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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2002

Artikel vom 23.09.2004

1. Überarbeitung der vorhandenen Globalberechnung für Entwässerungs- und Wasserversorgungsbeiträge aus dem Jahr 1987,
hier: Beschlussfassung des Gemeinderates über die Beitragssätze und not-wendige Satzungsänderungen.

Beschluss:

I. Es wird ein einheitlicher Wasserversorgungs-, Kanal- und Klärbeitrag für die Gesamtgemeinde festgesetzt. Der Abwasserbeitrag wird wie bisher in Teilbeiträgen (Kanal- und Klärbeitrag) erhoben.

II. Die dem Gemeinderat als Anlage vorliegende Globalberechnung vom 12.09.2002 wird mit ihrem gesamten Inhalt beschlossen. Insbesondere werden folgende Ermessens- und Prognoseentscheidungen getroffen:

1. Die Globalberechnung für den Wasserversorgungs-, Kanal- und Klärbeitrag wird generell sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf das Jahr 2015 ausgerichtet, wobei die Zukunftsinvestitionen an der Verbandskläranlage den Zeitraum 2002 bis 2010 umfassen

2. Die aktuelle Kapazitätsberechnung der Kläranlage wird voll inhaltlich beschlossen.

3. Die Kosten wurden nach dem Nominalwert ermittelt. Beim Wasserversorgungsbeitrag wurden die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) eingestellt.

4. Auf der Kostenseite der Globalberechnung werden folgende Entscheidungen getroffen:

a) Die Zuleitungssammler und Regenbehandlungsanlagen werden in der Globalberechnung dem Klärwerk zugeordnet.

b) Die künftigen Investitionskosten (einschl. dem voraussichtlichen Herstellungsjahr) werden, wie in den Anlagen zur Globalberechnung dargestellt, beschlossen.

c) Für die künftigen Investitionen wird eine Preissteigerungsrate unter Berücksichti-gung des langjährigen Baupreisindices für diese Anlagenteile von 1 v.H. / Jahr zugrunde gelegt.

d) Das anteilig einbezogene Anlagevermögen der Zweckverbände entspricht deren Angaben.

e) Die künftigen Zuwendungen werden anhand der derzeit geltenden Förderrichtlinien ermittelt.

f) Der Straßenentwässerungsanteil für das Klärwerk wird entsprechend der Rechtsprechung mit 5 v. H. angesetzt.

g) Die Ermittlung des Straßenentwässerungsanteiles wurde in der Globalberechnung vom Dezember 1987, aufgestellt von der Fa. Schneider & Zajontz GmbH, Heilbronn, sehr ausführlich und begründet durchgeführt. Der Straßenentwässerungsanteil für das Kanalnetz wurde für die Baugebiete „Staarenhöhe, südw. Teil“ und „Hinter der Mühle“, beruhend auf dem fiktiven Dreikanalsystem für den Kanalbeitrag, berechnet. Diese Baugebiete sind für die Verhältnisse in unserer Gemeinde repräsentativ. Es ergab sich ein Straßenentwässerungsanteil von 25 %, der, wie die aktuelle Überprüfung der damaligen Ergebnisse ergeben hat, in der neuen Globalberechnung übernommen werden kann. Dieser Anteil wird auch der Regenwasserbehandlung zugrunde gelegt.
Der Straßenentwässerungsanteil für das Kanalnetz, die Zuleitungssammler und die Regenüberlaufbecken wird deshalb auf 25 % festgesetzt

5. Die Ermittlung der Beitragsflächen wurde in der Globalberechnung vom Dezember 1987, aufgestellt von der Fa. Schneider & Zajontz GmbH, Heilbronn, sehr ausführlich durchgeführt.
Die damalige Zusammenstellung der Flächen (Flächentabelle) wurde bei der Überarbeitung der Globalberechnung aktualisiert und an die aktuellen Gegebenheiten (inzwischen vorliegende neue und geänderte Bebauungspläne, geplante Zukunftsflächen) entsprechend dem Anhang 1 der Globalberechnung vom 12.09.2002 angepasst.

