Die Gemeinde informiert
icon.crdate28.07.2017
Informationen für Hundehalter
Anleinpflicht für Hunde
Bitte beachten Sie, dass nach unserer überarbeiteten Polizeiverordnung eine Anleinpflicht für Hunde in bestimmten Bereichen unseres Gemeindegebietes gilt. Im Innenbereich, in Grün- und Erholungsanlagen, auf besonders gekennzeichneten Wegen und in den Kleingarten-Anlagen müssen Hunde an die Leine genommen werden.
- Innenbereich
Der Innenbereich, oder genauer „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ sind im § 34 Baugesetzbuch festgelegt. Einfach gehalten kann man sagen, dass der Innenbereich bis zum Ortsrand geht. Hierbei gilt für die Randwege: sind die Hauseingänge auf der Randwegseite, herrscht Leinenpflicht, sind sie auf der Parallelstraße, darf der Hund frei laufen.
- Öffentliche Grün- und Erholungsflächen
Diese sind in der Regel durch Hinweisschilder gekennzeichnet, aber z.B. auch das Stadion und der Baumlehrpfad fallen in diese Kategorie.
- Besonders gekennzeichnete Wege
Insbesondere der Radweg Richtung Ladenburg und der Sommerdamm sind auf Grund des Begegnungsverkehrs mit einer Leinenpflicht versehen.
- Kleingarten-Anlagen
Auch in den Kleingarten-Anlagen müssen die Hunde angeleint werden.
- Spielplätze und Liegewiesen
Eigentlich selbstverständlich aber trotzdem nochmal geregelt ist die Anleinpflicht auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen. Dort besteht ein großes Konfliktpotential, dem diese Regelung entgegenwirken soll. Hierzu zählt auch die neu errichtete alla hopp!-Anlage.
- Schutzgebiete
Während im Naturschutzgebiet das Verlassen der Wege sowie das Freilaufenlassen von Hunden generell verboten sind, sind im Landschaftsschutzgebiet Handlungen, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen untersagt.
Eine Übersicht über die Lage der Grünanlagen und Schutzgebiete sowie weitere nützliche Tipps zum Thema Hunde in Ilvesheim können Sie sich mit unserer Broschüre „Rund um den Hund“ verschaffen, die im Rathaus ausliegt.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne unter 0621/49660-0 bei uns – das Team unseres Ordnungsamtes hilft Ihnen gerne weiter.
Der Hund und seine Hinterlassenschaften
Seit dem 17.04.2015 gilt die neue Polizeiverordnung. In dieser ist im § 11 geregelt, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Sollte dies doch einmal geschehen, sind die Hinterlassenschaften unverzüglich zu beseitigen.
Hierzu hat die Gemeinde Ilvesheim an vielen Stellen auf der Gemarkung Hundekotbeutelspender aufgestellt und auch entsprechend viele Müllbehälter stehen in und um Ilvesheim. Eine Übersicht über die aufgestellten Spender und die Lage der Grünanlagen sowie weitere nützliche Tipps zum Thema Hunde in Ilvesheim können Sie sich mit unserer Broschüre „Rund um den Hund“ verschaffen, die im Rathaus ausliegt.
Achtung: Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind private Grundstücke, diese dürfen auch nicht betreten werden, wenn sie scheinbar brach liegen. Dies gilt auch für Ihren Hund – und vor allem für seine Hinterlassenschaften. Denn aus diesen können schadhafte Erreger in die Lebens- und Futtermittel gelangen und Krankheiten auslösen.
Sollten Sie noch Fragen haben, einen leeren Spender oder einen übervollen Mülleimer bemerken, melden Sie sich gerne unter 0621/49660-0 bei uns – das Team unseres Ordnungsamtes hilft Ihnen gerne weiter.
Erweiterung der Anleinpflicht
In der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2017 wurde beschlossen, dass die Anleinpflicht für Hunde um die Fläche des Festplatzes, des Parkplatzes sowie die Zuwege zum Damm und den Weg, der durch die alla hopp!-Anlage verläuft, ergänzt wird.
Am 26.03.2015 wurde die neue Polizeiverordnung der Gemeinde Ilvesheim vom Gemeinderat beschlossen. Hierbei wurden mehrere besonders gekennzeichnete Wege festgelegt, auf denen die Anleinpflicht zusätzlich zu den allgemein festgesetzten Bereichen (Innenbereich nach §§ 30-34 BauGB, Grün- und Erholungsanlagen und die Kleingartenanlage) gilt. Weitere gekennzeichnete Wege sind vom Gemeinderat festzulegen.
Auf Grund des Neubaus der alla hopp!-Anlage und dem damit einhergehenden Verkehr sowie der großen Anzahl an Kindern, die sich auf dem Gelände bewegen, wird auf der neu gestalteten Fläche mit heutigem Datum die Anleinpflicht für Hunde festgelegt. Die alla hopp!-Anlage selbst hat ein generelles Hundeverbot, hier darf der Hund auch nicht angeleint mitgeführt werden.