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ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Öffentliche Bekanntmachungen

News-Bereich

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate28.05.2026

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

2. SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate16.04.2026

Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Bekanntmachung Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate14.04.2026

Bekanntmachung Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ Der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim hat gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ mit Stand vom 12.03.2026 mit Vorhaben- und Erschließungsplan (bestehend aus Plan 1: Lageplan, Plan 2: Bauzeichnungen und Plan 3: Projektbeschreibung, jeweils vom 29.09.2025) sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 12.03.2026 als Satzungen beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim in gleicher Sitzung die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ behandelt und die entsprechenden Beschlüsse hierüber gefasst. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans werden alle bisherigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Geltungsbereich ersetzt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden die Satzungsbeschlüsse hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) in Kraft. Hinweis gemäß § 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Ilvesheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Sollte der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder anderer auf der GemO beruhender Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt er ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss vor Ablauf der Jahresfrist beanstandet hat, oder 3. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Ilvesheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll, schriftlich und fristgerecht geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehendem Satz Nr. 2 oder 3 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO). Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB: Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde Ilvesheim beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben genannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich einschließlich deren Begründungen können mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den zugrundeliegenden Gutachten, Informationen und weiteren Vorschriften im Rathaus, Bauabteilung, 1. OG, Zimmer 20, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim während der üblichen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Ilvesheim unter https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene bereitgestellt. Ilvesheim, den 16.04.2026 Thorsten Walther Bürgermeister

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2026

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.03.2026

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2026

Wirtschaftsplan 2026

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.03.2026

Wirtschaftsplan 2026

Wahlergebnisse live verfolgen

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate08.03.2026

Wahlergebnisse der Landtagswahl für Ilvesheim und den gesamten Wahlkreis Weinheim (Wahlkreis 39)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.02.2026

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Sanierungsarbeiten in der Scheffelstraße

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate24.02.2026

Ab 09. März 2026 (KW 11) beginnen die Sanierungsarbeiten in der Scheffelstraße. Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauphasen durchgeführt, um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Alle Anwohnerinnen und Anwohner haben in dieser Woche ein Informationsschreiben zum geplanten Bauverlauf erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis für die notwendigen Arbeiten. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen das Bauamt gern zur Verfügung. Bauamt Ilvesheim

Digital, landesweit, transparent: Baden-Württemberg erweitert sein Kompensationsverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate23.02.2026

Das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg wurde neu entwickelt und erweitert: Zusätzlich zu naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonto-Maßnahmen werden künftig auch weitere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst, etwa aus der Bauleitplanung, dem Artenschutz und Natura-2000. Das sorgt für mehr Transparenz, verbessert die Übersicht und hilft, Doppelnutzungen von Flächen zu vermeiden. Digitalisierung der Naturschutzverwaltung „Das neue Kompensationsverzeichnis ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung und Modernisierung der Naturschutzverwaltung des Landes“, so Umweltministerin Thekla Walker. Welche Maßnahmen in das Verzeichnis einzutragen sind, regelt die neue Kompensationsverzeichnis-Verordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Übersichtlich dargestellt werden die Maßnahmen in der neu entwickelten Online-Anwendung „Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW), die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bereitgestellt wird. Ausgleich für negative Auswirkungen auf die Natur Seit 2011 gibt es in Baden-Württemberg das Kompensationsverzeichnis. Es hält fest, wie negative Auswirkungen auf die Natur, etwa von Bauprojekten, ökologisch ausgeglichen oder abgemildert werden, um so die biologische Vielfalt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Zunächst diente das Verzeichnis nur der Dokumentation, Verwaltung und Überprüfbarkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Ökokonto-Maßnahmen. Auf Grundlage der neuen Verordnung wird das Verzeichnis konsequent zu einem umfassenden, digitalen und transparenten Verzeichnis naturschutzfachlich relevanter Eingriffe ausgebaut. Neu: Erfassung bauplanungsrechtlicher Maßnahmen Die neue Kompensationsverzeichnis-Verordnung regelt nun auch die Erfassung bauplanungsrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, sofern diese nicht auf der Eingriffsfläche des Bebauungsplans umgesetzt werden. Diese Maßnahmen wurden bislang auf nur kommunaler Ebene dokumentiert. Nun werden sie im landesweiten Kataster erfasst. Die Landesregierung hatte dies im Oktober 2019 im Eckpunktepapier zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ausdrücklich zugesagt. Digital abrufbar und nachvollziehbar Das erweiterte Kompensationsverzeichnis stellt die Maßnahmendaten künftig digital bereit und macht sie so einfacher und transparenter nachvollziehbar. Das erleichtert auch die Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen, wie Umweltministerin Walker betont: „Angesichts der Vielzahl von Kompensationsmaßnahmen ist es wichtig, den Überblick zu bewahren und zu vermeiden, dass Flächen doppelt zur Kompensation oder doch anderweitig genutzt werden. Mit dem neuen Kompensationsverzeichnis liefern wir ein gutes Werkzeug für die Behörden im Land, um dies langfristig und effektiv zu gewährleisten.“ Unterstützung durch die LUBW Die unteren Naturschutzbehörden führen das Kompensationsverzeichnis. Sie prüfen die Angaben der Zulassungs- und Genehmigungsbehörden sowie der Kommunen und erfassen die Maßnahmen im Verzeichnis. Die technische Umsetzung und der Betrieb des Verzeichnisses verantwortet die LUBW. „Wir unterstützen Nutzerinnen und Nutzer bei dieser Aufgabe. Zum Start des optimierten Onlineverzeichnisses wurden Schulungen durchgeführt. Jetzt stehen Schulungsvideos und ein Handbuch zur Verfügung und unsere Mitarbeitenden sind zentraler Ansprechpartner rund um die Anwendung“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Kompensationsverzeichnis über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen. Die öffentliche Plattform ist seit Herbst 2024 abrufbar und wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt. Künftig werden dort auch die seit Januar 2026 eintragungspflichtigen Maßnahmen transparent dargestellt.

Bekanntmachung - Neubau 380-kV-Umspannwerk Mannheim Ost

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate15.01.2026

Neubau 380-kV-Umspannwerk Mannheim Ost Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben: 1. Die TransnetBW GmbH hat