Die Gemeinde informiert
icon.crdate19.09.2017
Rückschnitt von Anpflanzungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen
Über die Frühjahrs- und Sommermonate sind in vielen Gärten die Bäume, Blumen und Büsche in die Höhe und Breite geschossen. Der Rückschnitt ist während der besonderen Schutzzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz möglich, größere Maßnahmen dürfen jedoch nur außerhalb der Schutzzeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei an öffentliche Flächen grenzenden Grundstücken auf die Einhaltung des sogenannten Lichtraumprofils zu achten ist. Hierbei liegt die einzuhaltende Mindesthöhe über Geh- und Radwegen bei 2,50m und bei Straßen bei 4,50m. Bewuchs, der in diesem Bereich auf den Verkehrsraum hinauswächst, ist durch den Eigentümer zu entfernen. Damit soll eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer verhindert werden, die sonst auf die Straße ausweichen müssten. Vor allem für Kinder besteht hier ein erhöhtes Unfallrisiko.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder einen gefährlichen Grünbewuchs bemerken, melden Sie sich gerne unter 0621/49660-0 bei uns – das Team unseres Ordnungsamtes hilft Ihnen gerne weiter.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei an öffentliche Flächen grenzenden Grundstücken auf die Einhaltung des sogenannten Lichtraumprofils zu achten ist. Hierbei liegt die einzuhaltende Mindesthöhe über Geh- und Radwegen bei 2,50m und bei Straßen bei 4,50m. Bewuchs, der in diesem Bereich auf den Verkehrsraum hinauswächst, ist durch den Eigentümer zu entfernen. Damit soll eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer verhindert werden, die sonst auf die Straße ausweichen müssten. Vor allem für Kinder besteht hier ein erhöhtes Unfallrisiko.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder einen gefährlichen Grünbewuchs bemerken, melden Sie sich gerne unter 0621/49660-0 bei uns – das Team unseres Ordnungsamtes hilft Ihnen gerne weiter.