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Amtliche Mitteilungen

Informationen zum Coronavirus

icon.crdate28.03.2020

Informationen zum Coronavirus

Seit fast zwei Monaten im „Coronamodus“: Blick hinter die Kulissen des Gesundheitsamts, in dem täglich gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie angekämpft wird

Rückblickend könnte es sein, dass im Rhein-Neckar-Kreis der 2. April der Wendepunkt der Corona-Krise war. Denn an diesem Tag verzeichnete das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis erstmals mehr genesene Personen als neue Fälle, also Menschen, die positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden sind. Seitdem sinkt die Zahl der „aktiven“ Fälle im Landkreis und der Stadt Heidelberg, für die das Gesundheitsamt ebenfalls zuständig ist, langsam, aber kontinuierlich. „Wir hoffen natürlich, dass die Zahl der Neuinfizierten weiterhin so gering wie in den vergangenen Tagen bleibt beziehungsweise nach Möglichkeit noch weiter sinkt“, sagt der stellvertretende Amtsleiter Dr. Andreas Welker. Unter seiner Federführung bereitete sich das Gesundheitsamt bereits vor über zwei Monaten auf die drohende Pandemie vor. Spätestens seit dem 27. Februar, als im Rhein-Neckar-Kreis der erste bestätigte Covid-19-Fall vorlag, befinden sich alle Mitarbeitenden im „Coronamodus“. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Herausforderungen das Gesundheitsamt seit über sieben Wochen tagtäglich unter anderem meistern muss, hat die Pressestelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis wichtige Projekte und Zahlen aus dieser Zeit zusammengestellt. Personalintensive ErmittlungsgruppeEin Hauptaugenmerk galt gleich zu Beginn dem Aufbau von zusätzlichem Personal, um die Fälle schnell bearbeiten und nachverfolgen zu können. So arbeiteten in einer speziell eingerichteten Ermittlungsgruppe zeitweise über 50 Personen, die sich aus Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes zusammensetzt und von Famulanten (Medizinstudierende im Praktikum) unterstützt werden. Das Ermittlungsteam macht die Kontaktpersonen der mittlerweile über 1100 mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Menschen im Kreis und in der Stadt ausfindig, kontaktiert diese (insgesamt sind es bislang knapp 3200) und leitet weitere Maßnahmen wie etwa Quarantänebescheide in die Wege. Personalintensiv ist auch das Infotelefon, welches das Gesundheitsamt bereits Ende Januar speziell für Fragen in Bezug auf das Coronavirus anbot und damit bundesweit eine Vorreiterrolle einnahm. Seitdem wurden im Schichtbetrieb täglich, zeitweise sogar von 7.30 bis 21 Uhr, weit über 30 000 Anrufe entgegengenommen. Über die Hotline werden auch die Codes vergeben, mit denen als Verdachtsfälle eingestufte Bürgerinnen und Bürger einen Abstrich vornehmen lassen können. Auf diese Art und Weise wurden bislang (Stand 16. April) über 6500 Personen auf eine Infektion mit SARS-Cov-2 getestet. Zunächst erfolgten diese Abstriche in der Uniklinik Heidelberg, ehe seit dem 18. März in Schwetzingen und zusätzlich seit dem 26. März auch in Heidelberg die Tests in zwei mobilen Corona-Abstrichzentren unter der direkten Regie des Gesundheitsamts möglich sind. Für die Betreuung der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen wurden zudem gemeinsam mit der Uniklinik Heidelberg sogenannte „Corona-Taxis“ an den Start gebracht, für die der Rhein-Neckar-Kreis Fahrzeuge und Fahrer stellt. In Windeseile eigene Datenbank für Erfassung der Fälle programmiertNeben dem Gesundheitsamt schaltete auch der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik blitzschnell in den „Coronamodus“. „In Windeseile haben unsere Kollegen von der EDV eine Datenbank programmiert, die uns die Erfassung, Verfolgung und Auswertung der Fälle, Kontaktpersonen und Testungen deutlich erleichtert“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamts, Dr. Rainer Schwertz. Die Software ist inzwischen sogar mit dem Laborsystem der Universitätsklinik verbunden und ermöglicht somit eine direkte Übernahme der Befunde. „Die derzeitige Situation erfordert für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt einen hohen persönlichen Einsatz mit Einschnitten in das Privatleben, wofür ich ihnen von ganzem Herzen danke“, sagt Landrat Stefan Dallinger. Optimistisch stimmt ihn die Tatsache, dass die Kontaktbeschränkungen Wirkungen zeigen und die Infizierten-Zahlen im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg zurückgehen. „Doch wir alle sollten weiter so verantwortungsvoll agieren: Abstand zu halten und die persönliche Mobilität auf das Nötigste zu beschränken, werden noch eine Weile die wichtigsten Corona-Regeln bleiben“, so der Landrat.

