Die Gemeinde informiert
icon.crdate15.03.2017
Erweiterung der Anleinpflicht für Hunde um die Fläche des Festplatzes, des Parkplatzes sowie die Zuwege zum Damm und den Weg, der durch die alla hopp!-Anlage verläuft
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Hundehalter
in der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2017 wurde beschlossen, dass die Anleinpflicht für Hunde um die Fläche des Festplatzes, des Parkplatzes sowie die Zuwege zum Damm und den Weg, der durch die alla hopp!-Anlage verläuft, ergänzt wird.
Am 26.03.2015 wurde die neue Polizeiverordnung der Gemeinde Ilvesheim vom Gemeinderat beschlossen. Hierbei wurden mehrere besonders gekennzeichnete Wege festgelegt, auf denen die Anleinpflicht zusätzlich zu den allgemein festgesetzten Bereichen (Innenbereich nach §§ 30-34 BauGB, Grün- und Erholungsanlagen und die Kleingartenanlage) gilt. Weitere gekennzeichnete Wege sind vom Gemeinderat festzulegen.
Auf Grund des Neubaus der alla hopp!-Anlage und dem damit einhergehenden Verkehr sowie der großen Anzahl an Kindern, die sich auf dem Gelände bewegen, wird auf der neu gestalteten Fläche mit heutigem Datum die Anleinpflicht für Hunde festgelegt. Die alla hopp!-Anlage selbst hat ein generelles Hundeverbot, hier darf der Hund auch nicht angeleint mitgeführt werden.
Ihr Bürgermeisteramt
in der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2017 wurde beschlossen, dass die Anleinpflicht für Hunde um die Fläche des Festplatzes, des Parkplatzes sowie die Zuwege zum Damm und den Weg, der durch die alla hopp!-Anlage verläuft, ergänzt wird.
Am 26.03.2015 wurde die neue Polizeiverordnung der Gemeinde Ilvesheim vom Gemeinderat beschlossen. Hierbei wurden mehrere besonders gekennzeichnete Wege festgelegt, auf denen die Anleinpflicht zusätzlich zu den allgemein festgesetzten Bereichen (Innenbereich nach §§ 30-34 BauGB, Grün- und Erholungsanlagen und die Kleingartenanlage) gilt. Weitere gekennzeichnete Wege sind vom Gemeinderat festzulegen.
Auf Grund des Neubaus der alla hopp!-Anlage und dem damit einhergehenden Verkehr sowie der großen Anzahl an Kindern, die sich auf dem Gelände bewegen, wird auf der neu gestalteten Fläche mit heutigem Datum die Anleinpflicht für Hunde festgelegt. Die alla hopp!-Anlage selbst hat ein generelles Hundeverbot, hier darf der Hund auch nicht angeleint mitgeführt werden.
Ihr Bürgermeisteramt