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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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gdpr@readspeaker.com

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
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Amtliche Mitteilungen

Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer

icon.crdate27.07.2020

Sommerzeit ist Urlaubszeit — in Zeiten der weltweiten Corona-Pandemie gibt es aber aller Ferienfreude einiges zu beachten

Sommerzeit ist Urlaubszeit — in Zeiten der weltweiten Corona-Pandemie gibt es aber aller Ferienfreude einiges zu beachten.
Das Land Baden-Württemberg hat eine Meldepflicht und eine 14-tägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten verfügt. Eine jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete wird auf der Internetseite des baden-württembergischen Sozialministerium veröffentlicht: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de .

Die Gemeinde Ilvesheim bittet daher dringend, die folgenden Hinweise zu beachten:

•    Überprüfen Sie vor Urlaubsantritt, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion ein vom Coronavirus betroffenes Risikogebiet ist.
•    Überprüfen Sie auch vor ihrer Rückkehr, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion zum Risikogebiet erklärt wurde, während Sie sich dort aufgehalten haben.

Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben:

•    Gehen Sie direkt nach Hause und bleiben Sie dort für 14 Tage in Quarantäne. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
•    Gehen Sie nicht zu Ihrem Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Wohnung.
•    Kinder, die in einem Risikogebiet waren, dürfen nicht in Kitas oder in die Schule.
•    Informieren Sie umgehend das Ordnungsamt der Gemeinde Ilvesheim (Telefon:  
•    0621-49660-115; E-Mail: lisa.schoofs(@)ilvesheim.de ) über Ihre Einreise aus einem Risikogebiet
•    Wenn Sie für eine Corona-Erkrankung typische Symptome bekommen, kontaktieren Sie einen Arzt und informieren Sie das Ordnungsamt der Gemeinde. Der Arzt entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.

Ausgenommen von der Quarantänepflicht bleibt weiterhin folgender Personenkreis:

Personen, die bei oder nach der Einreise über eine ärztliche Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache verfügen, die bestätigt, dass keine Anhaltpunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Co-V-2 vorhanden sind und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.
Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist. Das Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.

Alle Bestimmungen für Reiserückkehrer regelt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) des Landes Baden-Württemberg: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de .