„Soforthilfe-Corona“

Am Sonntagabend hat das Kabinett die „Soforthilfe-Corona“ freigegeben. Damit gewährt das Land finanzielle Soforthilfen für Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Von diesem Mittwoch an (25. März) können Anträge gestellt werden.Die L-Bank zahlt das Geld aus.Die Förderrichtlinie hängt an."Soforthilfe-Corona"·       Zweck der Förderung? Die weltweit dynamische Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat massiv Deutschland und Baden-Württemberg erfasst und zu einer wirtschaftlich bedrohlichen Ausnahmesituation geführt. In nahezu allen Wirtschafts- und Lebensbereichen sehen sich Unternehmen mit gravierenden Nachfrage- und Produktionsausfällen, unterbrochenen Lieferketten, Stornierungswellen, Honorarausfällen, massiven Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüchen konfrontiert, die insbesondere für zahlreiche Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe existenzbedrohlich geworden sind.Daher hat die grün-geführte Landesregierung ein umfassendes Soforthilfeprogramm für die schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“) freigegeben, um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren. ·       Wie sieht die Förderung aus und wer erhält sie?o   Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu einer Höhe von maximal 30.000 Euro für drei Monate, der nach Unternehmensgröße abgestuft ist.o   Fördervoraussetzung sind eine unmittelbar infolge der Corona-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage oder Liquiditätsengpässe/ Umsatzeinbrüche/ Honorarausfälle (näheres hierzu in der angehängten Richtlinie, Seite 3)o   Antragsberechtigt sind Soloselbstständige (inkl. Freie Künstler*innen), Kleinst- und kleine Unternehmen (inkl. Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen) sowie Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten und Hauptsitz in Baden-Württemberg. Soloselbständige sind insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. ·       Art und Umfang der FörderungDie Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zuo   9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige,o   9.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,o   15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,o   30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen. •         Verfahren: Wie kommt man an die Förderung?o   Antragsformulareund notwendigen Erklärungen werden ab Mittwoch auf der Homepage des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums zu finden sein: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/o   Anträge können bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer eingereicht werden – bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (sachlich zuständig auch für alle Soloselbstständigen, Angehörigen der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft) sowie bei der jeweiligen Handwerkskammer. Die Kammern übernehmen die Vorprüfung der Antragsberechtigung und leiten die Anträge anschließend an die L-Bank zur Bewilligung weiter. o   Überweisung der Finanzhilfe erfolgt durch die L-Bank unmittelbar auf die Konten der antragstellenden Soloselbstständigen, Kleinst- und kleine Unternehmen oder Angehörigen der Freien Berufe. Weitere Unterstützungsangebote
(auch für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten)
·       Steuerliche Erleichterungen: Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus betroffen sind: Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet. Das Formular ist auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg  abrufbar unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus. ·       Förderinstrumente der L-Bank: Den Unternehmen – sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe – stehen darüber hinaus zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen die etablierten Förderinstrumente der L-Bank zur Verfügung. Dieses Instrumentarium kann jederzeit und in erforderlichem Umfang genutzt werden. Eine Übersicht der Hilfsangebote der L-Bank für Unternehmen, die durch das Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können unter nachfolgendem Link abgerufen werden. Dort finden Sie auch alle Nummern der Informations-Hotline bei der L-Bank. https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.htmlRichtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe("Soforthilfe Corona") (PDF-Dokument, 263,86 KB, 07.03.2023) ________________________________________________________________________________________________________

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) (PDF-Datei)Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen basieren auf den gestern zwischen Bund und Ländern erarbeiteten Leitlinien. Diese geänderte Corona Verordnung gilt bereits ab heute, Montag, den 23.03.2020.Die wichtigsten Änderungen ist: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des Hausstands gestattet. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist möglichst einzuhalten. ________________________________________________________________________________________________________

Gesundheitsamt informiert:

