Das Ordnungsamt informiert: Der Hund und seine Hinterlassenschaften
icon.crdate07.09.2021
In der Polizeiverordnung der Gemeinde Ilvesheim ist geregelt, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Sollte dies doch einmal geschehen, sind die Hinterlassenschaften unverzüglich zu beseitigen.Hierzu hat die Gemeinde Ilvesheim an vielen Stellen auf der Gemarkung Hundekotbeutelspender aufgestellt und auch entsprechend viele Müllbehälter stehen in und um Ilvesheim. Eine Übersicht über die aufgestellten Spender und die Lage der Grünanlagen sowie weitere nützliche Tipps zum Thema Hunde in Ilvesheim können Sie sich mit unserer Broschüre „Rund um den Hund“ verschaffen, die im Rathaus ausliegt.
Die Hinterlassenschaften des Hundes sind z.B. mit unseren Hundekotbeutel zu entfernen und über die vorhandenen öffentlichen Müllbehälter oder über den eigenen Hausmüll zu entsorgen. Eine Entsorgung von Hundekot über die Kanalisation oder in der freien Natur (z.B. Anbringen der Hundekotbeutel an Bäumen) hat nicht zu erfolgen und stellt in diesem Fall ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.Sollten Sie noch Fragen haben, einen leeren Spender oder einen übervollen Mülleimer bemerken, melden Sie sich gerne unter 0621/49660-115 oder -116 bei uns – das Team unseres Ordnungsamtes hilft Ihnen gerne weiter.
Die Hinterlassenschaften des Hundes sind z.B. mit unseren Hundekotbeutel zu entfernen und über die vorhandenen öffentlichen Müllbehälter oder über den eigenen Hausmüll zu entsorgen. Eine Entsorgung von Hundekot über die Kanalisation oder in der freien Natur (z.B. Anbringen der Hundekotbeutel an Bäumen) hat nicht zu erfolgen und stellt in diesem Fall ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.Sollten Sie noch Fragen haben, einen leeren Spender oder einen übervollen Mülleimer bemerken, melden Sie sich gerne unter 0621/49660-115 oder -116 bei uns – das Team unseres Ordnungsamtes hilft Ihnen gerne weiter.