Flurbereinigung Ilvesheim (L 597)
Ankündigung von Vermessungsarbeiten Az.: 52.02-3286-E 3
Rhein-Neckar-Kreis / Stadtkreis Mannheim
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, kündigt hiermit nach
§ 17 Abs. 2 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) an , dass ab dem 27.05.2019 Vermessungsarbeiten zur Feststellung der Gebietsgrenze des Flurbereinigungsgebietes durchgeführt werden.
Rhein-Neckar-Kreis / Stadtkreis Mannheim
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, kündigt hiermit nach
§ 17 Abs. 2 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) an , dass ab dem 27.05.2019 Vermessungsarbeiten zur Feststellung der Gebietsgrenze des Flurbereinigungsgebietes durchgeführt werden.
Die hiervon betroffenen Flurstücke sind aus der Gebietskarte ersichtlich. Diese kann auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren unter www.lgl-bwl.de/3286 , dann unter Punkt „Anordnung“ – „Gebietskarte vom 21.02.2019“ und während den allgemeinen Dienststunden im Amt für Flurneuordnung in Sinsheim eingesehen werden.
Zur Feststellung der Gebietsgrenze ist es erforderlich, dass die mit der Vermessung beauftragten Personen die Flurstücke im Flurbereinigungsgebiet, als auch die daran angrenzenden Flurstücke betreten. Es wird darauf hingewiesen, dass die beauftragten Personen gemäß § 17 Abs. 1 (VermG) und § 35 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) berechtigt sind, die Flurstücke zu betreten und die notwendigen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke können hierbei anwesend sein.
Die Feststellung der Gebietsgrenze wird aufgrund von § 56 FlurbG vorgenommen.
Das Amt für Flurneuordnung bittet um Beachtung.
Für weitergehende Fragen zu den Vermessungarbeiten setzen Sie sich bitte mit Herrn Roland Thomas, Tel. (07261) 9466-5102, Roland.Thomas(@)rhein-neckar-kreis.de und bei Fragen zum Flurbereinigungsverfahren mit Herrn Frank Holtmann, Tel. (07261) 9466-5421, Frank.Holtmann(@)rhein-neckar-kreis.de bzw. mit Herrn Robert Böhrer , Tel. (07261) 9466-5429, Robert.Boehrer(@)rhein-neckar-kreis.de in Verbindung.
Sinsheim,den 14.05.2019
gez. Frank Holtmann
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon 07261-9466-5400
Telefax 07261-9466-5454
E-Mail: flurneuordnungsamt(@)rhein-neckar-kreis.de






