Seite drucken

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 23.07.2015

Artikel vom 28.07.2015

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR- Sitzung am 25.06.15:

1.1 Sanierungsverfahren Feudenheimer Straße/nördlich des Kanals; hier: Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB für die zusammenhängenden Grundstücke Flst.Nrn. 1757/8, 1757/12 und 1757/1, Feudenheimer Straße 4 und 4a, Ilvesheim; Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeinde Ilvesheim übt anlässlich des Verkaufs der Grundstücke Flst.Nrn. 1757/8, 1757/12 und 1757/1, in der Feudenheimer Straße 4 und 4a, ihr gesetzlich zustehendes Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB aus. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.
Die den Haushaltsansatz übersteigenden Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

1.2 Kindertagesstätte "Zauberlehrling", Goethestraße; Freigabe der Inventarliste und der dazugehörigen Kostenkalkulation für die Erstausstattung; Beschluss
Beschluss:
Der in der Anlage beigefügten Inventarliste für die Erstausstattung der Einrichtung "Zauberlehrling" und der dazugehörigen Kostenkalkulation in Höhe von 299.152,14 Euro wird zugestimmt.
Der Betriebsträger "Kinderkiste e.V." wird ermächtigt, mit der Beschaffung der Ausstattung gem. der Inventarliste zu beginnen.
Vor der Auftragsvergabe an die Lieferanten muss die Verwaltung ihre Freigabe dazu erteilen; sie kontrolliert auch die Einhaltung der beschlossenen Kostenobergrenze/Deckelung.

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

1.3 Personalangelegenheit - Neubesetzung der Stelle Gemeindesozialarbeit, hier: Ergebnis der Vorstellungsgespräche; Beschluss.
Beschluss:
Frau Elke Urbanski wird spätestens mit Wirkung ab 01.10.2015 unbefristet als Sozialpädagogin eingestellt.
Eine Ersatzkandidatin wurde für die Notwendigkeit eines Nachrückens bestellt.

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

1.4 Bürgermeisterwahl vom 17. Mai 2015 Verpflichtung des wieder-gewählten Bürgermeisters, Herrn Andreas Metz, nach § 42 Abs. 6 GemO; Beschluss und Wahl.
Beschluss:
Die Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters, Herrn Andreas Metz, findet am 21.09.2015 im Rahmen einer öffentlichen Sondersitzung mit geladenen Gästen statt.

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

1.5 Personalangelegenheit - hier: Besoldung des wieder gewählten Bürgermeisters, Herrn Andreas Metz; Beschluss.
Beschluss:
Die Stelle des wiedergewählten Bürgermeisters, Herrn Andreas Metz, ist ab 01.08.2015 der Besoldungsgruppe B 2 zuzuordnen.

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

2. Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines ganzjährig betriebenen Bades (Kombibad) auf dem Gelände des Freibades; Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktion „Die Grünen“:
Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und einen Beschluß über einen Bürgerentscheid zu fassen.

Der Antrag wurde mit 15 Nein- Stimmen und 2 Ja- Stimmen abgelehnt.

Beschluss:
1. Die Gemeinde Ilvesheim errichtet auf dem Gelände des Freibades im Schlossfeld als Ersatz für das Hallen- und das Freibad ein ganzjährig nutzbares Bad (Kombibad) mit folgender Ausstattung:

  • Hallenbad mit öffenbarer Fassade,
  • Becken mit Varioboden,
  • Beckengröße 16,66 x 25 m (416,5 m² - 6 Bahnen),
  • Kleinkindbecken mit ca. 30 m²,
  • Freibad mit Nichtschwimmerbecken (750 m²) und mit 25-Meter-Schwimmbahnen
  • einem Kleinkindbecken (70 m²)
  • weitere Attraktionen sind optional

Die Investitionskosten betragen ca. 10,0 Mio. Euro/netto (auf Basis der Kostenschätzung aus dem Jahr 2014).

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat Vorschläge bezüglich der Finanzierung und der Betriebsform auszuarbeiten.

3. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, wie die Umsetzung dieses Projektes hinsichtlich der Planung und der Vergabe erfolgen soll.

Der Beschluss wurde mit 15 Ja- Stimmen und 2 Nein- Stimmen gefasst.

3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens; hier: Gebührenkalkulation und Änderung der Gebührensatzung ab dem 01.10.2015; Beschluss

Beschluss:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt.

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens wird in der als Anlage Nr. 02 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Satzung tritt am 01.10.2015 in Kraft.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

4. Neufestsetzung der Gebühren für die Betreuung von Kindern an der Friedrich-Ebert-Grundschule in Ilvesheim außerhalb der Unterrichtszeit durch die Gemeinde Ilvesheim; hier: Gebührenkalkulation und Änderung der Gebühren-satzung ab dem 01.09.2015; Beschluss

Beschluss:

  1. Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation für die Betreuung von Kindern an der Friedrich-Ebert-Grundschule in Ilvesheim außerhalb der Unterrichtszeit wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge hierzu zugestimmt.
  2. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit wird in der als Anlage Nr. 03 beigefügten Fassung beschlossen und tritt zum 01.09.2015 in Kraft.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Neubau des Grundschulgebäudes Nr.2 der Friedrich-Ebert-Schule, hier: Vergabe des Gewerks Stahltürzargen und Brandschutztüren, Beschluss

Beschluss:
Die Firma Erich Bernion, Mannheim, wird zum Preis von 23.901,57 € brutto, auf Basis der Submission vom 25. Juni 2015, mit dem Gewerk Stahltürzargen und Brandschutztüren beauftragt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

6. Sanierung des Abwassersammlers und der Trinkwasserleitung in der Wachenheimer Straße; hier: Vergabe der Arbeiten; Beschluss

Beschluss:
Die Arbeiten zur Sanierung der Wachenheimer Straße, im Bereich von der Heddesheimer Straße bis Weinheimer Straße, werden an die Firma Müller GmbH & Co. KG zum Preis von € 498.071,70, auf Basis des Angebots vom 15. Juli 2015.

Die Verwaltung wird ermächtigt die Kanalrohre, im Wert von ca. € 15.000,00 beizustellen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

7. Erlass einer Verordnung zur Verlängerung der Sperrzeit während der Kerwe (21. bis 24. August 2015); Beschluss

Beschluss:
Anlässlich der diesjährigen Kerwe wird nachfolgende Rechtsverordnung zur Regelung der Sperrzeit erlassen.

Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis

Rechtsverordnung über die Sperrzeit

(Sperrzeitverordnung)

Aufgrund von § 18 Gaststättengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. September 2007 (BGBl. I S. 2246), in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 11 der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 18. Februar 1991 (GBl. S. 195), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. November 2009 (GBl. S. 671) und § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat am 23. Juli 2015 folgende Rechtsverordnung beschlossen:

§ 1
Anlässlich der diesjährigen Ilvesheimer Kerwe vom 21. August 2015 bis 24. August 2015 wird der Beginn der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten auf 01.00 Uhr festgesetzt. Für die Abgabe von Speisen und Getränken im Freien wird die Sperrzeit wie folgt festgesetzt:
Freitag, den 21. August bis einschließlich Samstag, den 22. August: 0.30 Uhr, Sonntag, den 23. August 23.00 Uhr und Montag, den 24. August 22.30 Uhr.

§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Rechtsverordnung tritt am Mittwoch, dem 26. August 2015 außer Kraft.

Ilvesheim, den
M E T Z

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

8. Verkaufsoffener Sonntag am 23.08.2015, anlässlich der Ilvesheimer Insel-Kerwe vom 21.08. bis 24.08.2015; Beschluss

Beschluss:
Dem Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe des vierten Sonntags im August 2015 (23.08.2015) als verkaufsoffener Sonntag wird zugestimmt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Bürgermeisteramt
- Hauptamt -

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/aktuelles-ausschreibungen/archiv