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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 23.09.2010

Artikel vom 28.09.2010

1. Bestellung der Urkundspersonen

Als Urkundspersonen wurden GR Gönnheimer und GR Adelmann bestellt.

2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Neckarstadion; hier: Auswahl eines Planungsbüros

Mit den Planungsleistungen zum Neubau einer Kunstrasenspielanlage im Neckarstadion soll das Büro Conceptplan 4 Architekten Ingenieure, 76669 Bad Schönborn beauftragt werden. Eine entsprechende Beauftragung wurde gem. §§ 39 Abs. 1 Satz 2 GemO auf den Technischen Ausschuss übertragen.

Umbau des ehemaligen Hauptschulgebäudes (Umsetzung von Auflagen aus der Brandverhütungsschau) der Friedrich-Ebert-Schule zur Ertüchtigung von 2 Klassenzimmern

Die Verwaltung wurde ermächtigt, durch geeignete Brandschutzmaßnahmen zwei Klassenräume im OG des Hauptschulgebäudes zu ertüchtigen. Die Mittel in Höhe von ca. 30.000 – bis 40.000,-- € werden außerplanmäßig bereitgestellt.

Veräußerung von Wohnungserbbaurechten, Flst.Nr. 2905/2, Goethestraße 6, 2. Bauabschnitt

hier: Zustimmung der Gemeinde gem. § 5 des Erbbauvertrages vom 09.12.98 in der Fassung der Änderung vom 22.12.98;

Einer Veräußerung des genannten Wohnungserbbaurechts, Flst.Nr. 2905/2, Goethestraße 6 wird gem. § 5 Satz 1 des Erbbauvertrages zugestimmt.

Der Antrag auf Sonderregelung zur Belegung der Wohnung nach § 3 Ziffer 2 des Erbbauvertrages wird abgelehnt.

3. Fragen und Anregungen von Bürgern

Fragen und Anregungen von Bürgern lagen nicht vor.

4. UA 5720 Hallenbad hier: Neukalkulation der Benutzungsgebühren und Neufassung der Satzung über die Erhebung von Badegebühren für die Benutzung des Hallenbades Ilvesheim

Beschluss:

Der Gebührenkalkulation der Verwaltung mit den zugrunde liegenden Relationen zwischen den verschiedenen Kartenarten – wie im obigen Sachverhalt dargestellt – wird zugestimmt.

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades Ilvesheim wird in Form der für alle Gemeinderäte beigefügten Anlage Nr. 03 erlassen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


Hinweis: Die Satzung wird an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

5. Errichtung einer Gedenkstätte für die Opfer des Holocaust

Beschluss:

Die Gemeinde Ilvesheim errichtet ein Mahnmal zum Gedenken an die Ilvesheimer Opfer des Holocaust. Der Text darauf lautet „Was haben wir Euch denn getan?“. Erläuterungen dazu werden auf einer Tafel in der Nähe angebracht.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Der Standort für das Mahnmal ist im Park vor der Gemeindebibliothek.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 15 Ja- und 1 Nein-Stimme.

Auf Basis des Kostenvoranschlags vom 30. Juli 2010 in Höhe von gesamt brutto 7.140.- € wird Herr Detlev Kleineidam mit der Erstellung des Mahnmals in der oben beschriebenen Form beauftragt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

6. Bekanntgaben und Anfragen

Die Zufahrt zum Festplatz wurde im Bereich des Fischerhäusels für größere Fahrzeuge verbreitert.

Im Drosselweg wurden vor dem Kinderhaus Sonnenburg die Schilder aufgestellt, die diesen Abschnitt als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen.

Nach amtlicher Mitteilung des Statistischen Landesamtes betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Ilvesheim zum 31.03.2010 8.344 Einwohner.

Am Heinrich-Vetter-Kreisverkehr wurde für die Gemeinde kostenfrei die bisherige Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten ersetzt, die bis zu 42% an Strom und CO 2 einsparen.

Die Baumaßnahmen in der Heddesheimer- und den angrenzenden Straßen werden in der kommenden Woche abgeschlossen sein. Danach soll mit den Verkehrsbehörden geprüft werden, ob der Verkehrsfluß durch wechselseitig angebrachte Parkbuchten beruhigt werden könnte.

GR Sauer berichtet als Vorsitzender des ASV Ilvesheim über den Fortgang der Maßnahme „Entschlammung Weiher Mahrhöhe“. Hier wurden nun die Felder eingerichtet und markiert, auf welchen die Sedimente aus dem Weiher sich absetzen sollen. Der Beginn der Entschlammung und der Spülung der terrassierten Felder soll im Oktober erfolgen.

Auf Anfragen erläuterte die Verwaltung, dass Probleme in einigen Straßenzügen infolge der letzten Starkregenereignisse weder auf die Spundung des Neckarkanals noch auf eine Unterdimensionierung der vorhandenen Abwasserleitungen zurückzuführen sind. Gemäß dem Gesamtentwässerungsplan ist ein direktes Einleiten in den Vorfluter nicht erlaubt, zuvor sind die Regenüberlaufbecken und das Kanalnetz einzustauen. Die Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden sehen vor, dass sich die Nutzer selbst gegen rückstauendes Wasser abzusichern haben. Das Rückstauniveau ist hierbei die Oberkante der Straße. Die Verwaltung ist bemüht, die Bürgerinnen und Bürger über sinnvolle Maßnahmen zu beraten, wie Häuser und Keller wirksam gegen das Eindringen von Wasser geschützt werden können.

Bürgermeisteramt

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/aktuelles-ausschreibungen/archiv