Auf der Flächenseite der Globalberechnung werden folgende Entscheidungen getroffen:

a) Die Flächen werden getrennt nach Bebauungsplangebieten, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich und künftige Baugebiete erfasst.

b) Die Grundstücksflächen werden pro Buchgrundstück oder durch Schätzung ermittelt. Die Schätzung wurde unter Zugrundelegung der Umgebungsbebauung für ein-zelne Quartiere vorgenommen.

c) Bei Außenbereichsgrundstücken wurde § 10 Abs. 3 Nr. 1 KAG berücksichtigt und das tatsächliche Maß der baulichen Nutzung zugrunde gelegt.

d) In Bebauungsplanbereichen wird das Maß der baulichen Nutzung aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes entnommen. Sofern im Einzelfall dieses überschritten wird, ist das überhöhte Maß einbezogen worden.

e) Im unbeplanten Innenbereich wird bei bebauten Grundstücken das tatsächliche Maß der baulichen Nutzung zugrunde gelegt; bei unbebauten Grundstücken das überwiegende Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung.

f) Bei den künftigen Baugebieten wurde sowohl die Nettobaulandfläche als auch das Maß der baulichen Nutzung nach dem Stand der Planung angenommen. Der Flächenabzug für Straßenflächen wird in diesen Gebieten entsprechend dem Anhang 1 der Globalberechnung vom 12.09.2002 angenommen.

g) Der Flächennutzungsplan ist auf das Planjahr 1995 ausgelegt. Da dieser Zeitpunkt von dem in Ziffer II 1 genannten Jahr abweicht, wird beschlossen, bereits bekannte Veränderungen, insbesondere die Baugebiete „Mühlkopf“, „Nahversorgung Nord“ und „Kurze Mulde“, entsprechend dem Anhang 1 der Globalberechnung vom 12.09.2002 zu berücksichtigen.

6. Für das öffentliche Interesse werden 5 v. H. in Abzug gebracht.

7. Für den Gebührenfinanzierungsanteil werden nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils sowie des öffentlichen Interesses vom verbleibenden beitragsfähigen Aufwand 5 v. H. in Abzug gebracht.

8. Die danach ermittelten Beitragsobergrenzen betragen

Wasserversorgungsbeitrag3,22 DM / 1,65 € / netto / m² Nutzfläche
Kanalbeitrag9,62 DM / 4,92 € / m² Nutzfläche
Klärbeitrag5,87 DM / 3,00 € / m² Nutzfläche


III. Die Beitragssätze werden mit Wirkung ab dem 01.01.2003 wie folgt festgelegt:

Wasserversorgungsbeitrag1,65 € / netto / m² Nutzfläche
Kanalbeitrag4,92 € / m² Nutzfläche
Klärbeitrag3,00 € / m² Nutzfläche


Beschlussfassung erfolgte einstimmig

2. UA 7050 Abwasserbeseitigung
hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2003, Änderung (Neu-fassung) der Abwassersatzung.

Beschluss:

1. Zum 31.12.2001 beträgt der vorläufige Stand der aufgelaufenen Überdeckungen aus Vorjahren 160.823,26 €. Der Betrag wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschrif-ten (§ 9 Abs. 2 KAG) bei den kommenden Gebührenkalkulationen ausgeglichen.

2. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr 2003, in der Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 8.752 € berücksichtigt wurden, wird zugestimmt.

Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 1,74 €/m³ wird im kommenden Haushaltsjahr 2003 unverändert beibehalten und in der kompletten Neufassung der Ab-wassersatzung zum 01.01.2003 wie in der Anlage zu TOP 3 dargestellt, übernommen.

3. Der verbleibende vorläufige Stand der restlichen Überdeckungen in Höhe von 109.379,26 € wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KAG) bei den kommenden Gebührenkalkulationen ausgeglichen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

3. Abwasserbeseitigung
hier: Erlass der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.

Beschluss:

1. Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) tritt zum 01.01.2003 in Kraft.

2. Der Abwasserteilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1 AbwS) wird dabei auf 4,92 € / m² Nutzungsfläche festgesetzt.
Der Abwasserteilbeitrag für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks ( § 32 Nr. 2 AbwS) wird dabei auf 3,00 € / m² Nutzungsfläche festgesetzt.

3. Die Abwassergebühr (§ 41) wird auf 1,74 € / m³ Abwasser festgesetzt.

4. Gleichzeitig tritt die Abwassersatzung vom 19.02.1988 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) ist an anderer Stelle des Amtsblattes veröffentlicht.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

4. 6.8150 Eigenbetrieb Wasserversorgung
hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2003, Änderung (Neufassung) der Wasserversorgungssatzung; Beschluss

Beschluss:

1. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 wird auf die Erhebung einer Grund-/Zählergebühr verzichtet. Die daraus entstehenden Mindereinnahmen werden auf die Verbrauchsgebühr umgelegt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

2. Die Verbrauchsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen wird ab dem 01.01.2003 auf 1,70 Euro/m³ festgesetzt.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen.

