Bekanntgabe des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim über die Gesamthärte des gelieferten Trinkwassers
Bekanntgabe des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim über die Gesamthärte des gelieferten Trinkwassers
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser, das von der MVV AG, Mannheim bezogen wird.
Gemäß den Vorgaben des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes die Wasserversorgungsunternehmen mindestens einmal jährlich die Gesamthärte des gelieferten Trinkwassers bekanntzugeben.
Die Gesamthärte des Trinkwassers in der Gemeinde Ilvesheim lag 2025 bei 3,6 mmol/l (± 0,1 mmol/l) bzw. 20,0 °dH (± 0,6 °dH). Die Waschmitteldosierung ist daher gemäß der Empfehlung für den Härtebereich „hart“ vorzunehmen.
Das Trinkwasser kommt ungechlort zur Verteilung.
Weitere Informationen zum gelieferten Trinkwasser finden Sie auf der Homepage unseres Wasserlieferanten www.mvv.de unter der Rubrik „Wasser/Wasserqualität“.
Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim, 20.01.2026
Bürgerentscheid am 13.12.2015 Amtliches Endergebnis
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2015, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Ilvesheim das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 13.12.2015 amtlich festgestellt.
Der Gemeindewahlausschuss stellt fest:
Zur Abstimmung stand folgende Frage: Soll die Gemeinde ein Kombibad in der vom Gemeinderat am 23.7.2015 beschlossenen Variante bauen?
Abstimmungsberechtigt waren 7.183 Bürger. Es wurden 3.117 Stimmzettel abgegeben, wobei 8 üngültig waren und 3.109 gültig.
Von 3.109 gültigen Stimmen entfielen auf JA 2.049 Stimmen, auf NEIN 1.060 Stimmen.
Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der 7.183 Stimmberechtigten (= 1.437 Stimmen) beträgt.
Die Mehrheit der gültigen Stimmen entfiel auf JA. Die Zahl der gültigen JA-Stimmen beträgt mehr als 20% der Stimmberechtigten.
Es ist demnach ein bindender Bürgerentscheid zustande gekommen. Der Beschluss des Gemeinderats vom 23.7.2015 hat Gültigkeit.






