Ausländerbehörde zieht in den Czerny-Ring
icon.crdate17.01.2023
Ausländerbehörde des Rhein-Neckar-Kreises bezieht zum 1. Februar 2023 auch Räume im Czerny-Ring in Heidelberg
Teile der Ausländerbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ziehen zum 1. Februar 2023 in den Czerny-Ring 22/12 in Heidelberg um. In den neuen Diensträumen, in denen bisher der Service-Point Ukraine untergebracht war, werden künftig Angelegenheit des Sachgebiets für humanitäre Aufenthaltstitel und Duldungen bearbeitet. Dabei wird der Service-Point Ukraine in dieses Sachgebiet eingegliedert. Der Umzug findet vom 30. Januar bis zum 3. Februar 2023 statt. Während dieser Zeit ist die Ausländerbehörde nur eingeschränkt erreichbar.
Für Anliegen rund um das Ausländerwesen und den Service-Point Ukraine steht das Ausländeramt unter der E-Mail-Adresse auslaenderamt(@)rhein-neckar-kreis.de oder unter der Rufnummer Telefonnummer: 06221 522-1478 zur Verfügung.
Die Ausländerbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nimmt alle ausländerrechtlichen Aufgaben wahr. Sie entscheidet über Aufenthaltstitel, befasst sich mit Visum- und Asylangelegenheiten und der Ausstellung von Reisedokumenten. Sie - 2 - ist nicht für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig. Die Großen Kreisstädte nehmen die Aufgaben für sich und ihre in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Kommunen selbst wahr. Mehr dazu unter www.rhein-neckar-kreis.de/auslaenderamt. Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich – dies gilt künftig auch für Anliegen, die bislang im Service-Point Ukraine ohne Termin geklärt werden konnten.
Teile der Ausländerbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ziehen zum 1. Februar 2023 in den Czerny-Ring 22/12 in Heidelberg um. In den neuen Diensträumen, in denen bisher der Service-Point Ukraine untergebracht war, werden künftig Angelegenheit des Sachgebiets für humanitäre Aufenthaltstitel und Duldungen bearbeitet. Dabei wird der Service-Point Ukraine in dieses Sachgebiet eingegliedert. Der Umzug findet vom 30. Januar bis zum 3. Februar 2023 statt. Während dieser Zeit ist die Ausländerbehörde nur eingeschränkt erreichbar.
Für Anliegen rund um das Ausländerwesen und den Service-Point Ukraine steht das Ausländeramt unter der E-Mail-Adresse auslaenderamt(@)rhein-neckar-kreis.de oder unter der Rufnummer Telefonnummer: 06221 522-1478 zur Verfügung.
Die Ausländerbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nimmt alle ausländerrechtlichen Aufgaben wahr. Sie entscheidet über Aufenthaltstitel, befasst sich mit Visum- und Asylangelegenheiten und der Ausstellung von Reisedokumenten. Sie - 2 - ist nicht für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig. Die Großen Kreisstädte nehmen die Aufgaben für sich und ihre in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Kommunen selbst wahr. Mehr dazu unter www.rhein-neckar-kreis.de/auslaenderamt. Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich – dies gilt künftig auch für Anliegen, die bislang im Service-Point Ukraine ohne Termin geklärt werden konnten.