3. Der entsprechenden Satzungsänderung bzw. der kompletten Neufassung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2003 wird zugestimmt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


5. Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim
hier: Erlass der Wasserversorgungssatzung.

Beschluss:

1. Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) in der als Anlage beigefügten Fassung tritt zum 01.01.2003 in Kraft.

2. Der Wasserversorgungsbeitrag (§ 35 WVS) wird dabei auf 1,65 € / m² Nutzungsfläche festgesetzt.

3. Die Verbrauchsgebühr (§ 41 WVS) wird auf 1,70 € / m³ festgesetzt.

4. Gleichzeitig tritt die Wasserversorgungssatzung vom 19.02.1988 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) ist an anderer Stelle des Amtsblattes veröffentlicht.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


6. Vorlage der Jahresrechnung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflege-heim Ilvesheim“ für das Haushaltsjahr 2001;
hier: Feststellung nach § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Abs. 2
GemO.

Beschluss:

Die Jahresrechnung der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ für das Haushaltsjahr 2001 wird gem. § 31 StiftG i.V.m. den §§ 101 und 95 Absatz 2 GemO wie folgt festgestellt:

Haushaltsrechnung

SolleinnahmenSollausgaben
Verwaltungshaushalt794.818,49 DM794.818,49 DM
Vermögenshaushalt642.136,52 DM642.136,52 DM
Gesamthaushalt1.436.955,01 DM1.436.955,01 DM


Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2001: 21.930,52 DM

Vermögensrechnung

Die Jahresrechnung 2001 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.692.938,04 DM ab.
Deckungskapital zum 01.Januar 2001: 4.874.144,75 DM
Zunahme/Abnahme 2001: 323.589,65 DM
Deckungskapital zum 31. Dezember 2001: 5.197.734,40 DM

Die Jahresrechnung 2001 wird zur Aufsichtsprüfung bereitgestellt

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

7. Sanierung des Gemeindewohnhauses Mühlenweg 24;
hier: Vergabe diverser Gewerke.

Beschluss:

1. Die Spenglerarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 3.822,20 an die Firma Leutz, Mannheim vergeben.
2. Die Gerüstbauarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 3.006,72 an die Firma Litterer, Mannheim vergeben.
3. Die Glaserarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 4.022,88 an die Firma Koepke, Mannheim vergeben.
4. Die Schreinerarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 2.893,27 an die Firma Kreuzer, Ilvesheim vergeben.
5. Die Fliesenarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 7.830,00 an die Firma Groß, Mannheim vergeben.
6. Die Bodenbelagsarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 2.445,86 an die Firma Weinberger, Mannheim vergeben.
7. Die Maler- und Tapezierarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 3.479,78 an die Firma Verst, Ludwigshafen vergeben.
8. Die Wärmedämmarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 27.846,76 an die Firma Groth, Billroda vergeben.
9. Die Dachdeckerarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 12.013,77 an die Firma Motz & Kadner, Mannheim vergeben.
10. Die Schlosserarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 4.620,28 an die Firma Altscher, Mörlenbach vergeben.
11. Die Zimmererarbeiten werden zum geprüften Angebotsendpreis von € 20.183,47 an die Firma Wilch, Zwingenberg vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

8. Öffentlicher Personennahverkehr
- Einführung der Preisstufe 0
- Buslinienverkehr im 15-Minuten-Takt
Informationsvorlage

Kenntnisnahme:

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von der Informationsvorlage der Verwaltung Kenntnis.


9. Mitteilungsblatt der Gemeinde Ilvesheim;
hier: Antrag der FWV vom 21.11.2002, Mitteilungsblatt „Ilvesheim informiert“ –Richtlinien für das Amtsblatt.

Beschlussvorschlag:

Auf der Basis der zuvor gemachten Ausführungen wird die Ziffer 4.5 der Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Ilvesheim vom 28.Juli 1995 gestrichen.

Die bisherige Ziffer 4.6 rückt in der Aufzählung auf und erhält die Ziffer 4.5.

Die Beschlussfassung wird mit 11 Nein-Stimmen gegen 6 Ja-Stimmen sowie 1 Enthaltung abgelehnt.

10. Kindergartensituation;
hier: Antrag der CDU GR-Fraktion vom 13.09.2002.

Beschluss:

Die Gemeinde prüft im Rahmen der Gesamtkonzeption, ob neben dem geplanten multifunktionalen Betreuungszentrum auf dem Gelände der Friedrich-Ebert-Grund- und Hauptschule im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten ein Kindergarten im Bereich Ilvesheim-Nord/Neubaugebiet „Mahrgrund“ errichtet werden kann.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen.

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