Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ilvesheim
icon.crdate15.06.2021
Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Ilvesheim hat in seiner Sitzung vom 19.11.2020 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ilvesheim einzuberufen.
Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Ilvesheim hat in seiner Sitzung vom 19.11.2020 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ilvesheim einzuberufen.Die Versammlung findet am Donnerstag, den 01.07.2021, um 18:00 Uhr im Sitzungssaal, Rathaus statt.Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der Einführung des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (Gbl. S. 421), erforderlich.Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ilvesheim werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht-öffentlich. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:1.Begrüßung
2.Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3.Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
4.Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
5.Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
6.Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
7.Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft
8.SonstigesDer Sitzungssaal ist ab 17:30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ilvesheim Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.Der Entwurf der zu ändernden Satzung der Jagdgenossenschaft Ilvesheim liegt in der Zeit vom 17.06.2021 bis 01.07.2021 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, Zimmer 13, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.Ilvesheim, den 14.06.2021Für den GemeinderatBürgermeister MetzEinladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ilvesheim (PDF) (PDF-Datei)
2.Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3.Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
4.Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
5.Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
6.Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
7.Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft
8.SonstigesDer Sitzungssaal ist ab 17:30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ilvesheim Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.Der Entwurf der zu ändernden Satzung der Jagdgenossenschaft Ilvesheim liegt in der Zeit vom 17.06.2021 bis 01.07.2021 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, Zimmer 13, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.Ilvesheim, den 14.06.2021Für den GemeinderatBürgermeister MetzEinladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ilvesheim (PDF) (PDF-Datei)