Ehrungsrichtlinien für besonderes ehrenamtliches Engagement
icon.crdate25.05.2009
vom
20. Mai 2009
§ 1
Verleihungsgrundsätze
Der Gemeinde Ilvesheim ist es ein besonderes Anliegen, das ehrenamtliche Engagement zu fördern. Daneben macht es sich die Gemeinde zur Aufgabe, herausragende Leistungen und Verdienste ihrer Bürgerinnen und Bürger zu würdigen.
Mit einer Ehrung werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die durch ihre Leistungen in besonderer und hervorragender Weise der Gemeinde Ilvesheim und ihrer Bürgerschaft gedient haben.
§ 2
Ehrungen des bürgerschaftlichen Engagements
1. Ehrenbürgerrecht
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist die höchste Auszeichnung durch die Gemeinde. Es wird nach Maßgabe des § 22 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg verliehen.
Das Ehrenbürgerrecht kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in besonders außergewöhnlichem Maß außerhalb ihrer beruflichen Pflichten um die Belange der Gemeinde und der Allgemeinheit verdient gemacht haben. Die Verleihung erfolgt in besonders feierlicher Form durch Überreichung einer Urkunde.
2. Ehrennadel der Gemeinde Ilvesheim
Die Ehrennadel kann erhalten, wer sich in besonders hohem Maße um die Gemeinde auf kommunalpolitischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und/oder sportlichem Gebiet verdient gemacht hat.
Die Ehrennadel wird mit einer Urkunde verliehen. Die Urkunde enthält den Namen der/des Geehrten, eine kurze Würdigung der Verdienste und das Datum des Gemeinderatsbeschlusses.
Um die Bedeutung der Auszeichnung hervorzuheben, sollen jährlich in der Regel nicht mehr als 2 Personen mit der Ehrennadel ausgezeichnet werden.
3. Bürgerurkunde mit Anstecknadel
Die Bürgerurkunde mit Anstecknadel kann erhalten, wer sich in besonderem Maße um die Gemeinde verdient gemacht hat. Die Bürgerurkunde enthält den Namen der/des Geehrten mit dem Zusatz „Für besondere Verdienste um die Gemeinde Ilvesheim“.
Es können jährlich bis zu 10 Personen mit der Bürgerurkunde ausgezeichnet werden.
§ 3
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern sowie Kulturschaffende
Zur Anerkennung der im Laufe eines Kalenderjahres erzielten Leistungen auf dem Gebiet des Sports und im kulturellen Bereich stiftet die Gemeinde Ilvesheim für besonders erfolgreiche aktive Vereinsmitglieder und Einwohner eine Ehrung in drei Abstufungen:
1.1. Gold Für den 1. Platz bei einer deutschen oder den 1. bis 3. Platz bei einer internationalen Meisterschaft. Für besonders herausragende Leistungen auf kulturellem Gebiet mit überregionaler Bedeutung für die Gemeinde (bundesweit, international).
1.2. Silber Für den 2. und 3. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft, die Teilnahme bei einer internationalen Meisterschaft, den 1. Platz bei einer Baden-Württembergischen oder höherwertigen Meisterschaft. Für besonders herausragende Leistungen auf kulturellem Gebiet mit regionaler Bedeutung (landesweit).
1.3. Bronze Für die Teilnahme bei einer Deutschen Meisterschaft, den 2. und 3. Platz bei einer Regionalmeisterschaft, d.h. einer Baden-Württembergischen oder höherwertigen Meisterschaft und den 1. Platz bei einer Kreismeisterschaft. Für besonders herausragende Leistungen auf kulturellem Gebiet mit lokaler Bedeutung.
1.4. Einer Meisterschaft gleichgestellt werden Berufungen in entsprechende Auswahlmannschaften und Erfolge bei Rundenwettkämpfen.
1.5. Preisverleihungen der Fachverbände, die Meisterschaften gleichstehen (Pokalwettbewerbe etc.), werden entsprechend behandelt.
