Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer
icon.crdate27.07.2020
Sommerzeit ist Urlaubszeit — in Zeiten der weltweiten Corona-Pandemie gibt es aber aller Ferienfreude einiges zu beachten
Sommerzeit ist Urlaubszeit — in Zeiten der weltweiten Corona-Pandemie gibt es aber aller Ferienfreude einiges zu beachten.
Das Land Baden-Württemberg hat eine Meldepflicht und eine 14-tägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten verfügt. Eine jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete wird auf der Internetseite des baden-württembergischen Sozialministerium veröffentlicht: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de .
Die Gemeinde Ilvesheim bittet daher dringend, die folgenden Hinweise zu beachten:
• Überprüfen Sie vor Urlaubsantritt, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion ein vom Coronavirus betroffenes Risikogebiet ist.
• Überprüfen Sie auch vor ihrer Rückkehr, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion zum Risikogebiet erklärt wurde, während Sie sich dort aufgehalten haben.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
• Gehen Sie direkt nach Hause und bleiben Sie dort für 14 Tage in Quarantäne. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
• Gehen Sie nicht zu Ihrem Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Wohnung.
• Kinder, die in einem Risikogebiet waren, dürfen nicht in Kitas oder in die Schule.
• Informieren Sie umgehend das Ordnungsamt der Gemeinde Ilvesheim (Telefon:
• 0621-49660-115; E-Mail: lisa.schoofs(@)ilvesheim.de ) über Ihre Einreise aus einem Risikogebiet
• Wenn Sie für eine Corona-Erkrankung typische Symptome bekommen, kontaktieren Sie einen Arzt und informieren Sie das Ordnungsamt der Gemeinde. Der Arzt entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht bleibt weiterhin folgender Personenkreis:
Personen, die bei oder nach der Einreise über eine ärztliche Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache verfügen, die bestätigt, dass keine Anhaltpunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Co-V-2 vorhanden sind und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.
Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist. Das Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.
Alle Bestimmungen für Reiserückkehrer regelt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) des Landes Baden-Württemberg: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de .
Das Land Baden-Württemberg hat eine Meldepflicht und eine 14-tägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten verfügt. Eine jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete wird auf der Internetseite des baden-württembergischen Sozialministerium veröffentlicht: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de .
Die Gemeinde Ilvesheim bittet daher dringend, die folgenden Hinweise zu beachten:
• Überprüfen Sie vor Urlaubsantritt, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion ein vom Coronavirus betroffenes Risikogebiet ist.
• Überprüfen Sie auch vor ihrer Rückkehr, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion zum Risikogebiet erklärt wurde, während Sie sich dort aufgehalten haben.
Wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
• Gehen Sie direkt nach Hause und bleiben Sie dort für 14 Tage in Quarantäne. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
• Gehen Sie nicht zu Ihrem Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Wohnung.
• Kinder, die in einem Risikogebiet waren, dürfen nicht in Kitas oder in die Schule.
• Informieren Sie umgehend das Ordnungsamt der Gemeinde Ilvesheim (Telefon:
• 0621-49660-115; E-Mail: lisa.schoofs(@)ilvesheim.de ) über Ihre Einreise aus einem Risikogebiet
• Wenn Sie für eine Corona-Erkrankung typische Symptome bekommen, kontaktieren Sie einen Arzt und informieren Sie das Ordnungsamt der Gemeinde. Der Arzt entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht bleibt weiterhin folgender Personenkreis:
Personen, die bei oder nach der Einreise über eine ärztliche Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache verfügen, die bestätigt, dass keine Anhaltpunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Co-V-2 vorhanden sind und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.
Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist. Das Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.
Alle Bestimmungen für Reiserückkehrer regelt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) des Landes Baden-Württemberg: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de .