Coronavirus: Wann wird ein Test durchgeführt?Ist es eine Allergie, eine Erkältung oder habe ich mich mit dem Coronavirus infiziert? Viele besorgte Bürgerinnen und Bürger stellen sich diese Frage – und möchten sich sicherheitshalber auf das Coronavirus testen lassen.Für eine Testung ist eine telefonische Rücksprache mit dem Gesundheitsamt erforderlich. Für wen und wann ein Test sinnvoll ist, wird nach den Kriterien des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg entschieden, informiert die Behörde. Ein Test sollte demnach bei Personen durchgeführt werden, die•       grippeähnliche Symptome wie Husten und Fieber aufweisen UNDsich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet (abrufbar beim Robert-Koch- Institut unter www.rki.de )  aufgehalten habenODER •       grippeähnliche Symptome wie Husten und Fieber haben UNDin den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten.Diese Personen sollten sich telefonisch beim Gesundheitsamt melden. Wird ein Test für erforderlich erachtet, erhalten sie dort einen Code, mit dem sie im Test-Center einen entsprechenden Abstrich vornehmen lassen können. Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass eine Laboruntersuchung nur bei Krankheitszeichen durchgeführt wird, um die Ursache abzuklären. Bei gesunden Menschen ist ein Test auf das neuartige Coronavirus nicht aussagekräftig und bietet keine Sicherheit vor einer etwaigen späteren Erkrankung. Zum eigenen Schutz und dem der Mitmenschen sollten deshalb die aktuell angeordneten Maßnahmen – die Vermeidung von Sozialkontakten und die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln – dringend befolgt werden.Für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg ist die Gesundheitsamt-Hotline unter Tel. 06221 522-1881 (Mo-So von 7:30 bis 19 Uhr) erreichbar. Für allgemeine Fragen rund um das Coronavirus stehen zudem die Hotlines des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (Tel. 0711 904-39555), des Bundesministeriums für Gesundheit (Tel. 030 346465100) und der Unabhängigen Patientenberatung (Tel. 0800 0117722) zur Verfügung.Bei medizinischen Notfällen sollte eine Ärztin oder ein Arzt, ein Notdienst bzw. eine Notaufnahme möglichst nur nach telefonischer Voranmeldung aufgesucht werden.Mit Hilfe des als Anlage beigefügten Diagramms lässt sich eine Selbsteinschätzung des Infektionsrisikos vornehmen.
(Grafik: © Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)Anlage: Merkblatt_Coronavirus_Selbsteinschätzung (PDF-Dokument, 39,63 KB, 07.03.2023) ________________________________________________________________________________________________________

Coronavirus: Unterstützung für Firmen und Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de  ein umfangreiches Informationsangebot für Firmen und Unternehmen aufgebaut. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Beschäftigte oder Selbstständige erhalten in übersichtlicher Form zahlreiche gebündelte Informationen rund um die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Coronapandemie. Die Inforationen werden fortlaufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Die Seite ist unter diesem Link abrufbar: https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfeDarüber hinaus können sich Unternehmen bei wirtschaftsbezogenen Fragestellungen ab sofort an die Hotline der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr unter 06221 522-2167 oder 06221 522-2467. ________________________________________________________________________________________________________
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in Anbetracht der weiterhin dynamischen Lageentwicklung bezüglich der Verbreitung des Corona-Virus in Baden-Württemberg ist zum Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches und entschlossenes Vorgehen unerlässlich. Es bedarf weitreichender Maßnahmen, um die täglichen sozialen Kontakte zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu verzögern. Das übergeordnete Ziel ist, unser Gesundheitswesen zu entlasten, um die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Die Gemeinde Ilvesheim hat deshalb bereits in den letzten Tagen alle größeren Veranstaltungen bis zum 30. April abgesagt und ab Dienstag sind das Hallenbad, die Neckarhalle, das Bürgerhaus Hirsch, die Bibliothek und das Jugendzentrum bis auf weiteres geschlossen. Zudem hat die Bundesregierung die Schließung aller öffentlichen Spielplätze und gravierende Einschränkungen in Handel und Gastronomie verkündet. Ebenso ist seit Dienstag, 17.03. das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt erhalten nur Bürger und sonstige Besucher mit einem dringlichen Anliegen und einer bestätigten Terminvereinbarung. Andreas Metz
Bürgermeister ________________________________________________________________________________________________________

Verhaltenstipps

Tipps bei häuslicher Quarantäne (PDF-Datei)Tipps für Eltern (PDF-Datei)
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Die Gemeinde Ilvesheim schränkt den Zugang zum Rathaus ab dem 17. März ein