2. Die Medaille wird in einem Jahr nur einmal pro Person verliehen. Nach dreimaliger Wiederholung einer Ehrung in der entsprechenden Stufe ohne Unterbrechung erfolgt eine Ehrung in der nächst höheren Stufe.
3. Jeder bzw. jede zu Ehrende erhält zusätzlich eine Urkunde überreicht. Bei Mannschaftsehrungen wird dem Verein zusätzlich eine gesonderte Urkunde ausgehändigt.
4. Voraussetzung für die Ehrung ist die Qualifikation im entsprechenden Fachverband. Die Wettbewerbe müssen vom jeweiligen Verband anerkannt sein.
5. Einwohner der Gemeinde Ilvesheim, die in auswärtigen Vereinen entsprechende Erfolge erzielen, werden ebenfalls geehrt.
§ 4
Anerkennung des Ehrenamtes durch ein Gutscheinsystem
Als Anerkennung für geleistete ehrenamtliche Arbeit vergibt die Gemeinde Ilvesheim einmal im Jahr so genannte „Ehrenamts-Bons“. Hier sollen vor allem die Personen berücksichtigt werden, die nicht unter die besonderen Ehrungsrichtlinien der Gemeinde Ilvesheim fallen.
1. Die Ehrenamts-Bons sind für das Kalenderjahr nach der Ausstellung gültig. Die einzelnen Gutscheine gelten für gemeindlichen Einrichtungen (Frei-, Hallenbad, Bücherei etc) und sind übertragbar.
2. Die Anzahl der Ehrenamts-Bons ist bei Vereinen analog der Mitgliederzahl vorgesehen. Um die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Jugendarbeit zu unterstreichen, werden hierfür zusätzliche E-Bons analog der Anzahl der Mitglieder in den Jugendabteilungen vergeben.
Mitglieder insg. | Bons | davon Jugendliche | Bons |
unter 50 | 1 (alle 2 Jahre) | ||
50 - 99 | 1 | 10 bis 49 | 1 |
100 – 299 | 2 | 50 – 99 | 2 |
300 – 499 | 3 | 100 – 199 | 3 |
500 – 999 | 4 | 200 – mehr | 4 |
1000 – 2000 | 5 |
3. Bei der Auswahl der Personen für einen Ehrenamts-Bons müssen sich die Antragsteller an folgenden Kriterien orientieren: Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mit einer gewissen Verantwortung verbunden sein und dem Wohl der Allgemeinheit dienen; eine reine Vereinsmitgliedschaft reicht nicht aus. Das Engagement kann für die Gemeinde, in Vereinen, in Kirchen o. ä. erfolgen.
§ 5
Verfahren
1. Ehrungen können nur auf Vorschlag erfolgen.
2. Vorschlagsberechtigt für alle Ehrungen nach diesen Richtlinien sind die Einwohner der Gemeinde, insbesondere die Mitglieder des Gemeinderates, der Bürgermeister sowie die örtlichen Vereine, Organisationen und kirchlichen Gruppen.
3. Die Überprüfung der Vorschläge und Durchführung der Ehrung erfolgt durch die Verwaltung.
4. Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes entscheidet der Gemeinderat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung.
5. Die Entscheidungen über weitere zu erfolgende Ehrungen nach diesen Richtlinien trifft der Gemeinderat mit absoluter Mehrheit in nicht-öffentlicher Sitzung.
6. Unabhängig von den Festlegungen dieser Richtlinien kann der Gemeinderat über Verleihungen im Einzelfall entscheiden.
7. Die Ehrungen werden vom Bürgermeister im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung oder in anderer würdiger Form verliehen.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Ziffer III „Prämien für errungene Meisterschaften“ der Vereinsförderrichtlinien vom 20.04.2000 i.d.F. vom 26.02.2003 außer Kraft.
Ilvesheim, 20. Mai 2009
Andreas Metz
Bürgermeister