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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Öffentliche Bekanntmachungen

News-Bereich

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Bebauungsplan „Mahrgrund II, 2. Änderung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB hier – Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate30.03.2026

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Mahrgrund II“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Mahrgrund II, 2. Änderung“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der seit 2005 rechtskräftige Bebauungsplan „Mahrgrund II“ in zwei Teilbereichen geändert und den veränderten städtebaulichen Anforderungen angepasst werden. In einem Teilgebiet werden durch die Bebauungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Innenentwicklungsmaßnahme für zusätzlichen Wohnraum geschaffen. In einem weiteren Teilgebiet werden die planerischen Festsetzungen einer Verkehrsfläche an die tatsächliche Nutzung und Eigentumssituation angepasst. Übergeordnetes Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in beiden Teilbereichen zu schaffen. Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim (Gesamtfortschreibung 2020) stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche im Bestand dar. Der Bebauungsplan wird daher aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet. Der Geltungsbereich der Teiländerung hat eine Fläche von 794 m² und besteht aus den Flurstücken Nr. 2896/6 (Teilbereich 1 mit 247 m²) sowie Nr. 2884 (tw.) und 4332 (tw.) (Teilbereich 2 mit 547 m²), alle auf der Gemarkung Ilvesheim. Die Planung ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, die der qualitativen Weiterentwicklung und städtebaulichen Ordnung des bestehenden Baugebietes dient und daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Mahrgrund II, 2. Änderung“ werden auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) im folgenden Zeitraum veröffentlicht („Auslegungsfrist“): Dienstag, den 07.04.2026, bis einschließlich Freitag, den 08.05.2026. Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ilvesheim.de. Die Unterlagen liegen im selben Zeitraum zusätzlich im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail übermittelt werden (bauamt@ilvesheim.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ilvesheim, 02.04.2026 Thorsten Walther Bürgermeister

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2026

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.03.2026

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2026

Wirtschaftsplan 2026

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.03.2026

Wirtschaftsplan 2026

Wahlergebnisse live verfolgen

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate08.03.2026

Wahlergebnisse der Landtagswahl für Ilvesheim und den gesamten Wahlkreis Weinheim (Wahlkreis 39)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.02.2026

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Sanierungsarbeiten in der Scheffelstraße

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate24.02.2026

Ab 09. März 2026 (KW 11) beginnen die Sanierungsarbeiten in der Scheffelstraße. Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauphasen durchgeführt, um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Alle Anwohnerinnen und Anwohner haben in dieser Woche ein Informationsschreiben zum geplanten Bauverlauf erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis für die notwendigen Arbeiten. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen das Bauamt gern zur Verfügung. Bauamt Ilvesheim

Digital, landesweit, transparent: Baden-Württemberg erweitert sein Kompensationsverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate23.02.2026

