Ausweitung der bisherigen Notbetreuung / Elterninfo reduzierter Regelbetrieb
icon.crdate15.05.2020
Ausweitung der bisherigen Notbetreuung / Elterninfo reduzierter Regelbetrieb
Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Ilvesheim zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) hier: Ausweitung der bisherigen Notbetreuung Sehr geehrte Eltern der Kinder in den Ilvesheimer Betreuungseinrichtungen und der FES, wie Sie alle wissen wurden, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verlangsamen, zum 17. März 2020 alle Betreuungseinrichtungen und Schulen in Baden-Württemberg geschlossen und eine Notbetreuung für Kinder angeboten, deren Eltern beide (bzw. Alleinerziehende) in systemrelevanten Berufen tätig sind. Im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz am 15. April 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten werden und Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bis auf weiteres geschlossen bleiben. Oberste Priorität hat eine zweite, sich rasant ausbreitende, Infektionswelle zu verhindern. Im ersten Schritt sollen, neben den bereits notbetreuten Kindern der systemrelevant tätigen Eltern, Eltern entlastet werden, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen. Ab dem 27. April 2020 wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Friedrich-Ebert-Grundschule deshalb ausgeweitet. Da der reguläre Betrieb der Einrichtungen weiter untersagt ist, muss dieses Angebot aber weiterhin eine Notbetreuung bleiben und kann leider nicht von allen Eltern in Anspruch genommen werden. Eltern, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen, müssen eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen und bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Wir appellieren hier auch ein Stück weit an Ihre Vernunft abzuwägen, inwiefern tatsächlich ein Platz in Anspruch genommen werden muss.Heute wurde uns die gültige Änderungsverordnung übermittelt. Alle notwendigen Formulare sind auf unserer Homepage veröffentlicht. Ferner werden wir Sie in unserem Newsletter und über unseren Social-Media Kanal informieren, sodass Ihnen möglichst viel Zeit zur Beantragung bleibt. Dennoch möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass jeder Antrag einzeln geprüft werden muss und es hierdurch zu Verzögerungen kommen kann. Sollten die Betreuungskapazitäten der Einrichtungen erschöpft sein, behalten wir uns vor, eine Priorisierung der Anträge vorzunehmen. Die Kriterien hierfür werden ebenfalls veröffentlicht, um so eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Anträge sind bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung bzw. der Friedrich-Ebert-Grundschule direkt einzureichen. Die Gebühren für die Kinderbetreuung sind im April und Mai dieses Jahres vorrübergehend ausgesetzt worden. Eine Entscheidung hinsichtlich des Erlassens der Gebühren ist noch nicht getroffen worden. Hier laufen derzeit noch die Verhandlungen zwischen den Kommunen und der Landesregierung über eine Kostenübernahme, welchen wir nicht vorgreifen werden. Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, werden für einen Betreuungsumfang bis zum VÖ-Platz 50% der regulären Gebühren und bis zum Betreuungsumfang eines GT-Platzes 100% der regulären Gebühr erhoben. Ein Anspruch auf die Leistung der exakten Betreuungsstunden nach den Betreuungsvertrag ergibt sich aus der Notbetreuung nicht. Wir sind uns darüber im Klaren, dass die derzeitige Situation insbesondere für die Eltern eine große Belastung darstellt. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass auch diese Krise gemeinsam bewältigt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Schneider,
HauptamtsleiterAntrag Aufnahme Notgruppe (Corona) - präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit Stand: 30.04.2020 (PDF-Datei)Arbeitergeber-Bescheinigung Präsenzpflicht (PDF-Datei)Die aktuelle Coronaverordnung vom 17. März 2020 (in der ab 27. April 2020 gültigen Fassung) (PDF-Datei)
Schneider,
HauptamtsleiterAntrag Aufnahme Notgruppe (Corona) - präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit Stand: 30.04.2020 (PDF-Datei)Arbeitergeber-Bescheinigung Präsenzpflicht (PDF-Datei)Die aktuelle Coronaverordnung vom 17. März 2020 (in der ab 27. April 2020 gültigen Fassung) (PDF-Datei)