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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 21.02.2019
icon.crdate26.02.2019
1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR-Sitzung am 17.12.2019
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 21.02.20191. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR-Sitzung am
17.12.2019
1.1 Personalangelegenheit – Aufhebung des durch den Verwaltungsausschuss
gefassten Beschlusses vom 24.08.2011, dauerhafte Übertragung einer
Amtsleiterstelle an eine Mitarbeiterin; Beschluss.Beschlussvorschlag:
- Der am 24.08.2011 nicht-öffentlich gefasste Beschluss des
Verwaltungsausschusses der Gemeinde Ilvesheim, welcher die dauerhafte
Stellenübertragung an eine Mitarbeiterin beinhaltete, wird hiermit aufgehoben.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
1.2. Personalangelegenheit – unbefristete Weiterbeschäftigung einer
Beschäftigten im Standesamt der Gemeinde Ilvesheim; Beschluss.Beschlussvorschlag:
Das bisher befristet zur Erprobung ausgestaltete Beschäftigungsverhältnis mit einer
Mitarbeiterin, wird mit Wirkung ab 01.02.2019 unbefristet als Beschäftigungsverhältnis
fortgesetzt.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
1.3 Personalangelegenheit – hier Weiterbeschäftigung einer Mitarbeiterin im
Fachbereich Kämmerei; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Eine Mitarbeiterin wird mit Wirkung ab 14.04.2019 befristet weiterbeschäftigt für die
Einarbeitungszeit einer zurückkehrenden Kollegin bis einschließlich 31.10.2019.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.2. Durchführung der Europawahl, der Kreistagswahl und der Gemeinderatswahl
am 26. Mai 2019, Beschluss.
Hier:
a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
b) Bildung von Wahlbezirken, Ermittlung des Wahlergebnisses
c) Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Wahlorgane
d) Herstellung der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und Verwendung von
Wahlumschlägen
e) Organisation zur Ermittlung der WahlergebnisseBeschlussvorschlag:
a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss wird wie vorgeschlagen gewählt.
(Sofern kein Mitglied widerspricht, kann auch offen durch Handzeichen gewählt
werden, §37 (7) GemO)
b) Bildung von Wahlbezirken, Ermittlung des Wahlergebnisses
Die Verwaltung wird beauftragt die Wahlbezirke entsprechend zu bilden und die
Wahlergebnisse nach dem o.g. Zeitplan zu ermitteln.
c) Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Wahlorgane
Die Gemeinde Ilvesheim zahlt den ehrenamtlichen Wahlhelfern eine entsprechende
Entschädigung von 60,-€ pro Tag im Urnenwahlbezirk und 45,-€ im Briefwahlbezirk.
Montags werden jedem externen Wahlhelfer 60,-€ Aufwandsentschädigung pro Tag
gewährt, Mitarbeiter der Verwaltung erhalten die erbrachte Arbeitszeit und für die
Bereitschaft des Wahldienstes am Wahlsonntag einen Tag Sonderurlaub.