Das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg wurde neu entwickelt und erweitert: Zusätzlich zu naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonto-Maßnahmen werden künftig auch weitere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst, etwa aus der Bauleitplanung, dem Artenschutz und Natura-2000. Das sorgt für mehr Transparenz, verbessert die Übersicht und hilft, Doppelnutzungen von Flächen zu vermeiden. Digitalisierung der Naturschutzverwaltung „Das neue Kompensationsverzeichnis ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung und Modernisierung der Naturschutzverwaltung des Landes“, so Umweltministerin Thekla Walker. Welche Maßnahmen in das Verzeichnis einzutragen sind, regelt die neue Kompensationsverzeichnis-Verordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Übersichtlich dargestellt werden die Maßnahmen in der neu entwickelten Online-Anwendung „Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW), die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bereitgestellt wird. Ausgleich für negative Auswirkungen auf die Natur Seit 2011 gibt es in Baden-Württemberg das Kompensationsverzeichnis. Es hält fest, wie negative Auswirkungen auf die Natur, etwa von Bauprojekten, ökologisch ausgeglichen oder abgemildert werden, um so die biologische Vielfalt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Zunächst diente das Verzeichnis nur der Dokumentation, Verwaltung und Überprüfbarkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Ökokonto-Maßnahmen. Auf Grundlage der neuen Verordnung wird das Verzeichnis konsequent zu einem umfassenden, digitalen und transparenten Verzeichnis naturschutzfachlich relevanter Eingriffe ausgebaut. Neu: Erfassung bauplanungsrechtlicher Maßnahmen Die neue Kompensationsverzeichnis-Verordnung regelt nun auch die Erfassung bauplanungsrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, sofern diese nicht auf der Eingriffsfläche des Bebauungsplans umgesetzt werden. Diese Maßnahmen wurden bislang auf nur kommunaler Ebene dokumentiert. Nun werden sie im landesweiten Kataster erfasst. Die Landesregierung hatte dies im Oktober 2019 im Eckpunktepapier zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ausdrücklich zugesagt. Digital abrufbar und nachvollziehbar Das erweiterte Kompensationsverzeichnis stellt die Maßnahmendaten künftig digital bereit und macht sie so einfacher und transparenter nachvollziehbar. Das erleichtert auch die Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen, wie Umweltministerin Walker betont: „Angesichts der Vielzahl von Kompensationsmaßnahmen ist es wichtig, den Überblick zu bewahren und zu vermeiden, dass Flächen doppelt zur Kompensation oder doch anderweitig genutzt werden. Mit dem neuen Kompensationsverzeichnis liefern wir ein gutes Werkzeug für die Behörden im Land, um dies langfristig und effektiv zu gewährleisten.“ Unterstützung durch die LUBW Die unteren Naturschutzbehörden führen das Kompensationsverzeichnis. Sie prüfen die Angaben der Zulassungs- und Genehmigungsbehörden sowie der Kommunen und erfassen die Maßnahmen im Verzeichnis. Die technische Umsetzung und der Betrieb des Verzeichnisses verantwortet die LUBW. „Wir unterstützen Nutzerinnen und Nutzer bei dieser Aufgabe. Zum Start des optimierten Onlineverzeichnisses wurden Schulungen durchgeführt. Jetzt stehen Schulungsvideos und ein Handbuch zur Verfügung und unsere Mitarbeitenden sind zentraler Ansprechpartner rund um die Anwendung“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Kompensationsverzeichnis über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen. Die öffentliche Plattform ist seit Herbst 2024 abrufbar und wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt. Künftig werden dort auch die seit Januar 2026 eintragungspflichtigen Maßnahmen transparent dargestellt.

Bekanntmachung - Neubau 380-kV-Umspannwerk Mannheim Ost

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate15.01.2026

Neubau 380-kV-Umspannwerk Mannheim Ost Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben: 1. Die TransnetBW GmbH hat

Thermografie-Kampagne in Ilvesheim

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate14.01.2026

Eine zeitgemäße Wärmedämmung der Gebäudehülle ist nicht nur für den Werterhalt einer Immobilie relevant, sondern auch ein wichtiger Baustein zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele. 30 % Heizungsenergien gehen im Schnitt in Privathaushalten verloren - ein großer Teil davon durch undichte Fenster und Türen. Wer die Wärmelecks aufspürt und beseitigt, spart nicht nur bares Geld sondern schont auch die Umwelt. Durch eine Thermografie-Aufnahme ihres Hauses kann sichtbar gemacht werden, wo wertvolle Heizenergie entweicht. Die Thermografie nutzt die Tatsache, dass nicht nur alle Lebewesen, sondern auch alle Gegenstände Wärmestrahlung aussenden. Diese ist für das menschliche Auge nicht sichtbar, kann aber mithilfe einer Infrarotkamera erfasst und in einem Infrarotbild dargestellt werden. Dabei stellt die thermografische Untersuchung die unterschiedlichen Oberflächentemperaturen farbig dar. Mit einer Thermografie-Aufnahme und einer anschließenden energietechnischen Beratung können somit energetische Schwachstellen bei der Gebäudehülle festgestellt und effektive Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung durchgeführt werden Von Januar bis März 2026 ist die AVR Energie GmbH auch in Ilvesheim mit Infrarotkameras unterwegs. Jeder Hauseigentümer kann sich von seinem Gebäude Infrarotbilder erstellen lassen. Bestellungen sind noch möglich bis zum 31. Januar 2026. Der Preis für ein Paket beträgt 149,00 € brutto. Das Bestellformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ilvesheim oder im Rathaus, Bauamt (1. OG). Nach Erhalt des Ergebnisberichts (ca. 3 Wochen nach Erstellung der thermografischen Aufnahmen) kann dieser im Rahmen der regelmäßig in Ilvesheim stattfindenden kostenfreien KLiBA-Energieberatung besprochen werden und konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Des Weiteren werden im Rahmen der KLiBA-Energieberatung Hinweise zu geeigneten Förderprogrammen gegeben. Bauamt

AVR Energie GmbH

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Ilvesheim

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate29.12.2025

ab 01.01.2026