Persönliche Vorsprachen von Bürgerinnen und Bürgern nur noch bei unaufschiebbaren Angelegenheiten und nur noch nach TerminvergabeDie Gemeinde Ilvesheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort von persönlichen Vorsprachen abzusehen bzw. dies auf unaufschiebbare Angelegenheiten zu beschränken. Ob zur Klärung bestimmter Angelegenheiten das persönliche Erscheinen tatsächlich notwendig ist, soll zuerst telefonisch oder per E-Mail abgeklärt werden. Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen sollen auf postalischem Weg eingereicht werden.  Termine können entweder telefonisch bei den jeweiligen Sachbearbeiter/innen direkt oder über die zentrale Telefonnummer der Gemeinde 0621 / 49660-0 ausgemacht werden. Die entsprechenden Sachbearbeiter/innen können auf der Homepage der Gemeinde () abgerufen werden. - Alternativ können Sie Ihren Terminwunsch auch über die neu eingerichtete Terminvergabe übermitteln. Einfach eine E-Mail an folgende Adresse schicken: termin(@)ilvesheim.de. Ihre Email muss folgende Angaben enthalten, damit diese bearbeitet werden kann:                - Ihren vollständigen Namen, Vornamen (ggf. Anschrift)                - Ihr Anliegen (möglichst konkret, ggf. unter Angabe des entsprechenden Amtes)                - Telefonische Erreichbarkeit tagsüber                - TerminvorschlagEin/e Mitarbeiter/in wird sich daraufhin schnellstmöglich bei Ihnen melden um entweder den Termin zu bestätigen oder eine Alternative mit Ihnen zu vereinbaren. Hier können auch gerne Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten vereinbart werden.Diese Vorsichtsmaßnahme dient gleichermaßen dem Schutz von Besucherinnen und Besucher sowie den Mitarbeitern im Rathaus. Sie soll dazu beitragen, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten zu verlangsamen. ________________________________________________________________________________________________________

Nachbarschaftshilfe Ilvesheim

Das Coronavirus stellt uns alle vor eine gesellschaftliche Kraftprobe.
Sollten Sie zur Risikogruppe gehören (z.B. akut oder chronisch Kranke, Immungeschwächte, ältere Mitbürger/-innen), dann bleiben Sie bitte in den nächsten Tagen zu Hause.
Gefährden Sie nicht sich und andere.
Bitte zögern Sie nicht und lassen Sie uns wissen, wenn Sie eine helfende Hand benötigen.
Wir helfen, wo Hilfe benötigt wird. (Einkäufe, Botengänge, Abholung von Medikamenten…)

0621-18 06 56 02

nachbarschaftshilfe(@)spdilvesheim.de

Dies ist eine Initiative der SPD Ilvesheim in Kooperation mit der Gemeinde Ilvesheim, der Bürgerhilfe Ilvesheim, der Arbeiterwohlfahrt Ilvesheim und dem Sozialverband VdK Ilvesheim sowie vielen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Unterstützung angeboten haben. ________________________________________________________________________________________________________

Corona-Quarantäne und Maßnahmen: Die Nichteinhaltung kann Strafen und Bußgelder zur Folge haben

Um das Gesundheitssystem so gut wie möglich zu entlasten, muss eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Zudem muss die Ansteckungsgefahr für Risikogruppen reduziert werden, da für diese eine Infektion gefährlicher ist als für einen Großteil der Bevölkerung. „Es ist daher unabdingbar, dass alle Menschen in unserer Region die Anweisungen unseres Gesundheitsamtes bezüglich einer Quarantäne befolgen und ihrer sozialen Verantwortung nachkommen“, appelliert Landrat Stefan Dallinger an alle Bürgerinnen und Bürger. 

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis darauf hin, dass Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die von allen Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises erlassenen Allgemeinverfügungen Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen können. 
  • Zum Beispiel kann eine Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne den Tat-bestand der Körperverletzung erfüllen, welcher mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.

  • Zuwiderhandlungen gegen behördlich angeordnete vollziehbare Verbote von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG).

  • Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen sonstige vollziehbare Anordnungen nach § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG (Schließungen von Einrichtungen, Betrieben usw.) stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden (§ 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG).

