herr Günter Tschitschke als 1. Stellvertretender Bürgermeister
  • Saalöffnung ist 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn

Zu b)
Der Gemeinderat beschließt ein Zehrgeld von pauschal 30,00 Euro als Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer und Abstimmungshelfer für ihre Tätigkeit bei der Bürgermeisterwahl am 17. Mai 2015, das gleiche bei einer evtl. Neuwahl am 07. Juni 2015

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.



Bürgermeisteramt Ilvesheim
-Hauptamt-

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/aktuelles-ausschreibungen/archiv