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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2011

Artikel vom 20.12.2011

Tagesordnung:

1. Bestellung der Urkundspersonen

2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse:

2.1 Der Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ilvesheim und der Eigentümerin für das Anwesen Schillerstraße 4 in Ilvesheim wird zugestimmt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2.2 Das Feuerwehrfahrzeug VW Bus T2 Bulli wird an den Verein Historische Technik der Feuerwehr Ilvesheim e.V. auf unbestimmte Zeit verliehen. Dabei werden sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Leihgabe des Fahrzeugs entstehen, vom Verein Historische Technik der Feuerwehr Ilvesheim e.V. getragen. Für das im Sondervermögen der Feuerwehr befindliche historische Fahrzeug LF8 stellt der Verein einen Stellplatz zur Verfügung. Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dem Verein Historische Technik der Feuerwehr Ilvesheim e.V. ermächtigt.

Der Beschluss wurde mit 8 Ja- Stimmen und 1 Nein-Stimme gefasst.

3. Fragen und Anregungen von Bürgern

4. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der bei der Gemeinde Ilvesheim eingegangenen Spendenangebote zu.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Antrag der SPD-Fraktion vom 11.10.2011 auf Errichtung einen grünen Baumzauns entlang der westlichen Grenze der Firma Grünzweig und Hartmann; Aussprache.

6. Eigenbetrieb Wasserversorgung

hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zu 01.01.2012 und Änderung der Wasserversorgungssatzung; Beschluss

Beschlussvorschlag:

1. Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Frischwassergebührenkalkulation wird einschließlich der enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge hierzu zugestimmt.

2. Auf Grundlage dieser Gebührenkalkulation wird die Verbrauchsgebühr nach der gemessenen Wassermenge ab dem 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:

Gebührensatz für die Verbrauchsgebühr

(nach der gemessenen Wassermenge) 2,06 Euro/m³

3. Die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Ilvesheim wird wie vorgeschlagen zum 01.01.2012 beschlossen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

7. UA 7050 Abwasserbeseitigung

hier:

1. Feststellung des gebührenrechtlichen Jahresergebnisses 2009

2. Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG); Beschluss

Beschlussvorschlag:

1. Das gebührenrechtliche Jahresergebnis für 2009 wird - wie im Sachverhalt und der Anlage Nr. 01 ermittelt - festgestellt.

2. Der Ermittlung der Kostenüber- bzw. -unterdeckungen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG zum 31.12.2009 wird - wie im Sachverhalt und der Anlage Nr. 02 dargestellt - zugestimmt.

3. Die zum 31.12.2009 vorhandenen Unterdeckungen aus den Jahren 2008 und 2009 in Höhe von insgesamt 55.558,33 Euro werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 14 KAG in den Gebührenkalkulationen für das Haushaltsjahr 2013 berücksichtigt und vollständig ausgeglichen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

8. UA 7050 Abwasserbeseitigung

hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2012, Beschluss

Beschlussvorschlag:

1. Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Abwassergebührenkalkulation wird einschließlich der enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalk. Zinssätze, der Methoden zur Ermittlung des Straßenentwässerungskostenanteils, der Behandlung der ausgleichsfähigen Unterdeckungen und ausgleichspflichtigen Überdeckungen zum 31.12.2009 sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge hierzu zugestimmt.

2. Für das kommende Haushaltsjahr 2012 werden die Gebührensätze wie folgt festgesetzt:

Gebührensatz für die zentrale

Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebühr) 1,32 Euro/m³

Gebührensatz für die Niederschlagswasserbe-

seitigung (Niederschlagswassergebühr) 0,74 Euro/m²

3. Eventuell entstehende Über- oder Unterdeckungen im Haushaltsjahr 2012 werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 14 KAG in den Folgejahren ausgeglichen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

9. Auslaufen des Straßenbeleuchtungsvertrages zum 31.03.2012 und Teilnahme an der Stromausschreibung der KliBA, Heidelberg; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der öffentliche Beschluss des Gemeinderates vom 25.11.2010 über die Teilnahme an der Bündelausschreibung "Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen" wird bzgl. der Teilnahme an der Stromlieferung aufgehoben.

Die Gemeinde Ilvesheim nimmt stattdessen an der von der KliBA, Heidelberg organisierten Stromausschreibung für die Straßenbeleuchtungsanlagen teil.

Die Ökostromquote beträgt 100 %; Lieferzeitraum ist vom 01.04.2012 bis 31.12.2013.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst

10. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeisteramt

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/aktuelles-ausschreibungen/archiv