  • Dies gilt jeweils auch für Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Anordnungen der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)
 „Wir alle wissen, dass die bislang beschlossenen Maßnahmen harte Ein-schnitte in das Leben von uns allen darstellen. Doch sie dienen einzig und allein dem Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren dynamischen Ausbreitung des Coronavirus – und deshalb müssen sich auch alle daranhalten“, so Landrat Dallinger.  ________________________________________________________________________________________________________  

Hinweise zur Corona-Krise in verschiedenen Sprachen:

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus ________________________________________________________________________________________________________

Zeitweise Aussetzung des vhs-Kursbetriebs

Aufgrund der weiterhin dynamischen Lageentwicklung bezüglich der Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg ist zum Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches und entschlossenes Vorgehen notwendig. Es bedarf weitreichender Maßnahmen, um die täglichen Kontakte zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu verzögern.

Daher hat die Volkshochschule Ladenburg-Ilvesheim e.V. beschlossen, dass der Kursbetrieb ab sofort bis vorerst Sonntag, den 19.04.2020 eingestellt wird.

Alle laufenden Kurse werden ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.
Alle in dem genannten Zeitraum beginnenden Kurse werden, wenn möglich, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns per Mail unter: anmeldung(@)vhs-ladenburg.de

Ihr Team der Volkshochschule Ladenburg-Ilvesheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________
Inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden. Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Die Zahl der Fälle in Deutschland steigt weiter an. Vor diesem Hintergrund und zum Schutz von besonders gefährdeten Personen (aufgrund Vorerkrankungen o.ä.), erfolgt seitens der Gemeindeverwaltung der Hinweis, mit der Bitte um Beachtung:
-          ab Bekanntmachungsdatum, bis vorerst einschließlich 30.04.2020, werden alle öffentlichen Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle abgesagt, den Veranstaltern gehen die entsprechenden Verfügungen zu.-          weitere Veranstaltungen werden derzeit geprüft und individuell beschieden. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland und in Ilvesheim wird derzeit insgesamt als mäßig eingeschätzt.Insofern raten wir dazu Ruhe zu bewahren und die gängigen Hygiene-Standards einzuhalten, hierzu zählt insbesondere regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife.

Internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland


- Gemeinde Ilvesheim, Ortspolizeibehörde - ________________________________________________________________________________________________________

Fragen rund um das Coronavirus: Infotelefon des Gesundheitsamts

Fragen rund um das Coronavirus: Infotelefon des Gesundheitsamts ab Samstag, 14. März, abends nur noch bis 19 Uhr erreichbar / Hotline bleibt täglich ab 7.30 Uhr besetztDas Infotelefon für Fragen rund um das Coronavirus des Gesundheitsamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, wird stark frequentiert. An manchen Tagen waren über 1000 Anrufe in der Zeit zwischen 7.30 Uhr bis 21 Uhr zu verzeichnen.

„Der Zwei-Schicht-Betrieb in der Hotline erfordert für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt einen hohen Einsatz mit Einschnitten in das Privatleben, wofür ich ihnen ebenso wie allen Mitarbeitenden im Gesundheitsamt in dieser besonderen Situation ganz herzlich danke“, sagt Landrat Stefan Dallinger. Weil jedoch insbesondere in den Abendstunden zwischen 19 und 21 Uhr das Anrufaufkommen sehr gering ist, hat er zusammen mit der Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, Doreen Kuss, beschlossen, dass die Hotline ab Samstag, 14. März, abends nur noch bis 19 Uhr erreichbar ist.

Unter der Servicenummer 06221/522-1881 geben also ab sofort täglich zwischen 7.30 Uhr und 19 Uhr Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes Antworten und Hinweise zu Themen wie Symptome und Inkubationszeit oder der Frage, wie man sich vor einer Ansteckung schützen kann. Zusätzlich wird dort auch beraten, für wen und wann eine Testung auf das Virus sinnvoll ist. „Unsere Hotline hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Bevölkerung frühzeitig wichtige Informationen erhalten hat. Damit ist es uns auch gelungen, andere Stellen in diesem Kontext zu entlasten“, lobt Dezernentin Kuss.

Weitere Infos zum Thema gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus sowie bei der Info-Hotline des Landesgesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0711/904-39555 (montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr). ________________________________________________________________________________________________________

Corona Virus – reduziertes Angebot von Bus & Bahn im VRN

Regionalverkehr stark eingeschränkt

Aufgrund des weltweit sich immer weiterverbreitenden Corona Virus erfolgt nun die Einstellung des Schulbetriebes sowie die Schließung der Kindertagesstätten u.a. in den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg, und damit auch in Teilen des VRN-Verbundgebietes. Die meisten Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) werden nun das Fahrplanangebot im Verbundgebiet sukzessive auf den Ferienfahrplan umstellen. Die Deutsche Bahn wird ab Dienstag ihren Regionalverkehr deutlich einschränken. Damit wird es einen ausgedünnten ÖPNV-Fahrplan geben, beim die Verkehrsunternehmen trotzdem alles Mögliche tun, die Fahrten aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation stets pünktlich durchzuführen.