d) Herstellung der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und Verwendung von
Wahlumschlägen
Der Gemeinderat stimmt zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung
entsprechend vorzunehmen.e) Organisation zur Ermittlung der Wahlergebnisse
Der Gemeinderat stimmt zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung
(entsprechende Software) vorzunehmen.Die Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr
2019 hier: Einbringung des Haushaltsentwurfs der Verwaltung; BeschlussBeschlussvorschlag:
4. Organisationsuntersuchung im Bereich der Allgemeinen Verwaltung;
Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Gemeindeprüfanstalt BW mit der Durchführung
einer Organisationsuntersuchung für die Kernverwaltung, zum Angebotspreis von rund
28.000,-€ (Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand) zu betrauen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
5. Jahresausschreibung von Tiefbauarbeiten; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Firma Diringer & Scheidel, Mannheim, wird mit den Jahresarbeiten für Erdarbeiten,
Abwasserkanalarbeiten und Verkehrswegearbeiten beauftragt. Der Auftrag gilt bis
Ende 2020 mit der Option für 2021, es gilt der in der Sitzung vom 06. Februar 2019
vorgestellte Prozentsatz.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
17.12.2019
1.1 Personalangelegenheit – Aufhebung des durch den Verwaltungsausschuss
gefassten Beschlusses vom 24.08.2011, dauerhafte Übertragung einer
Amtsleiterstelle an eine Mitarbeiterin; Beschluss.Beschlussvorschlag:
- Der am 24.08.2011 nicht-öffentlich gefasste Beschluss des
Verwaltungsausschusses der Gemeinde Ilvesheim, welcher die dauerhafte
Stellenübertragung an eine Mitarbeiterin beinhaltete, wird hiermit aufgehoben.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
1.2. Personalangelegenheit – unbefristete Weiterbeschäftigung einer
Beschäftigten im Standesamt der Gemeinde Ilvesheim; Beschluss.Beschlussvorschlag:
Das bisher befristet zur Erprobung ausgestaltete Beschäftigungsverhältnis mit einer
Mitarbeiterin, wird mit Wirkung ab 01.02.2019 unbefristet als Beschäftigungsverhältnis
fortgesetzt.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
1.3 Personalangelegenheit – hier Weiterbeschäftigung einer Mitarbeiterin im
Fachbereich Kämmerei; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Eine Mitarbeiterin wird mit Wirkung ab 14.04.2019 befristet weiterbeschäftigt für die
Einarbeitungszeit einer zurückkehrenden Kollegin bis einschließlich 31.10.2019.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.2. Durchführung der Europawahl, der Kreistagswahl und der Gemeinderatswahl
am 26. Mai 2019, Beschluss.
Hier:
a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
b) Bildung von Wahlbezirken, Ermittlung des Wahlergebnisses
c) Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Wahlorgane
d) Herstellung der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und Verwendung von
Wahlumschlägen
e) Organisation zur Ermittlung der WahlergebnisseBeschlussvorschlag:
a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss wird wie vorgeschlagen gewählt.
(Sofern kein Mitglied widerspricht, kann auch offen durch Handzeichen gewählt
werden, §37 (7) GemO)
b) Bildung von Wahlbezirken, Ermittlung des Wahlergebnisses
Die Verwaltung wird beauftragt die Wahlbezirke entsprechend zu bilden und die
Wahlergebnisse nach dem o.g. Zeitplan zu ermitteln.
c) Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Wahlorgane
Die Gemeinde Ilvesheim zahlt den ehrenamtlichen Wahlhelfern eine entsprechende
Entschädigung von 60,-€ pro Tag im Urnenwahlbezirk und 45,-€ im Briefwahlbezirk.
Montags werden jedem externen Wahlhelfer 60,-€ Aufwandsentschädigung pro Tag
gewährt, Mitarbeiter der Verwaltung erhalten die erbrachte Arbeitszeit und für die
Bereitschaft des Wahldienstes am Wahlsonntag einen Tag Sonderurlaub.
d) Herstellung der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und Verwendung von
Wahlumschlägen
Der Gemeinderat stimmt zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung
entsprechend vorzunehmen.e) Organisation zur Ermittlung der Wahlergebnisse
Der Gemeinderat stimmt zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung
(entsprechende Software) vorzunehmen.Die Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr
2019 hier: Einbringung des Haushaltsentwurfs der Verwaltung; BeschlussBeschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat nimmt den in der Sitzung übergebenen Verwaltungsentwurf
der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim 2019 sowie
die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. - Der Gemeinderat verweist den Verwaltungsentwurf zur Vorberatung an den
Verwaltungsausschuss bzw. Gemeinderat.
4. Organisationsuntersuchung im Bereich der Allgemeinen Verwaltung;
Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Gemeindeprüfanstalt BW mit der Durchführung
einer Organisationsuntersuchung für die Kernverwaltung, zum Angebotspreis von rund
28.000,-€ (Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand) zu betrauen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
5. Jahresausschreibung von Tiefbauarbeiten; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Firma Diringer & Scheidel, Mannheim, wird mit den Jahresarbeiten für Erdarbeiten,
Abwasserkanalarbeiten und Verkehrswegearbeiten beauftragt. Der Auftrag gilt bis
Ende 2020 mit der Option für 2021, es gilt der in der Sitzung vom 06. Februar 2019
vorgestellte Prozentsatz.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.