Karten Informationen zu Freibad Ilvesheim & Ladenburg
icon.crdate24.04.2019
Rückgabe Zehnerkarten für das Freibad Ilvesheim und Verkauf von Familienkarten für das Freibad in Ladenburg
Rückgabe Zehnerkarten für das Freibad Ilvesheim
und
Verkauf von Familienkarten für das Freibad in Ladenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,Das Ilvesheimer Freibad konnte ab der Sommersaison 2018 aufgrund gravierender technischer Mängel leider nicht mehr geöffnet werden.Um den bisherigen Nutzern unseres Freibads in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung eines Neubaus Alternativen zu bieten, hat die Gemeinde Ilvesheim auch für die Badesaison 2019 mit der Stadt Ladenburg folgende Vereinbarung getroffen:Noch nicht vollständig genutzte Zehnerkarten des Ilvesheimer Freibads können im Freibad der Stadt Ladenburg ohne Aufpreis verwendet werden.Falls Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen möchten, können Sie noch nicht vollständig aufgebrauchte Zehnerkarten donnerstags in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr bei der Gemeindekasse Ilvesheim, 2. OG, Zimmer 31, zurückgeben. Das vorhandene Restguthaben wird Ihnen in bar ausgezahlt werden.Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in Ilvesheim Familienkarten für das Freibad der Stadt Ladenburg zu erwerben.Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt ab dem 29.04.2019 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Bürgerdienst im EG des Rathauses; das Freibad der Stadt Ladenburg wird voraussichtlich am 11.05.2019 geöffnet.Bitte beachten Sie folgende Hinweise:Nur Ilvesheimer Bürger/Einwohner können Familienkarten erwerben; für Nicht-Ilvesheimer besteht die Möglichkeit Familienkarten im Rathaus der Stadt Ladenburg, Bürgerbüro, zu erwerben.Für den Erwerb der Familienkarten gelten die Regelungen in der Badegebührensatzung der Stadt Ladenburg in ihrer aktuellen Fassung (www.ladenburg.de).Es werden zwei Varianten von Familienkarten angeboten:Typ A (derzeit 130 Euro) - Zwei Erwachsene mit Kind/ern
Typ B (derzeit 80 Euro) - Ein Erwachsener mit Kind/ernJedes Familienmitglied erhält eine eigenständig nutzbare Eintrittskarte, hierfür ist ein Lichtbild für jede Person (Passbildgröße) erforderlich. Das Lichtbild muss nicht die Anforderungen für einen Personalausweis oder Reisepass erfüllen; es muss nur dem Passbildformat entsprechen. Das Passbild wird bereits beim Erwerb der Eintrittskarten im Rathaus benötigt.Falls bei Ehegatten oder eheähnlichen Gemeinschaften zweier gleich- oder verschiedengeschlechtlicher Personen eine Person keine Familienkarte erwerben möchte, wird dieser Fall zur Familienkarte Typ B zugeordnet.Fachbereich 1 Hauptamt, 25.04.2019