„Wir möchten gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen sicherstellen, auch weiterhin einen stabilen und leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsgebiet anbieten zu können. An unsere Kunden richten wir die Bitte, sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplanmedien zu informieren, ob und wann die Linien vor Ort verkehren“, so Volkhard Malik, VRN-Geschäftsführer.

Vordertüren in Bussen bleiben geschlossen - Fahrkartenverkauf über Automaten, Onlineshop und den App`s

Um die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona Virus durch einsteigende Fahrgäste für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für die Fahrgäste selbst zu verringern bleiben als Schutzmaßnahme vor Infektionen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten die vorderen Türen in vielen Bussen der Verkehrsunternehmen im VRN-Verbundgebiet bis auf weiteres geschlossen. Die Fahrgäste werden gebeten, die zweite oder ggf. dritte vorhandene Tür für den Ein- und Ausstieg zu nutzen. Die vorderen Türen stehen allerdings als Notausstieg auch weiterhin zur Verfügung.
Der Fahrscheinkauf beim Busfahrer ist nicht mehr möglich, die Pflicht zum Erwerb eines Tickets bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Da für den Fahrtantritt weiterhin ein gültiges Ticket nötig ist, bittet wir die Kunden, ihre Fahrscheine bereits im Vorfeld der Fahrt zu erwerben, sofern man nicht bereits im Besitz einer Zeitkarte ist. Hierfür eignen sich neben Verkaufsstellen und Automaten insbesondere die digitalen Kanäle, wie die eTarif-App, die Handy-Ticket-App sowie die Print-at-home-Tickets im Online-Shop, mittels derer der Fahrscheinkauf bequem und bargeldlos möglich ist.

Eine weitere Vorsorgemaßnahme bei Regional- und Straßenbahnen ist ab sofort und bis auf weiteres das öffnen aller Türen automatisch an jeder Haltestelle. Damit wird vermieden, dass Kunden Haltewunschknöpfe oder Türöffner betätigen müssen.

Das Unterbinden des Vordereinstiegs sowie zentrales Öffnen und Schließen der Türen, wo möglich, dient ebenfalls einer Verminderung des Risikos von Ansteckungen.

Der VRN hält alle Fahrgäste dazu an, in den öffentlichen Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Gesundheitsbehörden, des Landes, der Kommunen und der Verkehrsunternehmen zu folgen und die notwendigen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten.

Es geht darum, die Daseinsvorsorge im Hinblick auf die Mobilitätsangebote für unsere Bürgerinnen und Bürger im VRN weiter zu sichern und ein verlässliches Leistungsangebot sowie eine stabile Versorgung zu gewährleisten und die Mobilität aufrecht zu erhalten.
Zusammenhalt und Solidarität ist dabei ganz wichtig.

Weitere Inforationen zur Aktualität des Verkehrsangebotes im VRN unter: www.vrn.de/verkehrsinformationen/meldungen/2413/ ________________________________________________________________________________________________________

Wegen Coronavirus: Hinweise zur Abfuhr der AVR Kommunal

Abfuhr im Rhein-Neckar-Kreis soll dauerhaft aufrecht erhalten werden

Die AVR Kommunal AöR führt ab dem 19.03.2020 ein Drei-Schicht-System zur Abfuhr der Abfälle ein. Abfälle sind ab 5:00 Uhr bereitzustellen.

Oberstes Ziel der AVR Kommunal ist die Aufrechterhaltung der Behälterabfuhr und der Abfuhr von Sperrmüll und Altholz. Um einer Infektionsgefahr des Abfuhrpersonals vorzubeugen, hat sich die AVR entschlossen, ab dem kommenden Donnerstag, 19.03.2020, die Abfuhr der Ab-fälle in ein Drei-Schicht-System einzuteilen. Die erste Schicht beginnt dann bereits um 05:00 Uhr morgens, sodass die Behälter nicht erst, wie bisher, um 06:00 Uhr am Grundstück bereit-stehen müssen, sondern bereits eine Stunde früher.

Die AVR bittet um Verständnis und ist weiterhin telefonisch für ihre Kunden unter den bekannten Telefonnummern erreichbar. ________________________________________________________________________________________________________