Die Gemeinde informiert
icon.crdate18.07.2017
Ruhezeiten für Haus- und Gartenarbeiten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in letzter Zeit erreichten uns wieder vermehrt Anfragen bezüglich der Ruhezeiten bei der Haus- und Gartenarbeit.
Grundsätzlich gilt bei der Haus- und Gartenarbeit die Regelung aus § 5 der Polizeiverordnung der Gemeinde Ilvesheim:
Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von Montag bis Freitag von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren und von Rasenmähern, das Hämmern, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. ä.
Ausnahmen hiervon bilden Geräte und Maschinen, die in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) entsprechende Regelungen haben. Grundsätzlich dürfen die im dortigen Anhang aufgeführten Geräte und Maschinen Montag-Samstag von 7-20 Uhr betrieben werden. Mittagsruhe gibt es hier keine. Jedoch finden sich auch hier Ausnahmen. Insbesondere Freischneider, Rasentrimmer und Laubbläser dürfen nur eingeschränkt betrieben werden, sofern sie nicht mit dem Umweltzeichen 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.
Auch für Spielplätze, Tierlärm und sonstige störende Tätigkeiten gelten Ruhezeiten, die Sie unserer Polizeiverordnung entnehmen können.
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an das Ordnungsamt im Rathaus Ilvesheim unter der Rufnummer 0621/49660-0 wenden.
in letzter Zeit erreichten uns wieder vermehrt Anfragen bezüglich der Ruhezeiten bei der Haus- und Gartenarbeit.
Grundsätzlich gilt bei der Haus- und Gartenarbeit die Regelung aus § 5 der Polizeiverordnung der Gemeinde Ilvesheim:
Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von Montag bis Freitag von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren und von Rasenmähern, das Hämmern, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. ä.
Ausnahmen hiervon bilden Geräte und Maschinen, die in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) entsprechende Regelungen haben. Grundsätzlich dürfen die im dortigen Anhang aufgeführten Geräte und Maschinen Montag-Samstag von 7-20 Uhr betrieben werden. Mittagsruhe gibt es hier keine. Jedoch finden sich auch hier Ausnahmen. Insbesondere Freischneider, Rasentrimmer und Laubbläser dürfen nur eingeschränkt betrieben werden, sofern sie nicht mit dem Umweltzeichen 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.
Auch für Spielplätze, Tierlärm und sonstige störende Tätigkeiten gelten Ruhezeiten, die Sie unserer Polizeiverordnung entnehmen können.
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an das Ordnungsamt im Rathaus Ilvesheim unter der Rufnummer 0621/49660-0 wenden.