Anleinpflicht für Hunde
icon.crdate23.04.2020
Gemäß unserer Polizeiverordnung gilt eine Anleinpflicht für Hunde in bestimmten Bereichen unseres Gemeindegebietes
Gemäß unserer Polizeiverordnung gilt eine Anleinpflicht für Hunde in bestimmten Bereichen unseres Gemeindegebietes. Im Innenbereich, in Grün- und Erholungsanlagen, auf besonders gekennzeichneten Wegen und in den Kleingarten-Anlagen müssen Hunde an die Leine genommen werden. Aber was genau ist der „Innenbereich“? Durch was sind manche Wege „besonders gekennzeichnet“? Diese Fragen möchten wir Ihnen heute beantworten:- InnenbereichDer Innenbereich, oder genauer „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ sind im § 34 Baugesetzbuch festgelegt. Einfach gehalten kann man sagen, dass der Innenbereich bis zum Ortsrand geht. Hierbei gilt für die Randwege: sind die Hauseingänge auf der Randwegseite, herrscht Leinenpflicht, sind sie auf der Parallelstraße, darf der Hund frei laufen.- Öffentliche Grün- und ErholungsflächenDiese sind in der Regel durch Hinweisschilder gekennzeichnet, aber z.B. auch das Stadion und der Baumlehrpfad fallen in diese Kategorie.- Besonders gekennzeichnete WegeInsbesondere der Radweg Richtung Ladenburg und der Sommerdamm sind auf Grund des Begegnungsverkehrs mit einer Leinenpflicht versehen.- Kleingarten-AnlagenAuch in den Kleingarten-Anlagen müssen die Hunde angeleint werden.- Spielplätze und LiegewiesenEigentlich selbstverständlich, aber trotzdem nochmal geregelt ist die Anleinpflicht auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen. Dort besteht ein großes Konfliktpotential, dem diese Regelung entgegenwirken soll.- SchutzgebieteWährend im Naturschutzgebiet das Verlassen der Wege sowie das Freilaufenlassen von Hunden generell verboten sind, sind im Landschaftsschutzgebiet Handlungen, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen untersagt.Eine Übersicht über die Lage der Grünanlagen und Schutzgebiete sowie weitere nützliche Tipps zum Thema Hunde in Ilvesheim können Sie sich mit unserer Broschüre „Rund um den Hund“ verschaffen, die im Rathaus ausliegt.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne unter 0621/49660-0 bei uns – das Team unseres Ordnungsamtes hilft Ihnen gerne weiter.